Schuld bei Überholen auf rechts vor links Kreuzung?

Hallo,

Da ich in den letzen Jahren immer mehr in Deutschland und anderen Ländern unterwegs bin, begegne ich auch immer öfter fragwürdigen Verkehrsituationen bei denen ich mir nicht sicher bin, ob ich im Falle eines Unfalls nicht auch mit zur Verantwortung gezogen werden könnte.

Zur Situation:
Ich fahre täglich durch eine 30er Zone und muss geradeaus über 2 T-Kreuzungen an denen keine Schilder stehen. Soweit ich weiß bedeutet keine Schilder = rechts vor links also haben 2 Mal die von rechts kommend Vorfahrt. Die 2te T-Kreuzung ist sehr unübersichtlich und man muss auf 10-15 km/h runter um noch stehen bleiben zu können wenn dort jemand kommt. Da es aber ein Wohngebiet ist, ist dort nicht viel Verkehr. Ich musste in 6 Monaten dort nur einmal stehen bleiben.

Nun zum Problem:
Dort fährt nie jemand mit 30 durch. Die Zone ist ungefähr 200 Meter lang, ich bin ungefähr in der Hälfte, fahre Tacho 33 und werde immer noch vor Ende der Zone eingeholt von PKW die erst am Anfang der Zone waren und weder das Tempolimit, noch die Vorfahrt respektieren. Letztens hatte ich schon am Anfang der Zone einen PKW direkt hinter mir. Als ich dann 33 fuhr klebte er mir am Heck. An der 2ten T-Kreuzung hielt ich mich dann rechts und wurde ohne zu bremsen langsamer bis auf 15km/h. Als ich dann Einblick in die Straße von rechts hatte, beschleunigte ich wieder und scherte nach der Kreuzung etwas nach links aus um einen rechts parkenden PKW zu umfahren. Währenddessen konnte ich im Rückspiegel beobachten wie der PKW hinter mir auf der Kreuzung, kurz neben mir war aber dann wieder bremste. Spätestens als ich nach links ausscherte (1m) hätte es gekracht. Er war sich jedenfalls keiner Schuld bewusst, denn er hupte und zeigte mir den Vogel. Da ich aber einen guten Tag hatte, hatte ich kein Bedürfnis darauf zu reagieren. Danach klebte er weitere 2km hinter mir, bis ich rechts abbog.

Ich gehe davon aus, dass er dachte ich würde langsamer um rechts abzubiegen. Aber selbst wenn kann er doch nicht auf einer rechts-vor-links-Kreuzung überholen wenn er gar nichts nach rechts sehen kann. Da ich aber wie gesagt kurz auf 15km/h runter war und danach noch ausscherte, denke ich hätte ich schlussendlich mehr Schuld am Unfall gehabt als er, denn soweit ich weiß darf man nicht beschleunigen wenn man überholt wird und man darf theoretisch nicht ausscheren ohne nach hinten zu schauen. Er hingegen hat aber das Recht zu überholen.

Trotzdem ist es meiner Meinung nach nicht zumutbar, dass man in einer 30er Zone damit rechnen muss überholt zu werden. Schon gar nicht auf einer Kreuzung mit rechts Vorfahrt. Was denkt ihr? Sehe ich das falsch? Müsste ich rechtlich gesehen also stehen bleiben wenn ich überholt werde und dadurch nicht ausscheren kann um am parkenden PKW vorbei zu kommen? Oder wissen wirklich 90% der Menschen nicht, was rechts vor links ist und brettern deshalb mit starrem Blick nach vorne über die Kreuzungen?

Liebe Grüße.

Beste Antwort im Thema

Willkommen im täglichen Wahnsinn unserer Strasse.

Das nächste mal halte ihn doch an und frag ihn ganz nett ob er wisse das dort eine Kreuzung sei und die von rechts Vortritt haben. Er wird dir sicher auf beides mit Nein Antworten.

Was denkst du wie oft ich an solchen Stellen überholt werde?

Das beste war folgendes Beispiel:
Eine Quartierstrasse wo 50 erlaubt ist, aber mit Hindernissen auf den Strassen, welche die Geschwindigkeit des Verkehrs nehmen sollen.
Wir haben vor uns ein Bus, der fährt los und umfährt ein solches Hindernis. Da aber auf der anderen Seite bereits andere Verkehrsteilnehmer sind, hält mein Fahrschüler absolut korrekt an um diese durchzulassen.
Doch was glaubst du was dann geschieht? Wir werden von ca. 15 Autos überholt. Keines hält am um dem gegen Verkehr den korrekten Vortritt zu lassen. Selbst als wir Hupen und nach links blinken um unsere Weiterfahrt anzuzeigen, überholen uns alle.
Das ist dann noch zusätzlich zum Nichtwissen auch noch der Lemming Effekt.

Was willst du machen? Verhalte dich weiterhin korrekt aber sei dir der Dummheit der anderen Bewusst und Rechne das mit ein.
Einmal musste ich am Fussgängerstreifen hupen um das Kind, das gerade über die Strasse wollte, für das ich angehalten habe, zu warnen das mich genau in dem Moment jemand überholt. Hätte ich nicht gehupt und hätte das Kind mein Hupen nicht richtig gedeutet, läge es wohl nun unter dem anderen Wagen.
Dabei ist genau sowas in jeder Theorieprüfung eine Frage die man einst gelernt hat.

Sei doch mal ehrlich, überall bildet ein kluger Mensch sich weiter. Nur im Strassenverkehr glauben die meisten dass das wenige, das sie einst gelernt haben, für ihr ganzes Leben ausreichen soll. Dabei haben die meisten schon nach kurzer Zeit keine Ahnung mehr was ein Vortritt überhaupt ist, wie man seinen Kopf bewegt oder was ein Blinker überhaupt ist.
Geil war der letzte Schüler der mich gefragt hat wie er das weisse Licht hinten am Fahrzeug aktivieren könne. Er konnte es kaum glauben das dies automatisch geschieht wenn man den Rückwärtsgang einlegt :-)

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2017 um 10:24:44 Uhr:



Zitat:

@pico24229 schrieb am 10. März 2017 um 10:20:40 Uhr:


NEIN!!!!!! Man muss blinken!!!!!!! Man soll anzeigen wohin man fahren will und nicht wohin man fährt. Das können die anderen Verkehrsteilnehmer selbst sehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

-Man sieht ich rege mich über nicht blinker, oder zu-spät-blinker auf 😁

Richtig. Blinken beim Abbiegen ist Blödsinn, deutlich vorher macht nur Sinn. Wie oft steht man vor dem Kreisverkehr, nur weil die Typen im Kreisverkehr nicht oder zu spät blinken.

Mein Fahrlehrer pflegte damals immer zu sagen: "Blinken heißt da will ich hin und nicht, jetzt bin ich da" 😉😁....

Ich betrachte den Vorfall des TE von diesem Hintermann als klare Nötigung und stark verkehrsgefährdendes Verhalten.
Wer überholt, darf auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Er setzt zu einem Überholvorgang an, bei unklarer Situation, denn, hätte Er sich an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gehalten, hätte der Hintermann des TE sicher gesehen, daß das Auto vor Ihm einem abgestellten Fahrzeug ausweicht.
Klar gilt:
"Wer überholt wird darf nicht beschleunigen"... das gilt aber nur dann, wenn der Überholvorgang des Hintermanns eingeleitet wurde.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 10. März 2017 um 10:00:27 Uhr:


Gefühlt steigt die Anzahl der Idioten. Mich hat letztens jemand beim links abbiegen links überholt, weil ich dem entgegenkommenden Radfahrer Vorfahrt gewährt habe und er der Ansicht war, dass das zu großzügig sei, der Radfahrer auch ein Gefühl von Vorfahrt gewähren zu geben. Reicht ja völlig, wenns irgendwie passt.

Gibt's auch anders: Mich haben letztes Jahr in der 30er-Zone 2 Fahrradfahrer links überholt, obwohl ich schon seit der letzten T-Kreuzung (40m) links geblinkt habe. Hätte ich damit weder gerechnet noch in den Rückspiegel geschaut, wäre ich wohl 100% Schuld gewesen. Die schweren Verletzungen wären aber glücklicherweise bei den beiden anderen geblieben... Wie kann man nur sooo auf sein Recht bestehen?

Zitat:

@Bahnfrei [url=http://www.motor-talk.de/.../...s-vor-links-kreuzung-t5969369.html?...]

Gibt's auch anders: Mich haben letztes Jahr in der 30er-Zone 2 Fahrradfahrer links überholt, obwohl ich schon seit der letzten T-Kreuzung (40m) links geblinkt habe. Hätte ich damit weder gerechnet noch in den Rückspiegel geschaut, wäre ich wohl 100% Schuld gewesen. Die schweren Verletzungen wären aber glücklicherweise bei den beiden anderen geblieben... Wie kann man nur sooo auf sein Recht bestehen?

Das ist aber genau die Zielgruppe der Radfahrer, welche das größte Geschrei nachher haben.
Schade eigentlich, daß hier dem Autofahrer die volle Schuld zugesprochen wird. Das Verhalten der Radfahrer würde sich spätestens dann ändern.

Habe auch mal einen Radfahrer beobachtet, für den auf der Hauptstraße "sämtliche" rote Ampeln keinerlei Bedeutung hatten.
Der bretterte an 3 Ampeln rechts an den haltenden Autos vorbei und schoss ohne nach links und rechts zu schauen über die Kreuzung.
Normalerweisse sollte man sofort Anzeige erstatten.

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Zitat:

@newt3 schrieb am 9. März 2017 um 22:26:25 Uhr:


deine frage hat mit rechts vor links mal nichts zu tun.
für ihn und für dich gelten paragraph 1 der stvo. er nimmt es damit offenbar nicht zu ernst(rücksichtnahme, vorsicht).

Oh doch, der nimmt das Ernst. Und zwar weil der von rechts kommend gefälligst Rücksicht darauf nehmen muss, dass er ja schließlich auf der gefühlten Vorfahrtsstraße ist und der von Rechts nicht einfach in die T-Kreuzung einfahren darf (oder so ähnlich könnte er denken).
Die meisten, die ich bei einer T-Kreuzung mit RvL von rechts kommend sehe, halten auch tatsächlich schön brav an, weil sie wissen, dass in schöner Regelmäßigkeit aus deren Sicht von links Warteberechtigte trotzdem durchbrettern. Und die, die Durchbrettern, wissen das auch, dass die meisten warten. Ich meinerseits warte ja auch lieber als dass ich mir den Ärger bei einem Unfall an tu.

Findet ein Unfall zwischen Überholer und Überholten statt, hat die RvL-Kreuzung aber keine Bedeutung in der Schuldfrage, wohl aber in der Aufteilung der Schäden. Im Fall des TE hätte ich es mit §5 (4), letzter Satz versucht:
"Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern." Da ein Hinderniss vorhanden ist, wird der TE ja im Weiterfahren behindert, wenn er überholt wird. Allerdings habe ich keine Rechtsprechung gefunden, die diese Ansicht teilt.
Dann hätte ich noch §7 (4) "Reißverschlussverfahren" eingeworfen. Da ist aber das Blöde, dass es nur auf mehreren Spuren JE RICHTUNG anwendbar ist. Also wieder nix. Also doch nur §6 ("Vorbeifahren am Hindernis"😉, das gegen den TE spricht.

Wobei, hier kann der TE darauf bestehen, dass der Überholer seine Überholabsicht nicht rechtzeitig angekündigt hat, sprich nicht geblinkt hat. Das dichte Auffahren nimmt nunmal dem Überholten jede Chance, rechtzeitig zu reagieren.

Zitat:

@Numeric15 schrieb am 9. März 2017 um 21:05:28 Uhr:


Das bedeutet aber dann im Allgemeinen, dass ich in Zukunft überall vor einem Hindernis überholen kann und der Überholte gefälligst stehen zu bleiben hat wenn er auf das Hindernis aufläuft. Wie oft denkst du, dass das gut geht? 😛

Die "Schuld" liegt dann meiner Meinung nach wohl immer beim Überholten. Allerdings darf auch der Überholende mit einem erheblichen Eigenanteil bei der Haftungsfrage rechnen. Ich würde 50:50 schätzen. Also nix mit überall überholen, wo ein Hindernis steht. (Also jetzt auf Deutschland beschränkt, keine Ahnung wie das andere Länder handhaben).

Zitat:

@Geisslein schrieb am 10. März 2017 um 10:49:30 Uhr:


Ich betrachte den Vorfall des TE von diesem Hintermann als klare Nötigung und stark verkehrsgefährdendes Verhalten.
Wer überholt, darf auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Er setzt zu einem Überholvorgang an, bei unklarer Situation, denn, hätte Er sich an den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand gehalten, hätte der Hintermann des TE sicher gesehen, daß das Auto vor Ihm einem abgestellten Fahrzeug ausweicht.
Klar gilt:
"Wer überholt wird darf nicht beschleunigen"... das gilt aber nur dann, wenn der Überholvorgang des Hintermanns eingeleitet wurde.

schließe ich mich voll und ganz an!

Der Spruch "der Klügere gibt nach" hat gerade im Straßenverkehr seine Daseinsberechtigung. Mir fällt es manchmal auch schwer. Im Gegenzug für mein Zurückziehen wünsche ich dem Protagonisten, dass er später für sein Verhalten betraft wird. Da bin ich ganz böse. Oder anders ausgedrückt: Wer sich so rücksichtslos im Straßenverkehr verhält, dem wird es früher oder später zwangsläufig erwischen. Da habe ich keinerlei Mitleid.

So fahre ich schon seit 23 Jahren unfallfrei. Dabei hätte es schon mehrmals krachen können. Man muss halt mit der Dummheit anderer rechnen. Und in Hamburg gibt es davon leider viel zu viele.

Zitat:

@augenauf schrieb am 12. Mär. 2017 um 18:50:09 Uhr:


der Klügere gibt nach" hat gerade im Straßenverkehr seine Daseinsberechtigung.
...
So fahre ich schon seit 23 Jahren unfallfrei.

Dieser Zusammenhang ist selten daemlich. Was machst du, wenn du an der Bundesstrasse am Ende der Einfaedelungsspur stehst (weil auf der Bundesstrasse nunmal zuviel Verkehr ist) und dir hinten jemand reindonnert, der nur Augen fuer den rueckwaertigen Verkehr hat? Nachgeben?

Na klar gibt er nach - sogar im wahrsten Sinne des Wortes.

"Wer überholt wird darf nicht beschleunigen" - Theorie. In der Praxis muss ich vor dem Beschleunigen nicht in den Spiegel schauen, ob ich gerade überholt werde.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 12. März 2017 um 18:57:54 Uhr:



Zitat:

@augenauf schrieb am 12. Mär. 2017 um 18:50:09 Uhr:


der Klügere gibt nach" hat gerade im Straßenverkehr seine Daseinsberechtigung.
...
So fahre ich schon seit 23 Jahren unfallfrei.

Dieser Zusammenhang ist selten daemlich. Was machst du, wenn du an der Bundesstrasse am Ende der Einfaedelungsspur stehst (weil auf der Bundesstrasse nunmal zuviel Verkehr ist) und dir hinten jemand reindonnert, der nur Augen fuer den rueckwaertigen Verkehr hat? Nachgeben?

Sein Satz hat schon eine tiefere Bedeutung. Da gibt es nicht zu rütteln.
Man kann, wenn man mitdenkt, und nicht immer auf sein Recht besteht, viele Situationen, die das Potenzial haben in einem Unfall zu gipfeln, entschärfen .

Was Du da als Beispiel anführst nennt man schlicht und ergreifend PECH.

Er fährt seit 23 Jahren unfallfrei, weil er als der Klügere nachgibt. Dass er defensiv fährt, laste ich ihm nicht an, im Gegenteil finde ich es sehr löblich. Die Begründung für die Unfallfreiheit ist aber falsch. Da besteht kein kausaler Zusammenhang. Genauso wenig gibt es hierzulande deshalb mehr Kinder, weil mehr Störche unterwegs sind; empirisch besteht da ein Zusammenhang, kausal aber nicht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 13. März 2017 um 13:36:42 Uhr:


Er fährt seit 23 Jahren unfallfrei, weil er als der Klügere nachgibt. Dass er defensiv fährt, laste ich ihm nicht an, im Gegenteil finde ich es sehr löblich. Die Begründung für die Unfallfreiheit ist aber falsch. Da besteht kein kausaler Zusammenhang. Genauso wenig gibt es hierzulande deshalb mehr Kinder, weil mehr Störche unterwegs sind; empirisch besteht da ein Zusammenhang, kausal aber nicht.

Ich sehe da einen großen Zusammenhang, denn nur wenn man tagtäglich als Klügerer nachgibt schafft man diese Zeit ohne Unfall. Du musst nicht glauben das alle Unfälle wirklich Unfälle sind, eine nicht wirklich bekannte Anzahl beruht einfach auf Rechthaberei, welche durch kluges Nachgeben hätten verhindert werden können.

Mit den Störchen und Kindern hast du natürlich Recht.

Ich überlege gerade, wie oft es bei mir gescheppert hätte, hätte ich jedesmal auf meinem Recht bestanden. Einmal Totalschaden mit einem Schwerverletztem/Toten, einmal Blechschaden - in den letzten zwei Wochen. Die Zeit davor bestimmt auch einige Male - wie auch andersherum, wo andere meine Fehler ausgeglichen haben.

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 10. März 2017 um 10:00:27 Uhr:


Gefühlt steigt die Anzahl der Idioten. Mich hat letztens jemand beim links abbiegen links überholt, weil ich dem entgegenkommenden Radfahrer Vorfahrt gewährt habe und er der Ansicht war, dass das zu großzügig sei, dem Radfahrer auch ein Gefühl von Vorfahrt gewähren zu geben. Reicht ja völlig, wenns irgendwie passt.

Genau das ist mir auch passiert auf einer Landstraße. Zum Glück hatte ich noch mal in den Seitenspiegel geschaut. Im Auto saß wieder so ein typischer U 20-Verkehrs-Versager.

Zitat:

von PeterBH
Ich überlege gerade, wie oft es bei mir gescheppert hätte, hätte ich jedesmal auf meinem Recht bestanden. Einmal Totalschaden mit einem Schwerverletztem/Toten, einmal Blechschaden - in den letzten zwei Wochen. Die Zeit davor bestimmt auch einige Male - wie auch andersherum, wo andere meine Fehler ausgeglichen haben

Hier in meiner Stadt kommt es quasi überhaupt nicht vor, daß jemand das Rechts vor Links beachtet. Da fahren 80% ohne jede Rücksicht durch. Ich kann bis heute nicht nachvollziehen, wie man so unfähig und gleichgültig sein kann. Zumeist sind das auch die Pfeifen, die in der Straße wohnen.
Das ist im übrigen auch der Grund, weshalb ich zuerst nach links schaue und dann erst nach rechts. Sonst hätte ich jeden Monat einen Versicherungsfall.

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