Schlüsselnummer 2.2 genullt

Mercedes CLS X218

Hallo zusammen,

heute wollte ich freudenfroh meine Spurplatten bei der GTÜ um die Ecke abnehmen lassen.
Der Prüfer sagte mir, dass er das nicht machen kann, da die Schlüsselnummer 2.2 genullt ist und bei der Ziffer 17 ein E steht.
Bei der Ziffer 22 steht zwar: Pkw ist vergleichbar mit einem in der EGTG E1*2007/464*0485*12 beschrieben Fahrzeug.

Sprich nun muss ich direkt zum TÜV...
Was bedeutet dies für mich?
Habe ich mit dem Fahrzeug nun Nachteile?
Der Prüfer sagte mir das es ein Reimport oder Export Fahrzeug sein muss, dies wurde mir aber von Mercedes beim Kauf nicht erzählt...
Kann man mit der FIN und ohne zu Mercedes zu fahren rausbekommen, ob das Fahrzeug wirklich aus dem Ausland kommt?
Mich hat sowieso gewundert, warum mein Fahrzeug EZ: 04/2014 ist, obwohl der MOPF ab 09/2014 verkauft wurde...

Danke für Eure Hilfe.

Beste Antwort im Thema

019

Weitere Einzelheiten werde ich hier nicht nennen, da das per PN lief. Und die ist - wie der Name schon sagt - persönlich. Von daher bitte ich dafür um Verständnis.

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Unabhängig von den Folgen würde mich die Qualität solcher 019er interessieren. Sind Fahrzeuge "des Design- und Planungsstandes", also ohne jede später erkannte und eingeflossene Produktionsverbesserung (und Entfeinerung), aber vermutlich vergleichsweise langsam und fast in Handarbeit zusammengebaut, jedenfalls extrem gut qualitätsgeprüft...

Das sind ganz normale Fahrzeuge vom Produktionsband! Da ist nix zusammengedengelt oder mit schlechterer Qualität. Mechanik und Karosserie entsprechen der Serie ... natürlich wird jedes Jahr irgendwas geändert und verbessert ... aber das ist ein ganz normaler Serienstand.

Einzig KANN es sein, dass im Nachgang ein Software-Update gemacht wurde oder irgend ein Teil getauscht wurde.

Es ist aber NICHT so, dass bei einem solchen Fahrzeug nachträglich Schweißarbeiten am Rahmen gemacht wurden, um den irgendwie an den Mann zu bringen.
Und Handarbeit ist bei einem solchen Fahrzeug auch keine dran - also nicht mehr oder weniger als bei den Autos die danach auf dem gleichen Band gebaut wurden.

Also keine Sorge, fahren und gut ist.
Einzig für nachträgliche Umbauten würde ich mir von Mercedes einen passenden Wisch besorgen, damit normale Eintragungen machbar sind.

Zitat:

@211222 schrieb am 19. März 2020 um 18:30:14 Uhr:


aber allesamt Vorserienfahrzeuge.

Der Job#1 ist eine willkürliche Festlegung. Die Autos, die in den Tagen davor gebaut werden (019) unterscheiden sich in den Teilen in der Regel nicht von denen, die danach gebaut werden. Und Übung haben die Werker da auch schon etwas.

Problem was ich nun habe ist, dass jeder Umbau per Einzelabnahme abgenommen werden muss.
Sogar die 19“ Zoll CLS AMG Felgen.
Ich darf „nur“ die im Schein eingetragenen Felgen fahren, sprich 18“ 255 vorne und 285 hinten.

D.h. Wenn ich die Original von MB freigegebenen Rad Kombis raufmache, müssen diese abgenommen und im Schein eingetragen werden.

Das Vorserienmodell auch wenn es heißt, dass es kundendähig ist, hat nur Nachteile.
Heute war ich beim TÜV:
Original MB AMG Felgen 19“

Vorne: 8,5x19 ET 34,5 mit 255/35 mit H&R 12mm pro Seite Distanzscheiben

Hinten: 9,5x19 ET 48 mit 285/30 mit H&R 20mm pro Seite Distanzscheiben

Ergebnis: Keine Abnahme, da Vorne und Hinten, unzureichende Radabdeckung.

Antwort TÜV: Platten raus und nochmal vorstellig werden, dann können wir dir deine Felgen eintragen.

Zitat:

@umbertones schrieb am 20. März 2020 um 22:15:08 Uhr:



Zitat:

@211222 schrieb am 19. März 2020 um 18:30:14 Uhr:


aber allesamt Vorserienfahrzeuge.

Der Job#1 ist eine willkürliche Festlegung. Die Autos, die in den Tagen davor gebaut werden (019) unterscheiden sich in den Teilen in der Regel nicht von denen, die danach gebaut werden. Und Übung haben die Werker da auch schon etwas.

Das Fahrzeug des TO ist ja nun mehrere Monate (04/2014) und nicht einige Tage vor dem ersten MOPF-Serienfahrzeug zugelassen worden.

Mir ging es auch nicht um die Frage der Fertigungsqualität von Vorserienfahrzeugen. Sondern darum, ob es genauere Informationen gibt, ab wann die Typengenehmigung/ABE unter der die Serienfahrzeuge beim KBA zugelassen sind, in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.

@v6AudiA6 :

Im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I steht seit Jahren nur noch die Rad/Reifenkombination drin, mit der das Fahrzeug ab Werk ausgeliefert wurde. Alle zulässigen Kombinationen findest Du in den COC-Papieren - zumindest bei Serienfahrzeugen. Mal die COC-Papiere sichten und ggf. damit & mit der Freigabe-Bescheinigung von MB für die 19-Zöller zum TÜV gehen.

Zitat:

@v6audiA6 schrieb am 20. März 2020 um 22:26:03 Uhr:



Heute war ich beim TÜV:
Original MB AMG Felgen 19“
Vorne: 8,5x19 ET 34,5 mit 255/35 mit H&R 12mm pro Seite Distanzscheiben
Hinten: 9,5x19 ET 48 mit 285/30 mit H&R 20mm pro Seite Distanzscheiben
Ergebnis: Keine Abnahme, da Vorne und Hinten, unzureichende Radabdeckung.

Hust hust....

Andere Prüforganisation suchen!
Ich habe die Kombi (allerdings keine AMG-Felgen) ohne Probs eingetragen bekommen, vorne wären sogar 15mm drin...
Würde ich also nicht von "019" abhängig machen.

LG
Mi-go

Zitat:

@mi-go schrieb am 21. März 2020 um 10:45:55 Uhr:



Hust hust....

Andere Prüforganisation suchen!
Ich habe die Kombi (allerdings keine AMG-Felgen) ohne Probs eingetragen bekommen, vorne wären sogar 15mm drin...
Würde ich also nicht von "019" abhängig machen.

Sehe ich genauso, geh mal wohin, wo man Ahnung von der Materie hat. Bei Dir steht doch sogar

Zitat:

@v6audiA6 schrieb am 16. März 2020 um 17:25:34 Uhr:



Bei der Ziffer 22 steht zwar: Pkw ist vergleichbar mit einem in der EGTG E1*2007/464*0485*12 beschrieben Fahrzeug.

Das ist doch der Hinweis, daß Dein Fahrzeug dem Stand der Serien-Typgenehmigung entspricht.
Wenn man Google quält, kommt man darauf, daß e1*2007/46*0485*XY (Du hast eine „4“ Zuviel drin) die Standard-Typgenehmigungen der Baureihe 218 sind.

Dort, wo Du warst, scheint man nicht besonders viel Plan und Übersicht zu haben...

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