Schwarze Rückleuchten..Was hat es damit aufsich??
Hallo Zusammen.
Ich hab mal ein bisschen in der SuFu nachgeschaut, da ich mir bald schwarze Rückleuchten für meinen Kadett E Cabrio zulegen will.
Da teilt sich ja jegliche Meinung.
Ich verstehe nicht wieso ich bei den schwarzen Rückleuchten ne Nebelschlussleuchte und ein Rückstrahler brauche. ?!?!
Ist doch die selbe Rückleuchte nur schwarz??
Dann kommen da Rote birnen rein und fertig is oder nich?
Dann geht doch auch die Nebelschlussleuchte.
Und an der Stelle wo der Rückstrahler ist sind die schwarzen Rückleuchten doch sowiso leicht heller (weisser) gehalten.
Was ist das jetzt für ein mist von wegen Nebelschlussleuchte inne Stoßstange einbauen??
Kann das mal einer klarstellen?
Danke
MFG
Chrash7
9 Antworten
die schwarzen rückleuchten haben KEINE Nebelschlußleuchte..
daher 2 rückstrahler und eine Nebelschlußleuchte in die hintere stoßstange mit einbauen..
such mal i netz nach so einer ABE und lies sie dir durch dann wirste schlauer 🙂
häng aber mal was von irmscher dran.. siehe anhang..
ps: dann spare schonmal fein, kosten ein heiden geld für cabrio bzw. stufenheck..
Die schwarzen original Leuchten sind vom GSI und hatten auf beiden Seiten Rückfahrscheinwerfer, die Nebelschlussleuchte war separat in der Stoßstange.
Dann gibt es noch schwarze Rückleuchten aus dem zubehör, z.B. von irmscher, die haben keine Reflektoren und deshalb müssen extra welche angebracht werden. Genaueres steht im entsprechenden Gutachten oder der ABE.
Zu guter letzt gibt es schwarz lasierte original Rückleuchten, die sind verboten. Egal was in Internetforen sonst behauptet wird, Änderungen an Leuchten sind nicht zulässig! Die Leuchte müsste neu geprüft werden.
Was die Nebenschlussleuchte angeht: Die war erst ab irgendeinem Baujahr vorgeschrieben (liegt mitten in der Kadett Ära), bin mir jetzt nicht sicher ab wann genau. Jedenfalls dürfen Autos mit Erstzulassung vor dieser Änderung auch ohne fahren. Einfach mal beim TüV erkundigen, die können dir das nachschlagen und auch schriftlich geben für Kolegen die bei einer HU auf die NSL bestehen. (Geht mir alle 2 Jahre so 😉)
Danke erstmal.
Aber:
Sach mal gehts noch???
Was is das denn für ein Müll...wundert mich überhaupt das so viele mit schwarzen Rückleuchten rumfahren.
Kann man da nicht den Lampenträger/Birnenaufnahme von den alten Scheinwerfer in die neuen setzen und die NS-Birne gegen eine Rote tauschen??
Also ich verstehe nicht wie man dann so einen Müll bauen kann.
Hatte am Roller damals schwarze Carbonleuchten, haben auch rot geleuchtet mit passenden birnen.
So ein Müll.
Also bis zu einer bestimmten Grenze verstehe ich das alles ja zb. bei Felgen, Stoßdämpfern oder sonstigen, aber jetzt reichts auch mal.
Als ob ich mir son loch inne Stoßstange Fräse für ne NSL.
Egal ich hol mir die dinger und rein damit, und wenn in 2 Jahren wieder TÜV is dann kurz die roten rein ende.
Man man man..... eigentlich bin ich jemand der ALLES rechtens macht... aber jetzt hamm die für mich echt mal nen vollschaden.
Danke trotzdem für die Information
(ps. hab nen 91er Kadett also damit die A-Karte)
meiner meinung nach ab Bj.´90 ..
meiner is ´88 😁
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Ja, das ist schon echt mies dass man genötigt wird sich an Vorschriften zu halten wenn man etwas verändert. 🙄
Da soll man doch tatsächlich die vorgeschriebenen Rückleuchten am Auto haben, was für eine Frechheit. Demnächst verlangen sie noch dass man Sicherheitsgurte im Auto hat oder gar ein Nummernschild an die Stoßstange schraubt....
Im Übrigen hat das nichts mit der Farbe des Glases und wie es leuchtet zu tun. Sondern nur damit dass im Straßenverkehr nur geprüfte Teile zuglässig sind und das hat seinen guten Grund und volle Berechtigung. Das Streuglas vom Rückfahrscheinwerfer wurde gewiss niemals getestet um es mit einer Nebelschlussleuchte zu benutzen, hat also auch keine Zulassung dafür. Und das ist keine überriebene Bürokratie!
Wem es nicht passt, der kann jederzeit auswandern.
Ja ich hatte ja schon gesagt das ich es in einem bestimmten Rahmen verstehe.... zb Felgen, Stoßdämpfer, und mit sicherheit auch ANSCHNALLGURTE...... wollte das hier nicht in einer Disskusion enden lassen und weis ja jetzt auch bescheid, dafür danke.
Aber ich kann eben nur sagen das ich die NSL noch NIE benutzt habe und ich darauf verzichten werde und das dann nur in 2 jahren für den TÜV dann kurz umbaue.
Denke auf jeden Fall das ich keinen im Strassenverkehr "Stören" werde wenn ich keine NSL habe.
(Will ja keine 8 Neonröhren unters auto bauen oder ähnliches)
Spreche da auch nur für mich.
Aber wie gesagt wollte keine Disskusion hervorbringen und danke für die Information.
...im strassenverkehr geht es auch um sehen und gesehen werden..das dürfte ja nix neues sein...solltest du die geschwärzten leuchten nicht vorschriftsmässig einbauen (vor allem die roten reflektoren sind ein muß)und sie nicht eintragen lassen und dir fährt ein rentner in seinem audi tt hinten in die karre und behauptet trotz Brille er hat das bremslicht von deinem wagen nicht gesehen aufgrund der schwarzen tönung...na ja dann löhnst du und nicht die versicherung da im grunde die betriebserlaubnis zum führen dieses kfz im öffentlichen Strassenverkehr erloschen ist...ich bin auch mit meinem cab mit lasierten rückleuchten gefahren(3 Jahre lang),die waren extrem an der grenze der lichtdurchlässigkeit und nicht zulässig..hatte nie probleme mit der rennleitung aber nachdem mir letztens einige mit lichthupe und hupend und auf der letzten rille bremsend näher kamen und beinahe hinten drauf geknallt sind, habe ich die teile rausgeschmissen bei ebay verkloppt und wieder die werksmässigen eingebaut...auf dieses lasierte rückleuchten machogedöns kein bock mehr...oppelpoppel...P.S: und es passen auch nur die für cabrio oder stufe!!!!
@oppelpoppel:
So siehts nämlich aus.
Im Strassenverkehr sind nunmal rote Rückstrahler vorgeschrieben. Stell ich mir interessant vor, wenn jemand weiße Rückstrahler an seinem Auto hat und von hinten kommt jemand und schaut interessiert, was das sein könnte. Auf die Idee, daß es ein (geparktes) Auto sein könnte, wird man dann wohl erst kurz vor dem Aufprall kommen...
Genauso mit der NSL. Ich nutz die auch nie. Aber für denjenigen, der sie nutzt, ist es vielleicht wichtig, daß sie ihre Funktion erfüllt.
Eine rote Birne in der schwarzen Rückleuchte wird sicherlich nicht die Leuchtkraft haben, wie sie bei einer roten NSL inkl. passendem Reflektor sein wird.
Nicht nur immer an sich selbst denken. Und wie geschrieben:
Rückstrahler fehlen oder NSL fehlt (egal ob die nutzt oder nicht) und schon kann es bei einem Unfall eine Regreßforderung von 5000,- Euro von Deiner Versicherung geben, weil Du ohne ABE unterwegs bist.
Zitat:
Original geschrieben von Omega 242
wird man dann wohl erst kurz vor dem Aufprall kommen...
versicherungstechnisch braucht man sich aber keine allzugroßen egdanken zu machen, denn selbst wenn man dabei sturzbesoffen ist, ist max. ne teilschuld drinn....
Zitat:
Genauso mit der NSL. Ich nutz die auch nie.
irgendwann kommt der moment, wo man sie vllt. nutzen sollte, ist die dann nicht vorhanden, und ein anderer kracht einem hinten drauf, hat derjenige der einem draufgekracht ist noch die geringsten (finanziellen) probleme.....
im übrigen nuztzt es einen recht wenig wenn die polizei der hu zuvorkommt, und die kiste kurzerhand auffn abschlepper lädt.....