Schwarze Rückleuchten am MK5!!! Wer hat noch nicht, wer will jetzt!!!
So, ich kenne mich da ja nun noch nicht richtig so aus! Abba ich habe da ein Gutachten von ImPro für "schwarz eingefärbte Rückleuchten"
Habe vor kurzem nen RS 2000 von nem Kuppel erstanden. Er hat komplett schwarz-getönte Rückleuchten, die sind auch eingetragen. Ich selbst habe sie an noch keinem anderen Escort gesehen, jedenfalls nicht mit deutscher Zulassung!!! Sie sind echt absolut TIEF SCHWARZ!!! (Im Dunkel rückwärts fahren ohne Türaufmachen undenkbar, oder quasi auf gut Glück!!!)
Ich habe mich selbst auch noch nicht so mit dem Gutachten auseinandergesetzt (soll heissen hab es noch nicht durchgelesen), abba mein Kumpel (selbst Hauptkommissar) meinte in diesem Gutachten ist nur von "eingefärbten Rückleuchten" die Rede, abba über den Grad der Einfärbung steht nix.
Laut seiner Audkunft hat er sich dieses original Gutachten besorgt, die Leuchten etwas schwarz angesprüht, von Innen, und ist dann zum TÜV, hat sie sich eintragen lassen und hat dann auf GANZ SCHWARZ weiter gesprüht.
Das einzige was ich genau weiß ist:
Rückleuchten sind TIEF SCHWARZ, mit Blinkis in der Stoßstange und es gab noch nie Probleme in einer Kontrolle (auch ohne das man ihn kannte und ohne vorzeigen des Polizeiausweises, denn den nimmt er eh nie dabei).
Also Jungs wenn man das Teil einfach kopieren kann, so dass ihr was damit anfangen könnt und auch schwarze Rückleuchten haben wollt, denn meldet euch!!!
Wenn ihr mir nicht glaubt schau ich auch gern nochmal nach nem Foto (Digi ist defekt), wenn ihr mir sagt wie ich hier n Foto hinzufügen kann.
Gruss
Chuckymaster
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Stahlestor
Wenn man in ne Verkehrskontrolle kommt und im Fahrzeugschein steht -- schw. Rücklichter -- dann wird da niemand weiter nachfragen.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Damit ist doch nur bewiesen, daß man auch mit illegalen Umbauten und ungültigen Eintragungen das seltene Glück haben kann, 10 Jahre lang nicht erwischt zu werden.Legal wird es dadurch noch lange nicht.
Das ist eine von vielen Möglichkeiten neben einer Mängelkarte die passieren könnte, aber dies ist alles kein muss und eher die Ausnahme und nicht die Regel wie von dir vermutet.
Wenn du an jemanden mit Ahnung gerätst und der der Meinung ist das kann nicht sein da stimmt was nicht,
- dann wird dir die Weiterfahrt untersagt,
- das Fahrzeug sichergestellt,
- ein aaS wird hinzugefügt,
- ruckzuck ist das eingetragene ausgetragen
- und du bist mit mind. 50€ und 3 Punkten dabei, zusätzlich Gutachterkosten, Abschleppkosten und alles was noch bis dato angefallen ist.
Und dies ist nur das Maximale was dir bei einer normalen Kontrolle passieren kann, was bei einem Unfall hinzukommt wurde dir doch jetzt schon in anderen Fred's wo du deine Wünsche bezüglich lasierten Leuchten kundgetan hast erklärt 🙄
Es wird echt öde jedesmal den gleichen Leuten zu erklären was für eine Strafe zu erwarten ist, da nützt es doch nix, dass andere 10 Jahre oder mehr mit erloschener BE durch die Gegend gondeln, ist das echt so schwer zu verstehen, oder steht der Wunsch einer legalen aber dennoch nicht möglichen Lasierung so hoch ?