Schriftliche Verwarnung

Hallo zusammen.

Ich bin der neue hier und hab auch gleich mal die erste Frage.

Mein Problem ist folgendes:

Ich habe heute eine schriftliche Verwarnung in Höhe von 25,-€ bekommen. Es ist keine Summe wo man sagt "was so viel" mir geht es hier einfach um die Tatsache das ich mir keiner Schuld bewusst bin!

Zum Tatbestand:
Auf einer ganz normalen Straße innerorts in Berlin wo 50 erlaubt sind befindet sich ein kurzes Stück 30er Zone. in Diesem Stück wurde ich mit 42 geblitzt. 42 deshalb weil ich mich auf eine Ampel zurollen lassen habe. Das Schild der 30er Zone wird fast immer von einem Lkw und einem tief hängenden Baum verdeckt-also man sieht es wirklich schwer-wenn man sich auf den Verkehr konzentriert eigentlich gar nicht. Zum Tatzeitpunkt stand dieser Lkw ebenfalls vor dem Schild (ich wollte erst beim "Blitzteam" anhalten und fragen ob sie so etwas berücksichtigen,habe es dann aber doch sein lassen 🙂 )

Zu meiner Frage:
Da ich mir zum damaligen Zeitpunkt keiner Schuld bewusst war würde ich es ganz gerne darauf ankommen lassen und gerade den oben gennannten Grund angeben warum ich nicht zahle. Hat jemand mit diesem Tatbestand Erfahrung und kann davon berichten oder weiß jemand in wie weit auf mich eingegangen wird? Es wäre mein erster Widerspruch (auch wenn es nicht wirklich einer ist) gegen so etwas.

Würde mich freuen wenn ihr mir da ein paar Sachen zu erzählen könntet.

MfG
Karambolage

Beste Antwort im Thema

Ja, ich nehme hin wenn ich geblitzt wurde und weiß, dass ich zu schnell gefahren bin. 😉

Und jetzt erklär mir doch mal, was daran armselig sein soll, zu seinen Fehlern zu stehen?
Nicht dazu zu stehen, und irgendwelche naiven Ausreden zu suchen: Das ist assi! 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Wenn alles seine Richtigkeit auf beiden Seiten hat, dann stehe ich auch zu meinen Fehlern und bezahle.

Sowie ich zu schnell gefahren bin, siehe TE, hat schon es schon auf einer Seite seine Richtigkeit. Das sollte genügen !

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Armseelig ist jener der nicht zu seinen Fehlern steht.

Meingott, ich war zu schnell, zahle ich die 25 € mit Freuden, freue mich das es nicht mehr war.
Wenn ich natürlich viel Zeit habe, Stressfest bin, keine Hobbys habe, keine Freunde, lege ich mich mit der Staatsmacht an und streite um 25 €.

Dafür gibt es Anwälte. Da brauchst du gar nichts weiter machen.

Genau, und die arbeiten für eine Streicheleinheit und gute Worte.

Zitat:

Original geschrieben von Karamboage


Ja, an dieser einen Stelle sind 30 km/h

WENN das Schild sichtbar für den Fahrer angebracht ist!

Dir ist aber klar, daß du Beweise vorlegen mußt, wenn der Widerspruch Erfolg haben soll?!?!

Kramboage (da fehlt ein "l"...😉), mit jedem deiner Posts bestätigst du hier jedem, wo du herkommst! 😁

Weiter so! 😁

Und Digga: Das erste was diese Leute haben ist eine Rechtsschutzversicherung! 😉 Die zahlen sowas nicht selbst. Wovon auch? 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von rnevik



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Armseelig ist jener der nicht zu seinen Fehlern steht.

Meingott, ich war zu schnell, zahle ich die 25 € mit Freuden, freue mich das es nicht mehr war.
Wenn ich natürlich viel Zeit habe, Stressfest bin, keine Hobbys habe, keine Freunde, lege ich mich mit der Staatsmacht an und streite um 25 €.

Ich sage es immer wieder " Die echten Helden sterben aus". Heute ist es chic immer den Fehler sofort woanders zu suchen," ich mache keine Fehler, es muss ein anderer schuld sein, den finde ich jetzt , koste es was es wolle."

Das Leben hat mehr zu bieten als sich wegen 25 € die nächsten Wochen zu versauen. Für den 25€ die Privatinsolvens bedeutet sollte sich halt peinlichst an das Limit halten.

Sorry, aber wenn jeder, der abgef*ckt wird, widerspricht und sich wehrt, dann überlegen es sich die Kommunen doppelt und dreifach, bevor sie wieder einen Abzockblitzer aufstellen. Ich würde auch widersprechen, auch wenn es um 2 EUR ginge. Jeder Cent, der dem Staat oder seinen Organen in den Rachen geworfen wird, ist ein Cent zu viel!

Zum Abzocken gehören immer zwei. Ein Abzockblitzer und jemand der zu schnell fährt. Und wenn ich zu schnell fahre bin ich halt reingefallen. Kasse bitte !

Und übrigens, jeden Cent den der Staat zu viel hat zieht er Dir woanders weniger aus der Tasche.🙂

Zitat:

Original geschrieben von OhLord


Kramboage (da fehlt ein "l"...😉), mit jedem deiner Posts bestätigst du hier jedem, wo du herkommst! 😁

Weiter so! 😁

Und Digga: Das erste was diese Leute haben ist eine Rechtsschutzversicherung! 😉 Die zahlen sowas nicht selbst. Wovon auch? 🙄

Und die Rechtschutzversicherung ist auch ein gewinnorientiertes Unternehmen. Und bei Fällen ohne Aussicht auf Profit kriegen die auch Pickel im Gesicht.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


..... bei sowas geht es noch ums Prinzip.

Am Prinzip sind schon viele zu Grunde gegangen.

Das stand immer auf dem Grabstein.

"Es ging ihm nur ums Prinzip"

😁😁😁😁

Dabei hat er doch die Ahnung...

Wir werden diese Einstellung nicht hier aus den Leuten rauskriegen, da haben Eltern, Streetworker und sonstige Leute vom Amt schon vorher versagt... 🙄

Das Verwarngeld ist ein Angebot der Bußgeldstelle. Wenn einfach bezahlt wird, dann bleibt man bei dem einfachen Verfahren und verzichtet auf die Gebühren. Das ist ein Angebot, auf welches man keinen Anspruch hat, d.h. die Bußgeldstelle MUSS kein Verwarngeldangebot schicken sondern kann stattdessen auch gleich den Bußgeldbescheid inkl. Gebühren schicken.

Durch das einlegen eines Widerspruchs / Einspruchs kommt es zur weiteren Bearbeitung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Dadurch entstehen weitere Kosten durch den Sachbearbeiter. Diese Kosten werden auf den Betroffenen umgelegt. Es bleibt vorerst weiterhin bei dem Verwarngeld von 25,-€ plus den Zusatzkosten, die zu zahlen sind. Erst, wenn keine Zahlung erfolgt, wird ein Gerichtsverfahren angestrebt, wodurch weitere Kosten für den Betroffenen entstehen!

Verehrter TE,

Sicher kannst Du versuchen, die "Unsichtbarkeit" des Schildes zu monieren. Ob dabei ein 10 Tage später aufgenommenes Foto beweiskräftig ist, darf bezweifelt werden. Hierzu wäre ein Foto zum "Tatzeitpunkt" erforderlich. Ich gestehe, auch ich gehöre zu den "Doofen", die bereit sind, für ihre Fehler geradezustehen. Da Du ja schon eingestanden hast, die Geschindigkeitsbegrenzung zu kennen, halte ich persönlich Deine Bestrebungen für kritikwürdig.

Weiterhin möchte ich Dir wohlwollend nahelegen, Deine Wortwahl zu überdenken und persönliche Angriffe auf Nutzer zu unterlassen, die nicht Deiner Meinung sind und Deine Verhaltensweisen zu kritisieren wagen. Dann klappt es auch mit der guten Nachbarschaft. Ich darf Dich darauf hinweisen, dass Du Dich in der nächsten Zeit meiner besonderen Aufmerksamkeit erfreuen darfst.

Um weitere unfruchtbare Diskussionen zu unterbinden, schließe ich den Thread. Sollte (wider Erwarten) der TE zum weiteren Geschehen dienliche Beiträge erstellen wollen, wäre ich nach PN bereit, den Thread wieder zu öffnen.

*****geschlossen****

twindance/MT-Moderation

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