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Schuldfrage

Heute ist folgendes passiert:

MC D* Bad Säckingen. Dort sind die Spuren für ein und Ausfahrt entgegen der "normalen" Markierung (rechts Einfahrt, links Ausfahrt) anders herum angeordnet und durch einen kleinen "Hubbel" aus Plfastersteinen getrennt. Man muss wirklich aufpassen.

Unser Kollege vor uns will Richtung Ausfahrt fahren, in dem Moment kommt dort ein Motorradfahrer nicht gerade langsam hinein und fährt ihm direkt ins fast stehende Auto. Sützt, Motorrad ist vorne ziemlich beschädigt. Es gibt einen riesen Streit, wir rufen die Polizei. Der Motorradfahrer seinen Kollegen, der kurz vor der Polizei eintrifft und das Motorrad aufläd. Als die Polizei kommt wollen die beiden gerade abfahren und beschimpfen noch die Polizisten. Man kennt sich offenbar, laut Polizei seien die Herren in der Region bekannt (kann man ja so oder so verstehen).

Die Polizei sagt sie können eh nichts tun, ist Privatareal, wir sollen das untereinander klären und geben nur die Halterdaten an (und das ohne irgendwo anzurufen...).

Der Schaden am Neufahrzeug (Tesla Model S, EZ 02.11.2015) dürfte ca. 10-15.000EUR betragen, evtl. mehr, das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, steht bei Tesla (Top Service muss hier mal lobend erwähnt werden, der Abschlepper kam innerhalb 45 Minuten und ein vollgeladener Leihwagen darauf).

Jetzt die Frage: Wie ist der Vorgang und wie die Schuldfrage? Der Motorradrowdi ist offenbar der Meinung er sei nicht schuld, auf Privatareal könne man fahren wie man will, wäre dumm gelaufen.

Die Wege sind klar gekennzeichnet mit Schild und Markierung und es war Tag und Sonnenschein.

Versicherung ist bereits informiert und kümmert sich morgen, RSV ist auch informiert, Anwalt meldet sich nächste Woche.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 8. November 2015 um 21:07:37 Uhr:



Aber:
Der Typ auf dem Motorrad hat offenbar Fahrerflucht begangen unter den Augen der dämlichen und/oder faulen B*llen, die absichtlich nichts zur Stellung des Flüchtigen unternommen haben?

Ich würde mich mal ein bischen zurücknehmen, und meine Wortwahl überdenken, wenn ich du wäre. Unfassbar, wie sich manche im Internet aufführen 🙄

Zu der (mal wieder) abstrusen Geschichte von @martinde001 : bitte suche dir doch mal ein anderes Forum, wo du deine offensichtlich erlogenen Geschichten ablässt. Ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll...
(1) lies dich mal ein zu tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum,
(2) wenn eine Streife zu einem Unfallort kommt, nimmt sie den VU auch auf. Da gibts nämlich eine Dienstanweisung zu,
(3) kein Kollege wird dir die Daten des VU Gegners einfach so geben, wenn keine VU-Aufnahme erfolgt ist. Wäre ein unzulässiger Eingriff in dein RIS,
(4) fährt man zu einem VU und sieht, wie ein oder mehrere Beteiligte die Unfallstelle offensichtlich verändern und/oder im Begriff sind, sich zu entfernen, stellt man zumindest die Personalien fest - zwecks Einleitung eines Verfahrens nach §34 STVO und prüft zumindest §142StGB, (5) ob oder ob nicht man sich vom Bürger beschimpfen lässt, hängt von jedem selber ab. Den Letzten, der meinte, er könne sich uns gegenüber wie die Axt im Walde aufführen, hat das 800 Euro Schmerzensgeld gekostet, eine MPU und ein paar Schrammen und blaue Flecke, weil er sich der in Gewahrsamnahme widersetzt hat, eingebracht. Neben der Verurteilung nach §113 StGB.

Nur mal so grob über den Post drübergegangen.

20 weitere Antworten
20 Antworten

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 9. November 2015 um 07:51:40 Uhr:



Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 8. November 2015 um 21:07:37 Uhr:



Aber:
Der Typ auf dem Motorrad hat offenbar Fahrerflucht begangen unter den Augen der dämlichen und/oder faulen B*llen, die absichtlich nichts zur Stellung des Flüchtigen unternommen haben?
Ich würde mich mal ein bischen zurücknehmen, und meine Wortwahl überdenken, wenn ich du wäre. Unfassbar, wie sich manche im Internet aufführen 🙄

Zu der (mal wieder) abstrusen Geschichte von @martinde001 : bitte suche dir doch mal ein anderes Forum, wo du deine offensichtlich erlogenen Geschichten ablässt. Ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll...
(1) lies dich mal ein zu tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum,
(2) wenn eine Streife zu einem Unfallort kommt, nimmt sie den VU auch auf. Da gibts nämlich eine Dienstanweisung zu,
(3) kein Kollege wird dir die Daten des VU Gegners einfach so geben, wenn keine VU-Aufnahme erfolgt ist. Wäre ein unzulässiger Eingriff in dein RIS,
(4) fährt man zu einem VU und sieht, wie ein oder mehrere Beteiligte die Unfallstelle offensichtlich verändern und/oder im Begriff sind, sich zu entfernen, stellt man zumindest die Personalien fest - zwecks Einleitung eines Verfahrens nach §34 STVO und prüft zumindest §142StGB, (5) ob oder ob nicht man sich vom Bürger beschimpfen lässt, hängt von jedem selber ab. Den Letzten, der meinte, er könne sich uns gegenüber wie die Axt im Walde aufführen, hat das 800 Euro Schmerzensgeld gekostet, eine MPU und ein paar Schrammen und blaue Flecke, weil er sich der in Gewahrsamnahme widersetzt hat, eingebracht. Neben der Verurteilung nach §113 StGB.

Nur mal so grob über den Post drübergegangen.

Genauso ist das.

Nur im Punkt 3 muss ich dir widersprechen. Wie du weißt, kommt es sehr oft vor, dass man zu einem "VU" gerufen wird und sich heraus stellt - kein öffentlicher Verkehrsraum - dementsprechend kein VU. Hier werden in aller Regel die Personalien der Kontrahenten ausgetauscht, um den eventuellen zivilrechtlichen Anspruch zu ermöglichen. Personalienaustausch findet also aucht statt, wenn kein VU aufgenommen wird. Schutz privater Rechte eben. Alles andere können die Kontrahenten dann unter sich aus machen.

@bir: Wieso sollten wir? Die Angelegenheit war doch klar, zudem wollten wir mit solchen Typen nichts zu tun haben. Wir haben Fotos und 2 Dash-Cam Videos sowie 6 Zeugen und die Polizei hatte ja auch nichts dagegen, vor daher dachten wir alle das es so seine Richtigkeit hat.
Zudem hat mein Kollege ja fast gestanden und der Typ ist ihm relativ flott reingefahren.

Heute bekam der Kollege ein Anruf von seiner Versicherung. Der Motorradfahrer stellt dort eine 5stellige Forderung wegen dem Total-Schaden an seinem Motorrad und nochmal Forderungen in unbekannter Höhe für seine Arztkosten und Verdienstausfall von 660EUR/Tag, er sei selbstständiger Anlageberater und Personenschützer (so sieht der auch aus...) und könnte nicht arbeiten wegen seiner schweren Rippenprellungen usw.
Mein Kollege sei alleine Schuld gewesen, habe dies auf dem vorliegenden Unfallbericht auch so vermerkt, sogar handschriftlich dass er die Schuld anerkennt damit keine Polizei kommt weil er angeblich angetrunken gewesen wäre.
Dokument und Gutachten will er der Versicherung faxen. Wir können zu 7. bestätigen dass das nicht stimmt und die Polizei wohl auch.

Termin beim Anwalt, heute 13:30. Danach Anzeige gegen Typ. Der spinnt wohl.

Zitat:

@martinde001 schrieb am 9. November 2015 um 11:14:27 Uhr:


@bir: Wieso sollten wir? Die Angelegenheit war doch klar, zudem wollten wir mit solchen Typen nichts zu tun haben. Wir haben Fotos und 2 Dash-Cam Videos sowie 6 Zeugen und die Polizei hatte ja auch nichts dagegen, vor daher dachten wir alle das es so seine Richtigkeit hat. …

Die Dashcam-Videos wirst du nicht verwerten können, weil die Aufnahmen nicht zulässig sind.

Ursprünglich schreibst du, dass der Unfallgegner vor Eintreffen der Polizei abhauen wollte und diese auch noch beschimpft worden wären. Jetzt schreibst du, dass die Polizei nichts dagegen hatte, dass sie sich einfach vom Unfallort entfernen.
Ursprünglich fragst du nach der Schuldfrage. Jetzt schreibst du, dass ihr dachtet, es hätte alles seine Richtigkeit.

Was denn nun?

Zitat:

@AS60 schrieb am 9. November 2015 um 11:07:17 Uhr:



Genauso ist das.
Nur im Punkt 3 muss ich dir widersprechen. Wie du weißt, kommt es sehr oft vor, dass man zu einem "VU" gerufen wird und sich heraus stellt - kein öffentlicher Verkehrsraum - dementsprechend kein VU. Hier werden in aller Regel die Personalien der Kontrahenten ausgetauscht, um den eventuellen zivilrechtlichen Anspruch zu ermöglichen. Personalienaustausch findet also aucht statt, wenn kein VU aufgenommen wird. Schutz privater Rechte eben. Alles andere können die Kontrahenten dann unter sich aus machen.

Da hast du natürlich recht, mir ging es nur um den geschilderten/erdachten Fall hier. Passiert ja gelegentlich mal, dass einer der Unfallbeteiligten mehr Informationen möchte, als ihm per Gesetz zustehen. Streng genommen braucht man ausser Versicherung/Kennzeichen /Name des Fahrers ja nichts, wobei das Letzte optional ist.

Telefonnummern, Emailadressen oder ähnliches wird ja auch oft nachgefragt und das kann/darf ich nicht so einfach rausgeben ohne Einverständnis des jeweils Betroffenen - was aber in der Regel kein Problem darstellt.

Wäre lustig, wenn mehr Gegner alles "unter sich ausmachen" würden 😁

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Ja, die wollten weg als die Polizei gekommen ist. Da die Polizei die ziehen liess sind wir davon ausgegangen dass es OK ist so. Nach dem was ich jetzt weis war es wohl besser für die Polizisten.

Aber es gibt Neuigkeiten:

-Beide Unfallgegner beim gleichen Versicherungskonzern, der Biker halt bei der Online-Abteilung und nur Haftpflicht
-Versicherung regelt das intern, Reparatur kann ausgeführt werden, man glaubt dem Kollegen die Schilderung.
-Gutachten für Reparatur: ca. 13.600EUR + MwSt., Dauer 14-30 Tage. Leihwagen ohne KM-Begrenzung und Ladekarte gratis.
-Dem Biker glaubt man nicht, er hatte wohl schon "einige" Schäden in letzter Zeit mit "skurilem Hergang".
-Anwalt erstattet Anzeige gegen den Herrn wegen diverser Delikte.
-Laut Anwalt war das Verhalten der Polizei im Grunde korrekt, wenn auch nicht das freundlichste.
-Der Typ bzw seine "Gang" sind überregional bekannt, der Anwalt hatte auch schon mit denen zu tun wegen diverser Delikte, sogar wegen Angriffe auf Polizisten. Einige von denen stehen unter offener Bewährung.
-Fotos und Videos haben der Versicherung als Beweis gereicht. Dashcam-Videos werden anerkannt.
-Rechtsdienst der Versicherung übernimmt den Fall.

Laut Polizei, ich habe EXTRA angerufen: In BW dürfen Dashcam Videos eines Unfalls erstellt werden und die werden von der Polizei auch als Beweis herangezogen (+/-3Minuten), besonders bei unklarer Beweislage. Vor Gericht sieht es ggf. anders aus, aber Beweise sind immer gut.
Permanentes filmen ist verboten, ebenso die Veröffentlichung in sozialen Medien wenn Personen oder Kennzeichen erkennbar sind.

Dann wäre das ja auch geklärt.

Gruß
BMWRider

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