Schmerzgrenze der Polizei
Hallo,
wie schon in anderen Themen geschrieben bin ich frisch auf dem Motorrad unterwegs und würde gerne mal nach eurer Erfahrung bzgl. Polzei wissen.
Wie oft bzw. wie groß ist die Gefahr wenn man mal etwas nicht originales am Mrad hat angehalten zu werden. z.B. Auspuff, Lampe, Blinker, Spiegel oder was auch immer ... hat ja nicht alles eine ABE :-)
Ach wo ich gerade bei dem Thema bin... fällt es beim TÜV auf wenn man nen anderes Ritzel drauf hat (vorne und hinten)?
Vielen Dank und Gruß
chris
Beste Antwort im Thema
Ich freue mich über diesen, Deinen Beitrag, Demogantis.
Hat man hier selten, dass jemand so entspannt ist.
Ich habe meinen Beitrag zu diesem Thema aus der Praxis und -wie erwähnt- 40 - jähriger Berufserfahrung geleistet. Dass ein Kollege je eine Anzeige wegen erloscherner BE geschrieben hätte, weil der Abstand der FRA nicht gestimmt hat, ist mir unbekannt.
Das wäre auch reichlich dahergeholt.
Mein Tip: Seid entspannt im Umgang mit Polizisten, das sind auch nur Menschen, sie fahren mal zu schnell, bauen mal Mist und halten oft für den "Bürger" den Kopf hin.
Das mache ich jetzt auch wieder. Um 8 beginnt mein Einsatz. Ich darf gerade das Leid von Flüchtlingen live erleben. Ihr glaubt kaum, auf welch hohem Niveau wir hier jammern. Während wir über den Abstand von Blinkern debattierern, geht es da ums nackte Überleben. Die Gesichter der Kinder habe ich permanent vor Augen.
179 Antworten
ich gleub schon das die dann noch was birngt!
ich habe schon erfahrung mit motorrädern aber ich woll tnur das juristische wissen! thx!
aussedem ist das mit dem angenehmer fahren auch wichtig da hast du schon recht!
Hi ich schon wieder :-)
Was sagt die Polizei dazu, wenn man sich hinten am Motorrad diesen komischen Spritzschutz weg macht ... also alles unter dem Heck und das Nummernschild + Blinker so irgendwie befestigt?
Sieht halt wirklich recht beschi**** aus!!!
Kann das Ärger geben?
Danke und Gruß
Chris
Zitat:
Original geschrieben von chris1980
Was sagt die Polizei dazu, wenn man sich hinten am Motorrad diesen komischen Spritzschutz weg macht ... also alles unter dem Heck und das Nummernschild + Blinker so irgendwie befestigt?
Sieht halt wirklich recht beschi**** aus!!!
Kann das Ärger geben?
Ja, damit programmierst du den Ärger geradezu. Die Maße für den Spritzschutz an Motorräder sind nämlich in der StVZO vorgeschrieben. Aber warum willst du es machen, wenn du selbst sagst, daß es beschi**** aussieht?
Meinte, das es blöd aussieht wenn man den Schutz dran hat ... würde den gerne weg machen aber wenn ich dann alle paar km angehalten werde macht das ja nicht so wirklich viel Sinn!
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Moin,
was Drahkke sagt war mal richtig, ist aber nicht mehr aktuell. Dank der neuen EU-Richtlienie muß jetzt nurnoch ein Spritzschutz dran sein, wie der genau auszusehen hat daruber schweigt das neue Gesetz. Früher musste die Unterkante mindestens auf höhe der Achse liegen, tat sie aber in den seltesten fällen. Wurde auch so tolleriert aber sollte zumindest in der Nähe sein.
Im Moment kommt es manchmal zu Problemen wenn man was ändert weil zum einen sich die neue Richtlinie noch nicht überall rumgesprochen hat und zum Anderen die Ansichten was denn nu ein Spritzschutz ist und was nicht auseinander gehen.
Bei meinen Mopeds ist jeweils deas Nummernschild der Spritzschutz und das ist ok so.
Worüber ich nur etwas stolpere ist das "...Blinker, Rücklicht und Kennzeichen irgendwie dranbasteln", dafür gibts dann wieder recht eindeutige Richlinien. So müssen z.B. die Blinker einen bestimmten Mindestabstand zur Rücklichtmitte und das Kennzeichen einen von-bis Winkel zur Fahrbahn haben (dea wirds bei mir immer eng).
Genaue Zahlen weiß ich auch nich, erstmal machen und dann schauen obs klappt 😉
Chrom
OK vielen Dank für die Info. So Antworten habe ich doch gerne :-)
Dann werde ich da doch mal etwas basteln und schauen ob das so OK ist.
Wenns Probleme gibt werde ich das hier auch mal schreiben ...
thx und Gruß
Chris
also bei mir war noch nie einer dran, aber das gehört so, bin ich mir relativ sicher.
http://home.t-online.de/home/520026046365/Bild%20018mopped.jpg
Da war auch mal einer dran. man sieht ja noch die Löcher, wo er festgeschraubt war 😁
Leute mit dem Ritzel ist das so ne Sache.
Normalerweise erlischt die Betriebserlaubnis für Euer Moped, außer es ist eingetragen. Solange nichts passiert, kein Problem, aber wenn.....
Übrigens bei ner CBR 600 ist das ebenfalls so, daß wenn Ihr vorn ein größeres Ritzel draufmacht, daß Sie schneller beschleunigt und ein höheren TOPspeed hat, wei der 6. Gang nicht in den roten Drehzahlbereich mehr reindreht.
Zitat:
Original geschrieben von DMAN
Leute mit dem Ritzel ist das so ne Sache.
Normalerweise erlischt die Betriebserlaubnis für Euer Moped, außer es ist eingetragen. Solange nichts passiert, kein Problem, aber wenn.....
Ja, so ist es. Auch wenn die Eintragung etwas kostet, so sollte einem das ruhige Gewissen etwas wert sein.
wie eintragen bei miener karre steht die übersetzung garnicht drinn!
da isses doch eigendlich egel oda ?
Zitat:
Original geschrieben von Pallas Kusazko
wie eintragen bei miener karre steht die übersetzung garnicht drinn!
da isses doch eigendlich egel oda ?
Die Höchstgeschwindigkeit und das Fahrgeräusch (in dB) stehen aber drin und diese beiden Werte ändern sich und müssen entsprechend in den Papieren geändert werden.
Also bei unserer DT80 wurde nur die Höchstgeschwindigkeit geändert als wir sie durch Umritzelung für die Versicherung zu einer 125er gemacht haben. Steht jetzt halt Vmax=81km/h drin.
Vom Fahrgeräusch hab ich da jetzt nichts in Erinnerung(Kann mich aber auch täuschen, hab die Papiere jetzt nicht vor mir liegen.).
Bei der Bandit 600 ist Ritzel / Kettenrad 15/47 Standard. Wenn ich mir da jetzt 14/49 drauf bastel .... bekomme ich das eingetragen oder wie wo was muss ich da machen?
Danke und Gruß
Chris
Moin Leutz.
Das geht ja ganz schön durcheinander hier.
Unter anderem werden Äpfel mit Birnen verglichen...
Da sind zum Einen die Fahrzeuge mit "bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit." Also: Mofa, Moped, Kleinkraftrad und Leichtkraftrad.
Diese unterliegen dem sog. Antimanipulationskatalog. Das Ritzel/Kettenrad Ubersetzungsverhältnis ist hier Teil der Betriebserlaubnis. Wird manipuliert, erlischt die Betriebserlaubnis. In der ABE, bzw. KFZ-Brief sind die entsprechenden Daten auch eingetragen. Der Polizei ist eine Überprüfung an Ort und Stelle und ohne Probleme möglich.
Zum Anderen haben wir dann, die Krafträder. Ob nun leistungsbeschränkt oder nicht. Hier sind die Übersetzungsverhältnisse nur in den Datenblättern der Hersteller angegeben. Sie sind nicht Teil der Betriebserlaubnis. Es muß lediglich sichergestellt werden das Typgeprüfte Teile verbaut werden. Eine Überprüfung durch die Polizei oder TÜV ist hier nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.
Ein grösseres Ritzel und ein kleineres Kettenrad sorgen entgegen landläufiger Meinung, NICHT für eine bessere Beschleunigung. Im Gegentum die Beschleunigung verringert sich. Die Höchstgeschwindigkeit dagegen wird nur, rein rechnerisch Höher. In der Praxis sorgen die Fahr und Luftwiderstandswerte für eine verringerte V-max. Evtl. wird die angegebene Endgeschwindigkeit dann nur noch im vorletzten Gang erreicht.
Umgekehrt sorgt ein kleineres Ritzel durchaus für besseren Durchzug. Eine Erhöhung der V-max findet auch hier nicht statt. Die etwas verringerte Endgeschwindigkeit wird aber schneller erreicht und besser Gehalten. Allerdings auf Kosten eines erhöhten Drehzahlniveaus.
( Suzuki und auch andere Hersteller, bieten auf Nachfrage, kleinere Ritzel für 27/34 PS Bikes an um deren Durchzug zu verbessern. Eingetragen werden muss, so etwas, aber nicht.)
Eine Ordnungswidrigkeit / Straftat / Versicherungsbetrug / Steuerhinterziehung oder ein Verstoss gegen die STVZO (Erlöschen der Betriebserlaubnis), liegt bei Änderung des Übersetzungsverhältnisses nicht vor.
Das ist auch gut so. Denn natürlich sollte man die Maschine an die eigenen Vorlieben und Erfordernisse anpassen können. ( Gepäck, Zweipersonenbetrieb, Gebirge oder aber lange Autobahnetappen.)
Daß, sich extreme Änderungen des Übersetzungsverhältnisses schon aus praxisorientierten Überlegungen, von selbst, verbieten ist.... selbstverständlich.
Crosscarottes "Sonderfall"
Werden Leichtkrafträder, durch irgendwelche Änderungen zu Krafträdern, so muß diese Änderung dokumentiert / im Brief eingetragen werden.
In Crosscarottes Fall durch einfaches umritzeln.
(Eine preiswerte Lösung.)
Leider ist in diesem Fall das Übersetzungsverhältnis auch festgeschrieben. Aber eben nur in diesem Fall
( Bürokratie...wie kämen wir nur ohne dich aus ?)
Ob das Sinn macht, spielt in diesem Fall keine Rolle.
Ich hoffe ein wenig Licht in den STVZO-Dschungel gebracht zu haben.
Gruß
Jürgen