Schuldfrage KFZ gegen Radfahrer

Guten Tag zusammen,

hoffe das Thema gehört hier rein und nicht, dass ich mich verirrt habe.

Mir ist gestern folgendes passiert:

Ich stand bei uns am Haus mit dem PKW in der Parklücke und muss zum ausparken rückwärts über den Geh und dann ein Radweg. Nach links hin ist die Sicht auf ca. 6 m beschränkt.

Beim ausparken schaue ich mir als erstes den Gehweg an und fahre dann ca. 0,5 bis 1 m damit ich den Radweg und die Straße besser überblicken kann ( Zu dem Zeitpunkt blockiere ich nun mit dem PKW Teile des Gehwegs )
So tut ja auch alles nichts zur Sache. Auf jedenfalls zu dem Zeitpunkt als ich auf dem Gehweg stehe kollidiert ein Radfahrer mit meinem PKW.
Er fuhr auf dem Gehweg (entgegen der Fahrrichtung wenn das wichtig ist ) und nutzte nicht den für ihn vorgesehenen Radweg.
Aufgrund dessen, dass der Schaden nicht groß war verblieben wir zunächst beim Austausch der Kontaktdaten.

Heute habe ich von seinem Vater nun eine SMS bekommen mit der Forderung den Schaden am Rad zu bezahlen.
Meine Google Recherche hat im Prinzip ergeben, dass ich maximal eine kleine Teilschuld bekomme. ( Kann die entsprechenden Quellen nachher noch nachtragen ).

Aber möchte nun mal von euch eine Einschätzung erhalten wie die Schuldfrage gewertet wird.

Habe dem Vater übrigens meine Kenntnisse geschildert und darauf verwiesen, dass bei mir auch ein Schaden entstanden ist und wir die Sache einfach auf sich beruhen lassen sollten...

Mit freundlichen Grüßen
Rafael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wernerhgeorg schrieb am 27. Mai 2015 um 16:28:44 Uhr:



Zitat:

@Yossarian66 schrieb am 27. Mai 2015 um 15:31:16 Uhr:


Es vergeht kein Tag auf dem Rad, bei dem ich nicht tot wäre, wenn ich nicht für Autofahrer mitdenke. Der Standardspruch: "Oh, Entschuldigung, ich hab sie gar nicht gesehen." Dann mach deine Augen auf!
Besonders wenn man schnell mit dem Rad fährt, muß man pausenlos aufpassen.
Vielleicht solltest du mal deinen Fahrstil überdenken, wenn du so häufig in Gefahr gerätzt.

Ich kann als Hobbyradler und Hobbybiker Yossarian66 nur zustimmen.

Auf 2 Rädern unterwegs zu sein ist ein gefährliches Pflaster.

Und zu Deinem Tipp, solange man am Leben und unversehrt ist, ist das mehr ein Zeichen das der Fahrstil i.o. und den Umständen angepasst ist. Angepasst an die Dummheit vieler Autofahrer.

Die neueste Attacke gegenüber Radlern ist im Umland von Berlin das fahren mit dem Auto auf Radwegen, sehe ich vermehrt. Über die Motivation dessen bin ich mir noch nicht im klaren.

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Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 12:28:39 Uhr:


Ich habe irgendwo in den Weiten des Internets mal eine "Doku" (oder so) gesehen, wo ein Student (ich meine aus Köln) schildert, wie er Unfälle mit PKW's provoziert hat, um seinen Lebensunterhalt aufzustocken. Schlimm.

Dann wird aber früher oder später mal an geeigneter Stelle auffallen, dass immer die gleiche Person häufig "unschuldig" in Unfälle verwickelt wird. So ist hier im letzten Jahr die Kooperation eines Rechtsanwalts, eines Automechanikers, eines KFZ-Gutachters und mehrerer Handlanger aufgeflogen. Die Handlanger waren auffällig oft (jeder mehrmals im Monat) "unschuldig" in Auffahrunfälle verwickelt, immer wurde der "Geschädigte" von dem RA vertreten, der Gutachter hat gegutachtet und der Mechaniker hat repariert (bzw. Rechnung geschrieben). Da wurde dann mal etwas genauer hingeschaut...

Wäre wünschenswert, wenn es Flächendeckend so untersucht werden würde. Nur sind manche Autofahrer dermaßen geschockt, übermannt, Gutgläubig und/oder unerfahren, dass man das Angebot des Fahradfahrers die Sache ohne Polizei zu regeln (Geld) annimmt und zahlt.

Die Angst vor steigenden Prozenten (Versicherung) oder Strafen (Punkte usw.) scheint einfach größer zu sein.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 13:52:33 Uhr:


Nur sind manche Autofahrer dermaßen geschockt, übermannt, Gutgläubig und/oder unerfahren, dass man das Angebot des Fahradfahrers die Sache ohne Polizei zu regeln (Geld) annimmt und zahlt.

1. Schuld und Haftung sind nicht das Gleiche

2. Die Polizei entscheidet bestimmt nicht über die Haftung

3. Für Haftungsansprüche gibt es eine Versicherung

Das soll mir jetzt was sagen?

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Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 13:52:33 Uhr:


Wäre wünschenswert, wenn es Flächendeckend so untersucht werden würde. Nur sind manche Autofahrer dermaßen geschockt, übermannt, Gutgläubig und/oder unerfahren, dass man das Angebot des Fahradfahrers die Sache ohne Polizei zu regeln (Geld) annimmt und zahlt.

Ich meine auch, die Versicherungen haben damals die Ermittlungen angestoßen, nicht die Polizei.

Wenn ein Fahrradfahrer auf "keine Polizei" verharrt oder versucht mich zu Erpressen, würde ich wahrscheinlich die Polizei rufen, auch wenn ich mir damit vielleicht sogar selbst schaden könnte.

Schwieriges Thema.

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 14:25:38 Uhr:


Das soll mir jetzt was sagen?

es ist für die Beurteilung der Haftungsansprüche vollkommen irrelevant, ob man die Polizei ruft oder nicht. Die Polizei kann nützlich sein bei der Dokumentation des Unfalls. Aber das kann man im Zeitalter der Handykamera auch selbst. Bei kleineren Unfällen macht die Polizei eh (fast) nichts, selbst wenn sie kommen.

Ich würde behaupten, dass alleine das warten auf die Polizei, allen Beteiligten die Möglichkeit bietet sich "zu sammeln" und nicht vorschnell Geld locker macht, obwohl man vielleicht sogar im Recht ist.

Diese "Verbrecher" wollen ja den Schockmoment für sich ausnutzen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Mai 2015 um 13:18:08 Uhr:


dann kannst Du das entsprechende Urteil oder andere vergleichbare Fälle sicher hier verlinken?

Dazu gab's mal ein Urteil in 'nem anderen Thread hier.

Auf die schnelle hab ich's aber nicht mehr gefunden.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 26. Mai 2015 um 15:11:19 Uhr:


Auf die schnelle hab ich's aber nicht mehr gefunden.

Vielleicht hast Du es falsch im Kopf.

Für die Haftung gibt es grundsätzlich zwei Quellen:
- Haftung aus Verschulden
- Haftung aus der Betriebsgefahr (Gefährdungshaftung)

Beide Quellen gelten immer und natürlich für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer. Allerdings ist es so, dass von einem Auto gegenüber einem Fahrrad eine deutlich höhere Betriebsgefahr ausgeht. Daher muss der Autofahrer bei einem Unfall mit einem Fahrrad in der Regel, auch wenn er keinerlei Schuld hat, einen Haftungsanteil aus der Betriebsgefahr tragen. Das heißt aber natürlich nicht, dass der Radfahrer nicht haftet. Bei 100% Verschulden des Radfahrers könnte der Autofahrer mit 30% Haftungsanteil aus der Betriebsgefahr beteiligt werden. Aber (Urteil oben von mir verlinkt) es gibt auch Fälle, in denen das Verschulden des Radlers so groß ist, dass die Betriebsgefahr des Autofahrers vollständig dahinter zurücktritt und der Radfahrer alleine haftet.

Manche Gesetze und Regelungen (Betriebsgefahr) kann man wohl nur verstehen, wenn man bei der Geburt zu lange im Geburtskanal steckte.

schön erklärt bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Ich hab das schon verstanden aber danke. 🙂

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Mai 2015 um 16:28:45 Uhr:


Vielleicht hast Du es falsch im Kopf.
Bei 100% Verschulden des Radfahrers könnte der Autofahrer mit 30% Haftungsanteil aus der Betriebsgefahr beteiligt werden.

Nee, der Fall war der, daß ein Radfahrer an der Ampel in ein stehendes Auto gefahren ist.

Die Haftpflicht des Autos hat den Krankenhausaufenthalt des Radfahrers gezahlt (weil die sonst niemand gezahlt hätte). Was mit dem Schaden am Rad war, weiß ich jetzt nicht mehr (hab mich da auch ziemlich gewundert und es war für mich auch neu).

Wenn die Suchfunktion mehr taugen würde wär es jetzte einfacher, muß nachher mal versuchen den Thread wieder zu finden.

EDID: Keine Chance, war bestimmt einer der von der Urprungsfrage abgedrifteten Threads. Vielleicht erinnert sich ja jemand anderes darn.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Evo-Master schrieb am 26. Mai 2015 um 16:35:15 Uhr:


Manche Gesetze und Regelungen (Betriebsgefahr) kann man wohl nur verstehen, wenn man bei der Geburt zu lange im Geburtskanal steckte.

Die Betriebsgefahr für Autos ist einer der größten Skandale in unserem Land. Rein aus Vorurteilen werden Autofahrer sogar bei unverschuldeten Unfällen zum Schuldigen und müssen zahlen. Analog sollte es eine Betriebsgefahr für Radfahrer geben, weil die sich nämlich auch nie an die regeln halten. Bei einem Unfall müsste ein Radfahrer dann 50 Prozent der Strafe zahlen.

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