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Schranke abgerissen mit Anhängerzug

Themenstarteram 27. April 2013 um 21:07

Mir ist heute was "dummes" passiert.

Wir waren mit unserem Peugeot 807 und einem kleinen 600kg-Anhänger mit Hochplane in Deutschland (BW) einkaufen.

Im Parkhaus bzw. auf dem Platz herrscht kein Verbot für Anhänger, es gibt sogar mehrere Stellplätze lange Stellplätze.

Bei der Ausfahrt aus der Schranke musste ich relativ langsam fahren da Wechselverkehr mit 2 Schranken und wie immer viel los.

Jetzt hat die Schranke genau zwischen langsam fahrenden Auto und Anhänger geschlossen, ich habe es nicht bemerkt und bin weiter gefahren. Natürlich ist die Schranke abgerissen und hat beim Verkanten Auto und Anhänger erheblich beschädigt, sogar die Heckscheibe ist defekt.

An der Schrankenanlage ist auch ein erheblicher Schaden entstanden.

Der Parkplatzbetreiber verlangt jetzt von mir Schadensersatz und verweigert die Reparaturen am Fahrzeug zu zahlen. Man wollte mein Auto beschlagnahmen weil ausländische Zulassung (CH). Ich sei Schuld da ich nicht zügig genug weiter gefahren bin. Die Polizei war da, sagte aber es gehe sie nichts an da ich ja eine Parkkarte hatte. Sei wohl techn. Defekt gewesen, soll der Richter klären.

 

Wie sieht das rechtlich aus? Offenbar wohl doch eine Fehlfunktion der Schranke.

Beste Antwort im Thema

Geh bitte zum Rechtsanwalt.

Ist ernstgemeint.

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Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Mal sehen was da noch kommt. Ich warte jetzt mal ab ob eine Rechnung kommt.

Mach keinen Fehler und laß die Dinge nicht einfach auf dich zukommen! Willst du denn den Schaden an deinem Fahrzeug selbst bezahlen?

Aber OK, mehr als dir einen Rat geben können wir hier nicht.

So ist es.

Und so harren wir der weiteren Entwicklung, eingedenk der uralten Weisheit der frühen TCP/IP-Indianer:

NEVER GO TO USENET FOR COUNSEL.

FOR THEY WILL SAY BOTH

"YES" AND "NO"

AND

"TRY ANOTHER NEWSGROUP"

Themenstarteram 29. April 2013 um 21:06

Ergebnis lt. Gutachten:

Peugeot 807, wirtschaftlicher Totalschaden (Scharnierhalterung der Heckklappe im Träger verbogen), alleine die Heckklappe mit Scheibe und Lackierung wären über 5.500CHF, der obere Träger kann nicht getauscht werden.

Anhänger: wirtschaftlicher Totalschaden da die Halterung für das Planengestell verzogen ist, es müsste die gesamte Rundumkonstruktion getauscht werden, Teile für CHF 1500, Anhänger hat 990CHF gekostet

Aber in der Realität:

Auto wird repariert mit Teilen vom Verwerter, Hänger ist eh Vollkasko (ja, es gibt Leute die machen so was...)

 

Mein Anwalt hat heute mal einen Brief an die Geschäftsleitung des Centers geschrieben und auch darauf hin gewiesen dass ein grosser Teil der Kunden und der grösste Teil der Umsatz von Personen aus der CH gemacht wird und ein negativer Medien-Bericht da eher kontraproduktiv wäre.

Mal sehen was die dazu sagen.

Solln die machen, ich hab einen Galaxy als Leihwagen und die Versicherungen zahlen alles.

 

 

am 29. Juli 2014 um 7:07

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Ergebnis lt. Gutachten:

Peugeot 807, wirtschaftlicher Totalschaden (Scharnierhalterung der Heckklappe im Träger verbogen), alleine die Heckklappe mit Scheibe und Lackierung wären über 5.500CHF, der obere Träger kann nicht getauscht werden.

Anhänger: wirtschaftlicher Totalschaden da die Halterung für das Planengestell verzogen ist, es müsste die gesamte Rundumkonstruktion getauscht werden, Teile für CHF 1500, Anhänger hat 990CHF gekostet

Aber in der Realität:

Auto wird repariert mit Teilen vom Verwerter, Hänger ist eh Vollkasko (ja, es gibt Leute die machen so was...)

 

Mein Anwalt hat heute mal einen Brief an die Geschäftsleitung des Centers geschrieben und auch darauf hin gewiesen dass ein grosser Teil der Kunden und der grösste Teil der Umsatz von Personen aus der CH gemacht wird und ein negativer Medien-Bericht da eher kontraproduktiv wäre.

Mal sehen was die dazu sagen.

Solln die machen, ich hab einen Galaxy als Leihwagen und die Versicherungen zahlen alles.

Hallo zusammen,

hier möchte ich das Thema doch noch einmal aufgreifen. Was ist aus der Schadenabwicklung geworden?!

Zum Hintergrund. Sofern keine Sensorik an der Schrankenanlage vorhanden ist, was eigentlich bei den wenigsten der Fall ist, so sind und müssen IMMER zwei Induktionsschleifen in der Anlage verbaut sein. Der erste Kontakt liegt unter der Einfahrtszone, welcher dann auch der Anlage das Signal gibt, dass ein Ticket ausgegeben werden soll, sofern es angefordert wird. Die zweite Induktionsschleife liegt direkt unter dem Schrankenbaum, damit hier sichergestellt werden kann, dass erst nach der Durchfahrt des Fahrzeuges, sich der Schrankenbaum wieder absenkt.

Dass die zweite Induktionsschleife die Anhängerdeichsel nicht erkannt hat, verwundert mich, da diese ja eigentliich immer relativ massiv ausgeführt sind. Hat es Veränderungen dort im Fahrbahnbelag gegeben, sodass die Deichsel nicht erkannt worden ist?

Aus meiner Sicht ist die Antwort des Betreibers schwachsinnig, da beim Betrieb eines Parkhauses eine Betriebs-Haftpflicht abgeschlossen werden muss. Diese hätte entsprechend für den entstandenen Schaden aufkommen müssen, gerade wenn bei privatrechtlicher Bewirtschaftung das Befahren mit Anhängern nicht ausdrücklich verboten ist.

Es würde mich sehr interessieren, wie dieser Fall ausgegangen ist.

Beste Grüße

soulworks

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 9:33

Immer noch nichts neues, alles bei Gericht als Antwort auf den Vollstreckungsbescheid

Auto ist Geschichte wegen weiterem Heckschaden, diesmal ist aber eine Dame am Zebrastreifen ungebremst hinten drauf, dann wars wirklich Totalschaden...

Anhänger fährt wohl irgendwo in Polen oder Afrika, in Internetauktion fast für Neupreis verkauft, danach Kommunikation mit Käufer nur mit Google-Translater :) .

 

Das Center hat aber keine Schranken mehr nachdem es noch ein paar andere Autos erwischt hat (alleine 2 die ich mitbekommen habe: bei Stau Schranke aufs Dach, Schranke fährt hoch und direkt wieder runter vor das fahrende Auto). Offenbar klagt man zuerst mal gegen die (ungarische) Herstellerfirma welche die Dinger auch aufgebaut hat.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Immer noch nichts neues, alles bei Gericht als Antwort auf den Vollstreckungsbescheid

Auto ist Geschichte wegen weiterem Heckschaden, diesmal ist aber eine Dame am Zebrastreifen ungebremst hinten drauf, dann wars wirklich Totalschaden...

Anhänger fährt wohl irgendwo in Polen oder Afrika, in Internetauktion fast für Neupreis verkauft, danach Kommunikation mit Käufer nur mit Google-Translater :) .

 

Das Center hat aber keine Schranken mehr nachdem es noch ein paar andere Autos erwischt hat (alleine 2 die ich mitbekommen habe: bei Stau Schranke aufs Dach, Schranke fährt hoch und direkt wieder runter vor das fahrende Auto). Offenbar klagt man zuerst mal gegen die (ungarische) Herstellerfirma welche die Dinger auch aufgebaut hat.

Interessant. Ich hätte die Firma auch in Regress genommen. Darf nicht sein, dass eine Schranke so schnell zugeht. Entweder ist eine Verzögerung von ein paar Sekunden drin damit auch Anhänger durchkommen, oder es sollten Lichtschranken verbaut sein. Dann ist auch die Frage, ob die Anlage entsprechen geprüft (EN) und gewartet wurde und ob diese Firma eine solch geprüfte Anlage verwenden muss, oder nicht. Sollte sich der Anwalt draufstürzen.

 

Beispiel:

Aluminium-Schranke ASB-6010A

mit 6 m Schrankenbaum, der sich bei Bedarf einfach auf die gewünschte Größe kürzen lässt

Geprüft nach EN 12445 / EN 12453

Integrierte Motorsteuerung

- Anschlussmöglichkeiten für Warnlicht, Lichtschranke und Bodenkontaktschleife

- zusätzliche Funktionen: Hinderniserkennung und Reversierung;

- justierbare Krafteinstellung des Öffnen und Schließen des Schlagbaumes

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Geh bitte zum Rechtsanwalt.

Ist ernstgemeint.

Ja bitte und eröffne nicht solche Threads wo sich unsere Hobbyrechtsanwälte wieder mit gegoogelten Paragraphen das streiten anfangen :)

Rechtsanwalt und fertig, mach net lang rum.

Gut ist, wenn man ne Rechtschutzversicherung hat.

Nicht gelesen?

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Immer noch nichts neues, alles bei Gericht als Antwort auf den Vollstreckungsbescheid

Zitat:

Original geschrieben von Peperonitoni

Zitat:

Original geschrieben von Erwachsener

Geh bitte zum Rechtsanwalt.

Ist ernstgemeint.

Ja bitte und eröffne nicht solche Threads wo sich unsere Hobbyrechtsanwälte wieder mit gegoogelten Paragraphen das streiten anfangen :)

Rechtsanwalt und fertig, mach net lang rum.

Gut ist, wenn man ne Rechtschutzversicherung hat.

Bitte lies in Zukunft den ganzen Thread bevor du sowas schreibst...

Themenstarteram 3. August 2014 um 16:31

Ich verstehe grad das Problem nicht?

Mein (vom Rechtsschutz bezahlter) Anwalt hat wegen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid (Mahnbescheid blieb unkommentiert), Klage eingereicht.

Die beteiligen Fahrzeuge sind nicht mehr in meinem Besitz, ich warte dann und freue mich auf ein wenig Taschengeld.

Gefordert werden etwas mehr als 3.000EUR + Kosten, mal sehen was es gibt...

Kannst ja gelegentlich mal schreiben, wie es ausgegangen ist.

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