ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Schuldfrage

Schuldfrage

Themenstarteram 8. November 2015 um 18:46

Heute ist folgendes passiert:

MC D* Bad Säckingen. Dort sind die Spuren für ein und Ausfahrt entgegen der "normalen" Markierung (rechts Einfahrt, links Ausfahrt) anders herum angeordnet und durch einen kleinen "Hubbel" aus Plfastersteinen getrennt. Man muss wirklich aufpassen.

Unser Kollege vor uns will Richtung Ausfahrt fahren, in dem Moment kommt dort ein Motorradfahrer nicht gerade langsam hinein und fährt ihm direkt ins fast stehende Auto. Sützt, Motorrad ist vorne ziemlich beschädigt. Es gibt einen riesen Streit, wir rufen die Polizei. Der Motorradfahrer seinen Kollegen, der kurz vor der Polizei eintrifft und das Motorrad aufläd. Als die Polizei kommt wollen die beiden gerade abfahren und beschimpfen noch die Polizisten. Man kennt sich offenbar, laut Polizei seien die Herren in der Region bekannt (kann man ja so oder so verstehen).

Die Polizei sagt sie können eh nichts tun, ist Privatareal, wir sollen das untereinander klären und geben nur die Halterdaten an (und das ohne irgendwo anzurufen...).

Der Schaden am Neufahrzeug (Tesla Model S, EZ 02.11.2015) dürfte ca. 10-15.000EUR betragen, evtl. mehr, das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, steht bei Tesla (Top Service muss hier mal lobend erwähnt werden, der Abschlepper kam innerhalb 45 Minuten und ein vollgeladener Leihwagen darauf).

Jetzt die Frage: Wie ist der Vorgang und wie die Schuldfrage? Der Motorradrowdi ist offenbar der Meinung er sei nicht schuld, auf Privatareal könne man fahren wie man will, wäre dumm gelaufen.

Die Wege sind klar gekennzeichnet mit Schild und Markierung und es war Tag und Sonnenschein.

Versicherung ist bereits informiert und kümmert sich morgen, RSV ist auch informiert, Anwalt meldet sich nächste Woche.

Beste Antwort im Thema
am 9. November 2015 um 6:51

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 8. November 2015 um 21:07:37 Uhr:

 

Aber:

Der Typ auf dem Motorrad hat offenbar Fahrerflucht begangen unter den Augen der dämlichen und/oder faulen B*llen, die absichtlich nichts zur Stellung des Flüchtigen unternommen haben?

Ich würde mich mal ein bischen zurücknehmen, und meine Wortwahl überdenken, wenn ich du wäre. Unfassbar, wie sich manche im Internet aufführen :rolleyes:

Zu der (mal wieder) abstrusen Geschichte von @martinde001 : bitte suche dir doch mal ein anderes Forum, wo du deine offensichtlich erlogenen Geschichten ablässt. Ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll...

(1) lies dich mal ein zu tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum,

(2) wenn eine Streife zu einem Unfallort kommt, nimmt sie den VU auch auf. Da gibts nämlich eine Dienstanweisung zu,

(3) kein Kollege wird dir die Daten des VU Gegners einfach so geben, wenn keine VU-Aufnahme erfolgt ist. Wäre ein unzulässiger Eingriff in dein RIS,

(4) fährt man zu einem VU und sieht, wie ein oder mehrere Beteiligte die Unfallstelle offensichtlich verändern und/oder im Begriff sind, sich zu entfernen, stellt man zumindest die Personalien fest - zwecks Einleitung eines Verfahrens nach §34 STVO und prüft zumindest §142StGB, (5) ob oder ob nicht man sich vom Bürger beschimpfen lässt, hängt von jedem selber ab. Den Letzten, der meinte, er könne sich uns gegenüber wie die Axt im Walde aufführen, hat das 800 Euro Schmerzensgeld gekostet, eine MPU und ein paar Schrammen und blaue Flecke, weil er sich der in Gewahrsamnahme widersetzt hat, eingebracht. Neben der Verurteilung nach §113 StGB.

Nur mal so grob über den Post drübergegangen.

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten

Steht bei der Einfahrt zu dem MCD evtl ein kleines Schild: Auf diesem Grundstück / Parkplatz gilt die StVO?

Wenn ja, dann ist das Argument: Man kann so fahren wie man will schon mal für den Popo...

Das werden die Versicherungen dann wohl untereinander klären. Sollte Dein Kollege dann anderer Meinung sein, kann er einen Anwalt einschalten und klagen. Dann wird ein Richter die Entscheidung verkünden.

Alles richtig gemacht - wo ist jetzt eigentlich das Problem???

(Wir haben nun zur Kenntnis genommen, dass Du einen Kollegen mit einem neuen Tesla hast. Aber deshalb ist Motortalk trotzdem kein Rechtsberatungsforum...)

Vorwort:

Die Schuldfrage wird bei Unstimmigkeiten vor Gericht geklärt.

Aber:

Der Typ auf dem Motorrad hat offenbar Fahrerflucht begangen unter den Augen der dämlichen und/oder faulen B*llen, die absichtlich nichts zur Stellung des Flüchtigen unternommen haben?

Themenstarteram 8. November 2015 um 20:27

Die Polizei sagte es sei Privatgrundstück, nicht deren Problem. So sind die hier :)

@Tom: das ist sogar sein 3. neuer, jedes Jahr neu :)

am 8. November 2015 um 20:48

Also wird der Wagen *nur* zum Protzen gefahren und nicht um so zu tun, als ob man was für die Umwelt tun will?

Themenstarteram 8. November 2015 um 21:24

Nein, er fährt jeden Tag 200km zur Arbeit. Heute war verkaufsoffen, mussten wir ja mal nutzen bei DEM Wetter.

Wäre ich nur zuerst gefahren, hätte dann nur ein paar Kratzer im Chrom gegeben beim Tahoe :)

 

Ich bin mir halt ein wenig unsicher, vor allem wegen dem Verhalten der Polizei, die schienen wirklich extrem desinteressiert.

der parkplatz und eventuell dessen ein und ausfahrten mag zwar privatgrundstück sein aber es ist dennoch öffentlicher verkehrsraum. selbst bei parkhäusern in die jeder einfahren darf und nicht nur bestimmte personen ist das der fall obwohl sie eine schranke haben.

übergebt die sache einem anwalt.

die polizei nimmt glaub hierzulande nur bei

->personenschaden auf(man ist da gut beraten mindestens kopfschmerzen oder schmerzen in den finger(vom lenkrad) zu haben und eben entsprechend einen arzt aufzusuchen der diese auch absegnet. keine ahnung wie ein schockzustand zu werten ist - also wenn du dich halt total weinend mitten auf die straße setzt - sprich ob das auch als personenschaden gilt und somit zu zwangsweise polizeilichen aufnahme des unfalls)

->oder eben bei unfallflucht(strafttatbestand, dem müssen sie nachgehen). diese anzeige würd ich noch stellen sofern du keinerlei möglich hattest mit dem unfallgegner ein unfallprotokoll auszufüllen, personalien auszutauschen, dir fotos machen verweigert wurde und weiteres. und zwar völlig unabhängig davon ob die polizei an den unfallort kam und gesagt hat 'wir machen hier nichts. nicht unsere aufgabe'. obs letztendlich nachgewiesen und entsprechend geahndet wird werdet ihr ja sehen.

Die Frage die sich zuerst stellt ist nicht, ob es sich um Privatgelände handelt oder ob dort tatsächlich öffentlicher Straßenverkehr stattfindet. Lt Schilderung gehe ich davon aus, denn offenbar kann jedermann ohne Kontrolle ein- und ausfahren. Sofern der Personenkreis, der hier fahren kann nicht beschränkt wird, z.B durch Ausweis- oder Einfahrtkontrollen, findet öffentlicher Verkehr statt und die Polizei ist verpflichtet, den Unfall aufzunehmen und Spuren bzw. Beweise zu sichern. Dies hat sie nach Schilderung nicht getan. Nun hast du 2 Parteien die unter Umständen den Schaden ersetzen müssen. Der Verursacher selbst und die Polizei im Rahmen des Regresses.

Ich hatte einen ähnlichen Fall und die Polizei weigerte sich zum Unfallort zu kommen wobei man sich auf Unzuständigkeit berief. Ich drohte mit Inregressnahme und legte in diesem Zusammenhang eine Beschwerde bei der Polizei ein. Da sich der Unfallverursacher darauf berief, dass der Schaden nicht polizeilich aufgenommen wurde und somit kein Beweis für seine Schuld gegeben wäre, wollte er den Schaden nicht regulieren. Die Polizei musste dann im Nachhinein ermitteln und es erfolgte eine Beweisaufnahme. Zeugen- u. Verursachervernehmung sowie Schadenaufnahme aufgrund der Werkstattfotos. Letztlich musste der Verursacher doch zahlen. Wäre der Beweis gescheitert nur weil die Polizei nicht kommen wollte, wäre die Polizei schadenersatzpflichtig im Rahmen des Regresses. Also nicht aufgeben und sofort Beschwerde bei der Polizei einlegen. Erst Recht, wenn diese den Verursacher bereits kennt. Vielleicht auch den Verdacht äußern, dass die Beamten den Verursacher schützen wollten indem sie den Unfall nicht aufnehmen wollten. In diesem Fall müssen die Bamten selbst damit rechnen in Regress genommen zu werden. Wäre nicht das erste Mal. Polizisten sind im übrigen auch auf Privatgelände zur Beweisaufnahme verpflichtet,Möwen sie ausdrücklich darum gebeten werden. Dies ergibt sich aus den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder, danach ist die Polizei generell zum "Schutz privater Rechte" aufgefordert wenn eine spätere Beweisaufnahme unmöglich ist oder die Sache verdunkelt wird. Im BGB spricht man vom "dinglichen Arrest". D.h. Beweismittel müssen ggf. von der Polizei auf Antrag des Geschädigten sichergestellt werden. Die kann z.B durch Fotos, Beschlagnahme, Inverwahrungnahme oder andere geeignete Maßnahmen erfolgen. Man muss also nicht immer bis zu einer richterlichen Anordnung warten weil dann der Zweck nicht mehr gewährleistet ist.

Viel Glück

Themenstarteram 8. November 2015 um 22:50

Oh, das war mir doch neu.

Ich werds so weiter geben. Der Unfallverursacher hat das Motorrad aufgeladen (Vorderrad war defekt) und ab weg. Der wird wohl wissen warum. Ausser Beschimpfungen war dem Unfallgegner nichts zu entlocken. War wohl besser so, wer weiss wie das eskaliert wäre, der Typ scheint entsprechend drauf zu sein.

Dann wird der Anwalt wohl was zu tun bekommen. Mal sehen was die VK-Versicherung sagt. Die Daten haben wir ja, incl Kennzeichen.

Andererseits kann ich aber auch die Polizei verstehen, es war Verkaufsoffen und es war wirklich die Hölle los. Es ist ja niemand was passiert, der Schaden ist halt extrem hoch weil die Teile für das Fahrzeug so teuer sind, deshalb hab ich ja auch geschrieben was für ein Fahrzeug es war. Wäre ich zuerst gefahren, wäre der Krankenwagen gekommen für den Biker :D

Die Einfahrt ist frei zugänglich. Ist aber wirklich bescheiden wie es gelöst ist, aber wohl nur so möglich.

https://www.google.de/.../...904938817e15f7:0xa2d70c364a6161e1!6m1!1e1

am 9. November 2015 um 4:17

Der Tesla hat 15.000 Euro Schaden oder mehr? Der Motorradfahrer nix ausser ein kaputtes Vorderrad? Und das in einer Einfahrt wo der Tesla fast stand? Finger weg von Tesla! Zum Glueck hat der Fahrer ueberlebt.

Mehr als der Versicherung melden und den Weg zum Anwalt einzuschlagen kann man eh nicht tun.

Themenstarteram 9. November 2015 um 5:49

Zitat:

@mattalf schrieb am 9. November 2015 um 05:17:05 Uhr:

Der Tesla hat 15.000 Euro Schaden oder mehr? Der Motorradfahrer nix ausser ein kaputtes Vorderrad? Und das in einer Einfahrt wo der Tesla fast stand? Finger weg von Tesla! Zum Glueck hat der Fahrer ueberlebt.

Mehr als der Versicherung melden und den Weg zum Anwalt einzuschlagen kann man eh nicht tun.

Ich glaube du hast keine Ahnung was an modernen Autos die Teile kosten? LED-Scheinwerfer vieler Hersteller sind kaum bezahlbar. Alleine z.b. eine FLIR-Kamera kostet grade mal 8.000EUR (bei BMW).

Es ist halt die moderne Technik die vorne verbaut ist die so teuer ist.

Der Schaden an der Karroserie ist marginal, aber halt das Plastik und die Technik.

Ich weiss warum ich keinen Neuwagen fahre :)

am 9. November 2015 um 6:51

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 8. November 2015 um 21:07:37 Uhr:

 

Aber:

Der Typ auf dem Motorrad hat offenbar Fahrerflucht begangen unter den Augen der dämlichen und/oder faulen B*llen, die absichtlich nichts zur Stellung des Flüchtigen unternommen haben?

Ich würde mich mal ein bischen zurücknehmen, und meine Wortwahl überdenken, wenn ich du wäre. Unfassbar, wie sich manche im Internet aufführen :rolleyes:

Zu der (mal wieder) abstrusen Geschichte von @martinde001 : bitte suche dir doch mal ein anderes Forum, wo du deine offensichtlich erlogenen Geschichten ablässt. Ich weiss gar nicht, wo ich anfangen soll...

(1) lies dich mal ein zu tatsächlich öffentlichem Verkehrsraum,

(2) wenn eine Streife zu einem Unfallort kommt, nimmt sie den VU auch auf. Da gibts nämlich eine Dienstanweisung zu,

(3) kein Kollege wird dir die Daten des VU Gegners einfach so geben, wenn keine VU-Aufnahme erfolgt ist. Wäre ein unzulässiger Eingriff in dein RIS,

(4) fährt man zu einem VU und sieht, wie ein oder mehrere Beteiligte die Unfallstelle offensichtlich verändern und/oder im Begriff sind, sich zu entfernen, stellt man zumindest die Personalien fest - zwecks Einleitung eines Verfahrens nach §34 STVO und prüft zumindest §142StGB, (5) ob oder ob nicht man sich vom Bürger beschimpfen lässt, hängt von jedem selber ab. Den Letzten, der meinte, er könne sich uns gegenüber wie die Axt im Walde aufführen, hat das 800 Euro Schmerzensgeld gekostet, eine MPU und ein paar Schrammen und blaue Flecke, weil er sich der in Gewahrsamnahme widersetzt hat, eingebracht. Neben der Verurteilung nach §113 StGB.

Nur mal so grob über den Post drübergegangen.

Er brauchte halt einen thread, wo er kundtut, dass er jemanden kennt, der jedes Jahr einen neuen Tesla kauft…

Gerichte behandeln Parkplätze nicht wie Straßen. Der Hauptunterschied: Ein Parkplatz dient vor allem dem ruhenden Verkehr. Daher müssen Autofahrer auf Parkplätzen und in Parkhäusern besonders § 1 der StVO berücksichtigen. Dieser fordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Als angemessenes Tempo auf Parkplätzen sehen die Gerichte meist die Schrittgeschwindigkeit mit höchstens 10 km/h an. Zudem ist ständige Bremsbereitschaft erforderlich.

Fahrspuren auf einem Parkplatz werden nicht wie Verkehrsstraßen mit entsprechenden Vorfahrtsregeln behandelt - sie dienen ausschließlich der Suche von Parkbuchten. Daher genießen von rechts aus Parkbuchten kommende Fahrzeuge generell keine Vorfahrt.

Fahrtrichtungspfeile sind nur Empfehlungen, Autofahrer müssen daher zu jeder Zeit mit Falschfahrern rechnen. Dennoch betonte das Amtsgericht Düsseldorf in einer Entscheidung, dass auch markierte Fahrspuren auf Parkplätzen und in Parkhäusern grundsätzlich nicht dem fließenden Verkehr dienen, deshalb können sich Autofahrer nicht auf die üblichen Vorfahrtsregeln verlassen. Sie müssen immer das Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigungspflicht beachten. Und auch, wenn die Fahrbahnen mit Pfeilen versehen sind: Autofahrer müssen jederzeit mit „Falschfahrern" rechnen, denn: Die Pfeile sind nur eine Fahrtrichtungsempfehlung. Auch auf der vermeintlichen „Hauptfahrbahn" besteht kein Vorfahrtsrecht.

Das sieht gar nicht so gut aus für den Freund mit dem Tesla.

Was ich an der schönen Geschichte überhaupt nicht verstehe: Warum hat denn weder der TE noch sein Tesla-fahrender Kollege den Unfallgegner davon abgehalten, das Mopped wegzuräumen, aufzuladen und abzufahren? Warum hat denn keiner der beiden wenigstens Fotos gemacht, die die Unfallsituation zeigen? Höchst unglaubwürdig, die Geschichte.

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 9. November 2015 um 07:51:40 Uhr:

Zitat:

@Monstrabidur schrieb am 8. November 2015 um 21:07:37 Uhr:

 

Aber:

Der Typ auf dem Motorrad hat offenbar Fahrerflucht begangen unter den Augen der dämlichen und/oder faulen B*llen, die absichtlich nichts zur Stellung des Flüchtigen unternommen haben?

Ich würde mich mal ein bischen zurücknehmen, und meine Wortwahl überdenken, wenn ich du wäre. Unfassbar, wie sich manche im Internet aufführen :rolleyes:

Zu der (mal wieder) abstrusen Geschichte von @martinde001 : bitte suche dir doch mal ein anderes Forum, wo du deine offensichtlich erlogenen Geschichten ablässt.

In der Tat... http://www.motor-talk.de/.../...rglistige-taeuschung-t5490083.html?...

Ähnliche Themen