Schwede in Deutschland geblitzt

Hej,

heute mal ein Fall aus der anderen Perspektive und da ist Euer Schwarmwissen gefragt:

Ein Freund von mir ist Schwedischer Staatsbürger und lebt auch in Schweden, er ist beruflich manchmal in Deutschland unterwegs.

Nun bekommt er über die schwedische Leasingfirma seines Firmenwagens einen Zeugenfragebogen in deutscher Sprache zugestellt, weil er zu schnell gefahren ist (Autobahn 119 bei 80 km/h nach Abzug). Er wird den Verstoß mutmaßlich begangen haben, weiß aber nicht wie er vorgehen muss, fürchtet aber um ein Fahrverbot in seinem Heimatland.

Wisst ihr näheres?

19 Antworten

Habe das selbe mit einem Kollegen hier in Norwegen gehabt. Er wurde mit dem Firmenwagen in Deutschland auf der Autobahn geblitzt und bekam diesen Fragebogen auch von der Leasingfirma auf deutsch. Er kam damit zu mir weil er nicht viel mit anfangen konnte. Hab ihm das ausgefuellt und zurueck per Mail an die Bearbeiterin geschickt. So bekam er direkt von der Behoerde die Post und hat das bezahlt. Fuellt ihr das nicht aus, geht der ganze Schriftverkehr ueber die Leasinggesellschaft und die legt ordentlich Gebuehren drauf. Das wollte er umgehen. Ueber die Strafe hatte er gelacht. Es waren nur 80 Euro. Bei uns haette er 3 Punkte und 690 Euro gezahlt.
Ich habe ihn auch darauf hingewiesen das er das Schreiben in Landesprache bekommen sollte und das er es nicht ausfuellen muss. Das war ihm aber egal, er wollte das vom Tisch haben ohne das es ueber die Leasinggesellschaft geht, da die Kosten drauf schlagen.
Mein Rat, fuell ihm das Ding aus mit seinen Daten und er spart Geld.

...wäre auch mein Rat. Gegenüber den Strafen in anderen Ländern sind unsere "speeding tickets" ja eher auf Billigniveau.
Wie es jemand schon erwähnt hat: es bestehen Abkommen zwischen den EU-Ländern, womit die Länder genau solche Bußgelder vollstrecken können. Wegducken lohnt sich nicht, weil es mit der Zeit immer teurer wird.

Da für die Geschwindigkeitsübertretung wohl kein Fahrverbot ansteht, hat der Schwede sonst nichts zu befürchten.

Fahrverbote würde nur für Deutschland gelten, d.h. in Schweden darf er natürlich weiterhin fahren, deshalb muss er auch den Führerschein für die Zeit des Fahrverbots nicht abgeben.

Bei Straftaten sieht es wahrscheinlich anders aus - aber darum handelt es sich hier nicht, sondern um die normalübliche, den deutschen Verhältnissen angepasste, Raserei 😉

Zitat:

@mattalf schrieb am 21. Dezember 2021 um 05:00:07 Uhr:


Habe das selbe mit einem Kollegen hier in Norwegen gehabt. Er wurde mit dem Firmenwagen in Deutschland auf der Autobahn geblitzt und bekam diesen Fragebogen auch von der Leasingfirma auf deutsch. Er kam damit zu mir weil er nicht viel mit anfangen konnte. Hab ihm das ausgefuellt und zurueck per Mail an die Bearbeiterin geschickt. So bekam er direkt von der Behoerde die Post und hat das bezahlt. Fuellt ihr das nicht aus, geht der ganze Schriftverkehr ueber die Leasinggesellschaft und die legt ordentlich Gebuehren drauf. Das wollte er umgehen. Ueber die Strafe hatte er gelacht. Es waren nur 80 Euro. Bei uns haette er 3 Punkte und 690 Euro gezahlt.
Ich habe ihn auch darauf hingewiesen das er das Schreiben in Landesprache bekommen sollte und das er es nicht ausfuellen muss. Das war ihm aber egal, er wollte das vom Tisch haben ohne das es ueber die Leasinggesellschaft geht, da die Kosten drauf schlagen.
Mein Rat, fuell ihm das Ding aus mit seinen Daten und er spart Geld.

Mit Norwegen gibt es kein Vollstreckungsabkommen. Da hätte man auch anders reagieren können, jedenfalls wenn nicht noch ein Dritter (die Leasingfirma) im Bunde ist...

Da war aber die Leasingfirma mit drin. Die gibt das dann mit fetten Gebuehren weiter.
Desweiteren wird vom Automobilclub in Norwegen klar empfohlen per Post zugestellte Strafen aus dem Ausland zu zahlen. Sowas geht ruck zuck zum Inkasso. Nicht alles ist im Ausland gleich wie in Deutschland. 😉

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Es scheint hier einen Unterschied zu machen, ob das Auto der Leasinggesellschaft gehört oder dem Benutzer. Ein schwedischer Freund von mir bekam letztes Jahr auch einen Anhörungsbogen aus Deutschland zugestellt, und zwar direkt an ihn als Halter (und damit - in Schweden - auch Eigentümer). Der Brief war auf Schwedisch und er hatte kein Problem, das zu verstehen. Bezahlt hat er auch. Und es ging ebenfalls um einen Geschwindigkeitsverstoß, allerdings weniger heftig.

Trotzdem seltsam, dass in diesem Fall hier die Leasinggesellschaft nicht auf Schwedisch angeschrieben wurde. Ich hab das auch in Erinnerung, dass die Betroffenen in ihrer Landessprache angeschrieben werden müssen. Ging mir als Empfänger von teurer Post aus Frankreich vor einigen Jahren auch so - sauberes Deutsch, klare Aussagen, klare Forderung.

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