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Schwarze Scheinwerfer legal?

Themenstarteram 25. Februar 2005 um 19:56

Weiß nur, dass schwarze Rücklichter legal sind, wenn man zusätzliche Rücklichter anbringt (oder doch nicht?).

Wie ist das eigentlich mit schwarzen Scheinwerfern??

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29 Antworten

Bei Rück-/Brems/Blinklichtern ist es egal in welcher Farbe die sind, wichtig ist nur das sie eingeschaltet hell genug und in der richtigen Farbe leuchten/blinken.

Verdunkelte Scheinwerfer hab ich noch nie gesehen, denke mal das Streulicht wäre zu stark und die Leuchtweite zu gering... Und da sich garantiert auch die Sichtweite bei Nacht verringern würde, wäre es ja auch totaler Quatsch und gefährlich!

Ja, es gibt schwarze Scheinwerfer mit ABE. Die sind so gemacht, dass sie optisch dunkel wirken und trotzdem gutes Licht bringen. Bei Rückleuchten müssen neue Reflektoren und ggf. NSL zusätzlich angebracht werden.

Aber Finger weg von irgendwelchen Lampen ohne ABE!!!

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Bei Rückleuchten müssen neue Reflektoren und ggf. NSL zusätzlich angebracht werden.

Vorausgesetzt es sind keine Reflektoren integriert. ;)

Gruß

Ercan

Verdunkelte Rückleuchten sind ansich kein Thema, mein Polo hat welche ab Werk. Dabei sind die Rückleuchten im Verhältnis 1:1 schwarz/dunkel (wie auch immer...) quergestreift. So erscheinen die Rückleuchten dunkel, aber es dringt noch genug Licht nach aussen...

Wie Meik schon gesagt hat, immer auf ABE achten!

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Vorausgesetzt es sind keine Reflektoren integriert. ;)

Gruß

Ercan

Sind aber dann trotzdem rot, oder gibt es mittlerweile auch schwarze zugel. Reflektoren?

Wobei relevant dabei nur ob die ABE der Rückleuchten diese vorschreibt oder nicht. Schöner ist es in jedem Fall ohne. :)

Gruß Meik

Themenstarteram 25. Februar 2005 um 23:12

Und wenn sie dieses amtliche Prüfzeichen haben?

Das amtliche E-Prüfzeichen besagt, dass die Leuchte geprüft ist und gemäß der Vorschriften verbaut werden darf.

Heisst z.B., dass eine Leuchte, die für einen Golf gebaut und geprüft wurde, nur an einem solchen verbaut werden darf und nicht an einem Astra. Oder: eine Rückleuchte darf nur als Rückleuchte und nicht als Frontscheinwerfer verbaut werden.

Schließt z.B. nicht aus, dass u.U. auch zusätzliche Einrichtungen (Reflektoren und Nebelschlussleuchte) angebracht werden müssen.

Also da du Scheinwerfer sagst, gehe ich davon aus, daß du die Dinger vorne meinst :D

Ich hab an meinem BMW legal schwarze Scheinwerfer montiert. Sind Nachrüstsätze von Hella mit ABE und völlig legal. Die Leuchtkraft ist die selbe wie bei den Serienscheinwerfern. Wie genau das funktioniert dauert mir zu lange zum beschreiben ;)

MAn braucht auch keine "Katzenaugen" zusätzlich, da die vorn eh nicht vorhanden sind, auch mit normalen Scheinis nicht.

Themenstarteram 26. Februar 2005 um 4:09

Ein Prüfzeichen ist drauf und es handelt sich unverkennbar um Audi80 Scheinwerfer, aber es ist keine ABE bei, also weiß man nicht, ob sie noch irgendweclhe Auflagen gebunden sind... Oder kann es sein, dass es keine ABE (meine nen Wisch) gibt, da es auch keine Auflagen gibt??

mit meinen schwarzen Lampen hatte ich auch nie Probleme: H4 vom Magirus Deutz, freistehend.

Sind die denn eingetragen? Ansonsten: absolut illegal. ;)

Wie, eingetragen?

Die Ente ist 5 Jahre lang erfolgreich mit diesen Scheinwerfern herumgefahren und war in dieser Zeit 2 Mal beim TÜV; ohne Mängel.

Was soll denn wo eingetragen werden?

Die Scheinwerfer hätten per Einzelabnahme abgenommen werden müssen und dann in die Papiere eingetragen werden müssen.

Dass der TÜV das nicht gesehen hat, kann man als Glück bezeichnen, oder eben anders rum.

Den Smiley hatte ich eigentlich rein gesetzt, weil ich das für einen Scherz gehalten hatte.

Das ganze ist jetzt bald 20 Jahre her und weil die Ente von Hause aus eh freistehende Scheinwerfer hatte, sprach nix dagegen, andere zugelassene Scheinwerfer – eben die vom Magirus Deutz – zu montieren.

Wenn Du die Vorschriften studierst, dann erfährst Du viel über Art und Ausführung und Prüfsiegel und maximale Höhe und Breite in Relation zum Auto und so weiter.

Die Typen beim TÜV haben ja auch immer gestaunt und geguckt, aber das ganze war vollkommen legal – OHNE irgendwelche Eintragungen.

Die Lichtausbeute an dieser Ente war phantastisch ...

-.-

Worum es in diesem Thread ja eigentlich ging, sind Frontscheinwerfer mit schwarzem Glas.

Frage: Wozu soll das gut sein?

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