Schneeräumen auf privaten Flächen

Hallo miteinander,
ich musste jetzt die letzten Tage immer wieder die Entdeckung machen (ich war auf dem Weg zur Frühschicht... so kurz vor 5.00 Uhr) dass der Schneepflug der Gemeinde unterschiedliche Parkplätze von den dortig ansässigen Kaufhäusern und Discountern geräumt und gestreut hat.
Schaut man sich die Sache genauer an, steht an der Einfahrt zu den Parkplätzen (zumindest beim Discounter) ein Schild mit Nutzungszeiten und Privatgrundstück.
Jetzt wollte ich mal fragen, hat das so ausser mir sonst noch wer irgendwo mal gesehen ?
Und wie schaut das rechtlich aus... ist das überhaupt zulässig ?

Weil von der anderen Seite betrachtet sehe ich es nicht ein, dass meine Steuergelder für private Zwecke verpulvert werden.

Beste Antwort im Thema

Was mit dem Thema "Stadtwappen gemeint sein könnte ist, dass niemand durch Dekorationen den Eindruck erwecken darf, es würde sich um einen kommunalen "Betrieb" handeln. Selbstverständlich darf das Stadtwappen unter Berücksichtigung von entsprechender Würdigung benutzt werden!
Eben sittengemäß und nicht sittenwidrig, so dass der Charakter/Ansehen nicht verletzt wird....

Stammtisch-Niveau.....der angebliche Steuerzahler regt sich hier auf (zahlst Du überhaupt Steuern?)....weil Schnee geräumt wird....Du musst ja Langeweile haben.....so öffentlich würde niemand illegaler Weise seine Arbeit verrichten.....die Presse hätte den Skandal längst veröffentlich!

P.S. Fahne und Flagge werden umgangssprachlich gerne genommen! Aber es liegen Welten zwischen den beiden Begriffen!

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Bei der Gemeinde anrufen und um Aufklärung bitten! Ergebnis der Anfrage bitte hier einstellen.

Wo als erstes Gestreut/Geschräumt wird ist es auch am frühsten wieder zugeschneit.
Vielleicht haben sie einfach ihre Tour dort angefangen, damit am Berufsverkehr ab 7 Uhr die wichtigsten Verkehrsadern am frischesten geräumt sind, falls es wieder anfängt zu schneien?

Aber erstmal aufregen 😁

Moin,

vielleicht ist deine Gemeinde für das ungestreute Stück auch gar nicht verantwortlich.

Bei uns im Dorf wird die Hauptstraße von der Straßenmeisterei des Nachbar Landkreises gestreut. Die eigenen Gemeinde Fahrzeige streuen nur die Nebenstraßen.

Gruß

Richtig!

Bei uns ist für Bundes + Landstr. das Land zuständig. Für Kreisstraßen der Kreis. Die Stadt selbst, räumt wieder nur einen Teil der Straßen. Hier sind dann vorrangig Steigungsstrecken und Busrouten dran. Des weiteren werden Fußwege und Bushaltestellen von Hand geräumt und gestreut. Ein Bekannter z.B. ist Angestellter des Landes Niedersachsen und räumt daher nur Bundes- und Landesstraßen auch Innerhalb des Stadtgebietes!

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Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Wo als erstes Gestreut/Geschräumt wird ist es auch am frühsten wieder zugeschneit.
Vielleicht haben sie einfach ihre Tour dort angefangen, damit am Berufsverkehr ab 7 Uhr die wichtigsten Verkehrsadern am frischesten geräumt sind, falls es wieder anfängt zu schneien?

Aber erstmal aufregen 😁

Und geistigen Dünnschiss gelabert...

Ich halte es dennoch für völlig unwichtig einen Discounterparkplatz zu räumen, der bis 8 Uhr oder noch später nicht frequentiert wird (sprich geschlossen hat und der Parkplatz solange auch nicht genutzt wird).

Stattdessen werden öffentliche Strassen vernachlässigt, die um diese Uhrzeit schon befahren werden.

Langsam verstehe ich auch den Grund, warum sämtliche Albaufstiege und Hochstrassen im Schwarzwald gesperrt werden wegen liegengebliebener LKW. Eben deshalb, weil der Räumdienst es nicht auf die Reihe bringt rechtzeitig einzugreifen oder wie hier, die Priorität festzulegen zuerst Parkplätze frei zu räumen.

Hattest du eigentlich damals - also als das Thema geruht hat mal angerufen oder eine E-Mail geschrieben?

Das kostet kaum 2 Beiträge hier Zeit. Und dafür ist auch Zeit...

Erinnert mich an die Schilder Diskussion. Aufregen tut sich jeder, aber ne E-Mail schreiben und nach Grund fragen keiner.

@geisslein

Warum fragst du hier in die Runde etwas hinein, was du besser und leichter vor Ort klären könntest, wenn du nur wolltest.😉  Wenn einige Antworten dir nicht in den Kram gepasst haben, so solltest du nicht gleich die Dünnschiss-Keule schwingen. Viele Leute haben eben viele Meinungen und Ansichten und das ist eben so!!

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


...dass der Schneepflug der Gemeinde unterschiedliche Parkplätze von den dortig ansässigen Kaufhäusern und Discountern geräumt und gestreut hat.
...Und wie schaut das rechtlich aus... ist das überhaupt zulässig ?
...

BGH - Urteil Verkehrsrechtsache 22

HIER

:

"...Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen alle Verkehrsflächen, auf denen ohne Rücksicht auf verwaltungsrechtliche Widmung oder auf Eigentumsverhältnisse aufgrund stillschweigender oder aus-drücklicher Duldung des Verfügungs-berechtigten die Benutzung durch einen unbestimmten Personenkreis (= jeder-mann ) zugelassen ist...."

Die Parkplätze von Discountern, Supermärkten, Kaufhäusern etc sind also immer dann auch öffentlicher Verkehrsraum, wenn sie nicht durch Schranken, Zäune, Zahlhäuschen etc am Ein- o. Ausgang begrenzt werden.

Der Einsatz von Steuergeldern zur Finanzierung des Schneeräumdienstes ist daher rechtens.
Wie weit dabei die privaten Grundstücksbesitzer mit herangezogen werden, ist Verhandlungssache der Gemeinde.

Die aufgehängten Schilder sind keine amtlichen Schilder, daher dienen sie nur der Information der Kunden.

Anstatt mal beim Amt anzurufen und nachzufragen, werden User hier dumm von der Seite angemacht.

Mann, dann räumen die halt den Parkplatz. Wenn sie das kostenpflichtig für 60 Euro machen, ist doch eine super Sache. Wenigstens eine Leistung in diesem Land, die sinnvoll eingesetzt wird und die sich rentiert.

Wenn so einer bei mir mal für nen Zwanni den Hof leerbürsten würde, da wäre ich heilfroh, hab mir das auch schon überlegt.

Wie kann man sich darüber nur aufregen. Au weia. Für dumme Anmache ist Zeit, aber für zwei Minuten Telefonat nicht. Ah ja.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein



Und geistigen Dünnschiss gelabert...
Ich halte es dennoch für völlig unwichtig einen Discounterparkplatz zu räumen, der bis 8 Uhr oder noch später nicht frequentiert wird (sprich geschlossen hat und der Parkplatz solange auch nicht genutzt wird).
Stattdessen werden öffentliche Strassen vernachlässigt, die um diese Uhrzeit schon befahren werden.
Langsam verstehe ich auch den Grund, warum sämtliche Albaufstiege und Hochstrassen im Schwarzwald gesperrt werden wegen liegengebliebener LKW. Eben deshalb, weil der Räumdienst es nicht auf die Reihe bringt rechtzeitig einzugreifen oder wie hier, die Priorität festzulegen zuerst Parkplätze frei zu räumen.

Moin,

sag mir doch mal wo das passiert ist, dann frage ich mal für dich nach wenn du dich nicht traust. 😁

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von emx


 
Die Parkplätze von Discountern, Supermärkten, Kaufhäusern etc sind also immer dann auch öffentlicher Verkehrsraum, wenn sie nicht durch Schranken, Zäune, Zahlhäuschen etc am Ein- o. Ausgang begrenzt werden.

Der Einsatz von Steuergeldern zur Finanzierung des Schneeräumdienstes ist daher rechtens.
Wie weit dabei die privaten Grundstücksbesitzer mit herangezogen werden, ist Verhandlungssache der Gemeinde.

Die aufgehängten Schilder sind keine amtlichen Schilder, daher dienen sie nur der Information der Kunden.

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass diese Parkplätze (egal ob umfriedet oder nicht) im Privatbesitz sind.

Wenn unumfriedete Discounterparkplätze "öffentlicher Verkehrsraum" wären, dann dürfte ich zu jeder Tages und Nachtzeit darauf herumfahren und / oder parken ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


...Wenn unumfriedete Discounterparkplätze "öffentlicher Verkehrsraum" wären, dann dürfte ich zu jeder Tages und Nachtzeit darauf herumfahren und / oder parken ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.

Warum nicht ? Hier gilt die StVO.

Einschränkungen für das Befahren, Parken etc. gelten nur dann rechtswirksam, wenn amtliche Schilder aufgestellt sind, zB zeitliche Parkerlaubnis mit Parkscheibe.

Zu dem Thema gibt es aber massenhaft öffentlich einsehbare Urteile von BGH, OLG, LG.

bzw. die Schrank gesenkt wird oder eine Kette montiert wird um den Parkplatz abzutrennen.

Zitat:

Original geschrieben von emx



Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron


...Wenn unumfriedete Discounterparkplätze "öffentlicher Verkehrsraum" wären, dann dürfte ich zu jeder Tages und Nachtzeit darauf herumfahren und / oder parken ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.
Warum nicht ? Hier gilt die StVO.
Einschränkungen für das Befahren, Parken etc. gelten nur dann rechtswirksam, wenn amtliche Schilder aufgestellt sind, zB zeitliche Parkerlaubnis mit Parkscheibe.

Zu dem Thema gibt es aber massenhaft öffentlich einsehbare Urteile von BGH, OLG, LG.

Nö - der private Besitzer darf gar keine amtlichen Schilder aufstellen. Oder hast Du ein Urteil in der Richtung?

Und eine Schranke / Kette ist auch nicht erforderlich.

Zitat:

Original geschrieben von emx


Warum nicht ? Hier gilt die StVO.
Einschränkungen für das Befahren, Parken etc. gelten nur dann rechtswirksam, wenn amtliche Schilder aufgestellt sind, zB zeitliche Parkerlaubnis mit Parkscheibe.

Zu dem Thema gibt es aber massenhaft öffentlich einsehbare Urteile von BGH, OLG, LG.

Eben nicht, nur weil auf den Parkplätzen die STVO gilt heisst das noch lange nicht, dass diese auch Öffentlich sind.

Ein Schild "Parkplatz der Firma Einkaufsland... Benutzung nur wärend unserer Öffnungszeiten usw." an der Einfahrt reicht aus.

Alles andere läuft unter Hausfriedensbruch und unerlaubtes Betreten von Privatgrundstück.

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