Schuldfrage links-Abbieger versus Gegenverkehr

Hatte heute einen Unfall - wollte links abbiegen, Stop Schild vor mir. Bin angehalten, habe links geschaut, rechts, nochmals links. War schlimmes Wetter, Schneeregen, 1,5 Grad deshalb war ich doppelt vorsichtig. Alles frei gewesen. Bin sehr langsam auf die Kreuzung eingefahren (sehr enge Stelle dort), da kam mit einem Mordstempo (50 km/h Plus) ein fremder PKW von links (uneinsichtige Kurve links), rammte mich ohne abzubremsen (keine Bremsgeräusche, keine Bremsspur, kein Verlangsamen des Fahrzeuges) auf der rechten Seite (eindeutig die rechte Seite meines PKW komplett kauptt, nicht die linke), meine Vorderfront verteilte sich über die ganze Fahrbahn, mein Auto (Ford Galxy) wurde 3 Meter zurückversetzt und der fremde PKW (sowas wie ein Golf) fuhr dann auch noch nach links in eine Hofeinfahrt, mehrere Meter und dann nach rechts voll auf eine Hauswand auf. Die Insassin stieg aus - unversehrt - und meint nun ich bin schuld.
Ich bin gerade mit meinem Lebensgefährten den Weg des fremden PKW nochmals abgefahren (wir wohnen hier, ich fahre diese Strecke pro Tag ca. 6 x). Es ist ein extremes Gefälle, ein Berg mit vielen scharfen Kurven, sehr enge Fahrbahn auf der knapp zwei PKW Platz haben). Mir war es unmöglich mehr als 30 km/h dort fahren. Und ich konnte ohne Probleme einige Meter vor der Kreuzung abbremsen (ohne Notbremsung). Es ist mir unklar, wie der fremde PKW so schnell dort fahren konnte und nicht abgebremst hat (ich hatte auch Licht an, man musste mich also sehen). Muss stark abgelenkt gewesen sein, Augen nicht auf der Fahrbahn etc.

Die Frage ist nun - bin ich tatsächlich schuld nur weil ich von einer Fahrbahn mit Stop Schild (ich bin dort zu 100 % stehen geblieben und habe beide Fahrstreifen kontrolliert) nach links eingebogen bin ? Mein Verscherungsvertreter meinte, meine Karten sehen wegen dem Stop Schild nicht gut aus. Außerdem meinte er dass es Ortsgebiet und Tempo 50 ist und die Dame deshalb so schnell fahren darf auch wenn das absurd ist bei den örtlichen Gegebenheiten.

Habe eine Skizze angehängt....
Handelt sich um Österreich falls es da Unterschiede geben sollte was ich aber nicht glaube oder ?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten !!

Beste Antwort im Thema

Die Vorfahrtsverletzung ist unstreitig. Du haftest daher zunächst einmal voll.

Eine eventuelle Mithaftung der Gegnerin, z.B. wegen des behaupteten Geschwindigkeitsverstoßes, musst Du beweisen.

Das ist in zweifacher Hinsicht schwer:

- Die Argumentation "Ich habe ganz genau geschaut und sie nicht gesehen. Aber sie war zu schnell." ist wenig überzeugend. Entweder hast Du gesehen wie sie schnell angefahren kam, dann hättest Du nicht einfahren dürfen. Oder Du hast sie eben nicht gesehen. Dann kannst Du die Geschwindigkeit kaum beurteilen.

- Geschwindigkeiten zu schätzen ist unheimlich schwer und daher sind die Angaben von Insassen (oder eben von Dir) zur Höhe einer gefahrenen Geschwindigkeit als Beweismittel praktisch unbrauchbar.
Objektive Anknüpfungspunkte wie Bremsspur etc. gab es offenbar nicht.
Selbst wenn es sie gab, hätte die Polizei den Unfall umfassend aufnehmen müssen (Vermessen der Fahrbahn an der Unfallstelle, Bilder der Fahrzeuge in der Endlage, Einmessen der Endlagen usw.), damit ein Sachverständiger eine ungefähre Aussage zu den gefahrenen Geschwindigkeiten machen könnte.

Liegen diese Daten nicht vor, kannst Du Deine Beweisführung ziemlich vergessen.

Alles in allem sieht das nach 100% Haftung zu Deinen Lasten aus.

Also: Einmal schütteln, froh sein, dass keiner verletzt wurde und abhaken.

Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von Feuerregen


Habe noch etwas gesehen, weil ich nochmals bei der Stelle war: der fremde PKW hatte ein Zebrastreifen Warnschild. Direkt vor der Kreuzung ist auch ein Zebrastreifen und da bleibt daneben auch der Schulbus stehen, bei dem Kinder aussteigen. Außerdem hat sie mich (siehe auch Bild) beim Abbiegen schon sehr früh gesehen, früher als ich sie sehen konnte.

Ändert das etwas ???

Mit diesem Bild hast du wunderbar deine Schuld bewiesen.

Du musst das Fahrzeug gesehen haben. Und selbst wenn dein Opfer da mit 50 rum gekommen ist (was da mMn. auch möglich ist), hast du vom ersten Blick Kontakt bis dem Vollständigen abbiegen genug zeit gehabt.

Für mich sieht das so aus als hättest du das Auto ganz einfach übersehen und somit die Vorfahrt des anderen Missachtet.
Sei froh das du nicht auch noch Strafe zahlen darfst wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr!

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