Schleifen an der Bremse ohne zu bremsen! HILFEEEE

Volvo V70 2 (S)

Hallo liebe Volvo-Freunde,
 
auf dem weg nach Hause nach einem schönen Urlaub in nord-Deutschland erlebten meine Freundin und ich einen Riesenschreck. Nach einem Überholvorgang bei 130km/h auf der Autobahn gab es erst ein Riesenknall von hinten, dann starke Schleifgeräusche, und extreme Verzögerung der V70 (140PS/BJ 3/2002, 109000km) infolge von blockierten Rädern an der Hinterachse und ein beinahe Auffahrunfall auf der rechten Spur den ein hinter uns fahrende LKW-Profi nur mit Mühe verhindern konnte. Das ganze passierte ca. 200 km von Zuhause. ADAC angerufen, und Wagen zu Volvo geschleppt.
 
Sieht so aus als hätten die Bremsbacken der Handbremse sich gelöst, sich dann in den Bremstrommel eingekeilt bis sie endlich das ganze zum 'explodieren' brachten und dann durch umherfliegende Teile die Aufhängung und Radlager beschädigten.
 
So etwas habe ich noch nie erlebt. Es gab keine Vorwarnung, und keine verdächtige Geräusche. Wagen ist regelmässig bei Volvo gewartet. Als Finne bin ich an den relativ guten Ruf von Volvo gewöhnt, aber dieser Fall macht mich doch sehr unsicher. Kann das auch jederzeit anderen passieren?
 
Aus den früheren Beiträgen kann ich sehen, dass dies kein Einzelfall ist. Ich füge einen Foto das von Volvo-Mechanikern gemacht wurden, bei und freue mich über Kommentare.
 
🙁

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen.

Heute kam Post vom KBA, Abteilung Technik, als Antwort auf mein Schreiben vom 08.02.2010.
Darin wird mir für die Unterlagen gedankt, und folgendes mitgeteilt (sinngemäß):

- Beim Volvo V70, S60 und S80 können sich die Beläge der Handbremse lösen.
- Das KBA untersucht bereits seit einiger Zeit Mängel an der Handbremse der Modelle V70, S60 und S80.
- Der Bearbeiter erhielt verschiedentlich Mitteilungen von betroffenen Fahrzeughaltern, die den aufgetretenen Mangel detailliert beschrieben haben.
- Die Untersuchungen stehen kurz vor dem Abschluss.
- Das KBA wird eine abschließende Bewertung vornehmen und entscheiden, ob vom Fahrzeughersteller weitere Maßnahmen nach dem GPSG eingeleitet werden müssen.
- Nach Abschluss der Untersuchungen erhalte ich Nachricht und werde gebeten, mich so lange zu gedulden.
- Das Schreiben ist unter einem Aktenzeichen registriert.

Es sieht so aus, als ob man es ernst nimmt.

Auf die Maßnahmen dürfen wir gespannt sein. Ich habe die Maßnahme ja schon selbst eingeleitet. Fragt sich nur, wie lange es hält.

Gruß von Raimund.

1649 weitere Antworten
1649 Antworten

@Eric: kurz gesagt, Ford braucht jeden Cent. Und wenn sie nicht aufpassen, machen sie mit Volvo genau das, was GM in den 80er mit Opel gemacht hat.

@Dago2: die Unternehmen werden vermutlich Kosten und Nutzen sehr genau gegeneinander abwägen. Solange sich die Diskussion "nur" in Internetforen abspielt, wird dort keiner freiwillig einen Rückruf starten. Vielleicht meint man sogar in den Marketingabteilungen, dass ein offizieller Rückruf dem Image mehr schaden als nützen könnte. Reagiert wird dann vermutlich erst, wenn das KBA einschreitet, oder wirklich Personen zu schaden gekommen sind.

@Volvo-Garage: danke für Deine hilfreichen Beiträge. Es gibt überall Leute, die bis zum Erbrechen Argumentieren - mit welchem Ziel eigentlich? Stell Dich schon mal darauf ein, allerlei Experten zu treffen. Da ist ein S60 dann ein "ganz anderes Auto" als ein V70II, und die R-Maschine basiert auf dem T5. Willkommen im Forum!

You can't win 😉

Zitat:

Original geschrieben von Eric E.

Man kauft heutzutage keinen Volvo mehr, weil er sicher, zuverlässig und langlebig ist. Neue Volvos sind nicht sicherer, zuverlässiger oder langlebiger als andere Fahrzeuge. Man kauft sich einen neuen Volvo weil man das Design schön findet. Mehr nicht.

Jetzt verunsicherst Du mich aber sehr... 🙁

Ich habe mir sehr wohl einen Elch wegen der Sicherheit gekauft. Das Aussehen ist mir echt egal gewesen. Lieber hätte ich einen eckigen Volvo gehabt, aber das ist wahrscheinlich nur die Nostalgie wegen meines Alters 🙂

Ursprünglich hätte ich mir fast einen neuen Renault Kangoo gekauft. Aber die Sicherheitsaspekte haben mich dann schnell zum Elch wechseln lassen.

Liebe Gemeinde,

dies ist mein erster Post in diesem Forum überhaupt.

Seit einer Woche bin ich glücklicher Besitzer eines V70 II MY00 mit 110tkm auf der Uhr.
Ich liebe diesen Wagen und habe mit Schrecken und Sorge diesen Fred gelesen.

Am Donnerstag lasse ich im Rahmes des Zahnriemenwechsels auch gleich
die Handbremse überprüfen, um sicher zu gehen, dass mir der Wagen nicht
gleich in Einzelteilen um die Ohren fliegt.

Was ich mich aber auch frage ist, ob jemand diesbezüglich schon einmal das
KBA in Kenntnis gesetzt hat?

Ich für meinen Teil spiele mit dem Gedanken dies zu tun, denn wirklich schön wäre
diese Angelegenheit weder für mich, noch für die anderen Verkehrsteilnehmer die evtl. meine
Einzelteile, oder gar mein schleuderndes Fahrzeug knutschen müssen.

Wirklich klar ist es mich nämlich noch nicht, ob es sich um Folgeschäden aufgrund von
Materialermüdung handelt, oder ob es es ein selbiger aufgrund eines Konstruktionsfehlers
ist.

Und nun hoffe ich, dass bis Donnerstag alles gut geht 🙂

@xc90er
...😎😁

@Eric E.
Man kauft heutzutage keinen Volvo mehr, weil er sicher, zuverlässig und langlebig ist. Neue Volvos sind nicht sicherer, zuverlässiger oder langlebiger als andere Fahrzeuge. Man kauft sich einen neuen Volvo weil man das Design schön findet. Mehr nicht.

...ja,selbst ich als alter "Hecktriebler Fan" hab mich etwas vom Design blenden lassen,betrachte den Kauf jetzt mal als Test,und wenn Volvo ins Land der Reiskocher geht,dann ist letztendlich für mich,alles beim V90 stehen geblieben🙄

@S60BEMY04
@Volvo-Garage: danke für Deine hilfreichen Beiträge. Es gibt überall Leute, die bis zum Erbrechen Argumentieren - mit welchem Ziel eigentlich? Stell Dich schon mal darauf ein, allerlei Experten zu treffen.

...seh ich auch so.

gruß
joe

...der wenn er weiterliest,überlegt ob er seinen 940 behält😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von xylzi


Ursprünglich hätte ich mir fast einen neuen Renault Kangoo gekauft. Aber die Sicherheitsaspekte haben mich dann schnell zum Elch wechseln lassen.

... wir haben beide. Und ich kann dir nur Recht geben! 😰

@Gragget: Ja, es hat hier innerhalb dieses Threads auch zumindest schon eine offizielle KBA-Meldung gegeben. Weitere Meldungen ans KBA von Betroffenen mit gelösten Handbremsbelägen/Alublöcken würden nicht schaden.

Schönen Gruß
Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von S60BEMY04


@Eric: kurz gesagt, Ford braucht jeden Cent. Und wenn sie nicht aufpassen, machen sie mit Volvo genau das, was GM in den 80er mit Opel gemacht hat.

besser bekannt als der Lopez-Effekt.

Ja, es ist eine Gratwanderung. Es kann in die Hose gehen....

Grüße,
Eric,
dessen V70-III-Kauf eine Bauchentscheidung war - ich hab mich im & mit dem Auto wohlgefühlt 🙂

Zitat:

Original geschrieben von gseum



Zitat:

Original geschrieben von xylzi


Ursprünglich hätte ich mir fast einen neuen Renault Kangoo gekauft. Aber die Sicherheitsaspekte haben mich dann schnell zum Elch wechseln lassen.
... wir haben beide. Und ich kann dir nur Recht geben! 😰

@Gragget: Ja, es hat hier innerhalb dieses Threads auch zumindest schon eine offizielle KBA-Meldung gegeben. Weitere Meldungen ans KBA von Betroffenen mit gelösten Handbremsbelägen/Alublöcken würden nicht schaden.

Schönen Gruß
Jürgen

Dann ist es jetzt eine Meldung mehr.

Danke !

Kennt jemand diesen Bericht?...ja ist AutoBild,na und😁

...da hat Volvo eine "kleine" Rückrufaktion gemacht,unser Thema ist da wohl nicht spectakuler genug,oder jetzt ist das Geld wech🙄

http://www.autobild.de/artikel/aerger-mit-volvo-handbremse_58489.html

...will damit nicht auf Volvo rummhacken,Fahre schließlich seid über 15Jahren die Marke 164,240,740T Diesel,....und da gab es auch schon das ein oder andere Fahrezug wo manches nicht so schön war,unterm Strich waren sie alle GUT!

gruß
joe

...der wenn er weiterliest,überlegt ob er seinen 940 behält😁

Das KBA handelt bei allen Aktionen auf der Grundlage des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sowie des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Zitate KBA:

"Produktverantwortliche:
Produktverantwortliche sind Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer oder Händler."

"Nicht sicheres Produkt (ernste Gefahr):
Nicht sicher ist ein Produkt, wenn es den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anwendbarer Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung gefährdet. Der Mangel oder die Gefährdung treten plötzlich und unvor-hersehbar auf. Sie stellen für den Verwender oder Dritte eine unabwendbare unmittelba-re Gefahr dar."

"Rückruf
Der Rückruf stellt eine von mehreren Möglichkeiten dar, um von Produkten ausgehende Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender zu beseitigen. Ein Rückruf ist die Maßnahme eines Produktverantwortlichen, die auf die endgültige oder temporäre Erwirkung der Rückgabe eines bereits in den Verkehr gebrachten Pro-dukts durch den Verwender abzielt. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, die zur Ab-wendung, Beseitigung oder Verminderung von Gefahren, die von solchen Produkten ausgehen, dienen. Wenn als Mittel zur Beseitigung von Gefahren der Rückruf gewählt wird, erfolgt dieser als freiwilliger Rückruf, der ggf. vom KBA überwacht wird oder als angeordneter Rückruf.
Rückrufe von Verbraucherprodukten, die der Abwendung, Beseitigung oder Verminderung von Gefahren dienen, hat der Produktverantwortliche an das KBA zu melden."

"Freiwilliger Rückruf:
Ein freiwilliger Rückruf kann durch den Produktverantwortlichen erfolgen, wenn er Informationen darüber hat, dass ein Produkt den Sicherheits- und Gesundheitsanforderun-gen anwendbarer Rechtsverordnungen nicht entspricht oder die Sicherheit und Gesund-heit der Verwender oder Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorherseh-barer Fehlanwendung gefährdet. Ein freiwilliger Rückruf stellt immer eine freiwillige Maßnahme des Produktverantwortlichen dar und wird immer von ihm selbst eingeleitet.
Erhält das KBA von einem freiwilligen Rückruf Kenntnis, prüft es von Amts wegen, ob der Verdacht auf ein nicht sicheres Produkt (ernste Gefahr) besteht. Ergibt die behör-deninterne Sachverhaltsbewertung, dass eine ernste Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Personen besteht, prüft das KBA, ob die vom Produktverantwortlichen vorgeschlagenen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung ausreichend sind und es überwacht den freiwilligen Rückruf. Im Regelfall erachtet das KBA die Maßnahmen des Produktverantwortlichen als ausreichend, wenn sie im Einklang mit ... stehen.
Die Überwachung des freiwilligen Rückrufs bezieht sich auf die Wirksamkeit der Maßnahmen und deren zeitlichen Verlauf. Das KBA erwartet eine maximale Erfüllungsrate, was bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen bis zur Betriebsuntersagung von Fahrzeugen führen kann, wenn der Fahrzeughalter der Aufforderung zur Behebung des Mangels in der vorgegebenen Frist nicht nachkommt."

"Angeordneter Rückruf:
Ein angeordneter Rückruf erfolgt, wenn der Produktverantwortliche nicht durch eigene Maßnahmen sicherstellt, dass ernste Gefährdungen (nicht sicheres Produkt) ausreichend schnell und wirksam beseitigt werden. Die Anordnung des Rückrufs erfolgt durch das KBA."

"Meldepflicht des Produktverantwortlichen:
Der Produktverantwortliche hat das KBA zu informieren, wenn ihm Informationen vorliegen, dass von einem in Verkehr befindlichen Verbraucherprodukt eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen ausgeht. Er wendet für diesen Zweck die Entscheidung 2004/905/EG12 der Europäischen Kommission an.
Ein in Deutschland ansässiger Produktverantwortlicher muss diese Meldung für den Bereich der Europäischen Union (EU) nur einmal in Deutschland abgeben. Bei Produktverantwortlichen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU geht das KBA davon aus, dass der Produktverantwortliche in dem anderen Mitgliedstaat eine solche Meldung auf Basis von Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2001/95/EG abgibt. Ist innerhalb einer Organisation mit Verantwortlichen in mehreren Mitgliedstaaten nicht sichergestellt, dass eine Meldung abgegeben wurde, sollte das KBA über das gefährliche Verbraucherprodukt informiert werden. Das KBA prüft diese Meldung und wendet das Risikoklassifizierungsschema aus der Entscheidung 2004/418/EG der Europäischen Kommission an. Sind die vom Produkt-verantwortlichen eingeleiteten Maßnahmen bezogen auf die vom Verbraucherprodukt ausgehende Gefährdung nicht ausreichend, entscheidet das KBA unter Berücksichti-gung der Argumente des Produktverantwortlichen über geeignete Maßnahmen."

Resumee:

1.
Unklar bei diesem Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)
des KBA bei Straßenfahrzeugen bleibt, ob der letztendlich betroffene Endkunde nur sterben darf oder selber Maengel zur Anzeige bringen darf.

2.
Was passiert bei Verletzung der Meldepflicht des Produktverantwortlichen ?

Gruss,
Esker

😰

Ja, wenn die Handbremse während der Fahrt blockiert oder Einzelteile auf der Fahrbahn verteilt ist es ja nicht so schlimm.
Wenn sich die Handbremse bei einem parkenden Fahrzeut löst hingegen . . . . 🙄

Irgendwie fühle ich mich gerade an den Job des Erzählers (Edward Norton) in Fight Club erinnert . . .

Solange die etwaige(n) Einzelfallentschädigung(en) nicht kostenintensiver ist(sind) als ein Rückruf wird nur der Einzelfall entschädigt.

...hier wird warscheinlich eine "Theoretische Berechnung" grundlage sein...es ist wohl eher Unwarscheinlich,das sich ein V70II bei 180 Kmh auf der Autobahn dreht wegen "Blockierender Hinterräder" und noch 4 weitere Fahrzeuge mit nimmt die auch noch weitere......
könnte man meinen🙄

gruß
joe

...der wenn er weiterliest,überlegt ob er seinen 940 behält😁

...und um die Diskussion etwas einzudämmen könnte doch bitte mal einer, der seine ledierten alten Bremsbeläge (also Reibmittel und Träger, wie wir gelernt haben) zu Beweiszwecken aufgehoben hat, aus der Garage holen und das Reibmittel einem kleinen Bruchtest unterziehen. Wenn man das mehr oder minder mit der Hand zerknacken kann sieht es für Volvo-Garage doch recht gut aus😁

Zitat:

Original geschrieben von Eric E.



Zitat:

Original geschrieben von S60BEMY04


@Eric: kurz gesagt, Ford braucht jeden Cent. Und wenn sie nicht aufpassen, machen sie mit Volvo genau das, was GM in den 80er mit Opel gemacht hat.
besser bekannt als der Lopez-Effekt.

Ja, es ist eine Gratwanderung. Es kann in die Hose gehen....

Grüße,
Eric,
dessen V70-III-Kauf eine Bauchentscheidung war - ich hab mich im & mit dem Auto wohlgefühlt 🙂

Amerikanische Strukturen ab einer bestimmten Größe zeichnen sich durch Beratungsresistenz aus. Was zuhause funktioniert (hat), funktioniert in der ganzen Welt - oder auch nicht. Und wenn dann endlich jemand den Schuss hört, ist es schon viel zu spät.

Tja, mein S60 läuft gut - aber zu einem Nachfolge-Volvo kann ich mich einfach (noch?)nicht durchringen...

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


...und um die Diskussion etwas einzudämmen könnte doch bitte mal einer, der seine ledierten alten Bremsbeläge (also Reibmittel und Träger, wie wir gelernt haben) zu Beweiszwecken aufgehoben hat, aus der Garage holen und das Reibmittel einem kleinen Bruchtest unterziehen. Wenn man das mehr oder minder mit der Hand zerknacken kann sieht es für Volvo-Garage doch recht gut aus😁

ich hatte einen davon an Thomas Viehweg, Chef(-ignorant) von VCG, geschickt.

soweit ich mich erinnern kann, konnte ich den Belag vom Träger leicht wegdrücken. Also das Zeug ist in gewissen Maße biegsam. Ich habs aber nicht soweit gebogen, dass ich dir sagen kann, ob es nun plastisch (d.h. leicht biegbar) oder spröde ist.

Vielleicht hat er meine Handbremsbacke ja noch in seinem Schreibtisch? Liest er hier mit??? Thomas, ruf mich mal an!!

Grüße,
Eric

Zitat:

Original geschrieben von esker


Resumee:

1.
Unklar bei diesem Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG)
des KBA bei Straßenfahrzeugen bleibt, ob der letztendlich betroffene Endkunde nur sterben darf oder selber Maengel zur Anzeige bringen darf.

2.
Was passiert bei Verletzung der Meldepflicht des Produktverantwortlichen ?

1. kann ich dir mit meinem obigen Link -

hier als Auszug

- eindeutig beantworten:

Zitat:

Ich befürchte eine ernste Gefährdung durch einen herstellerbedingten Mangel an meinem Fahrzeug. Wie informiere ich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)?

Zur effektiven Bearbeitung benötigt das KBA folgende Informationen:

- Kopien des Fahrzeugbriefs und der Inspektionsnachweise
- Bestätigung, dass das Fahrzeug unfallfrei und im serienmäßigen Zustand ist
- kurze Beschreibung des Mangels und der resultierenden ernsten Gefahr
- Kopien von Gutachten unabhängiger Sachverständiger und Schriftverkehr mit dem Hersteller (wenn vorhanden)

Ist eigentlich nicht kompliziert und sogar formlos. Sollte jeder bisher mit abfallenden Belägen hinbekommen - idealerweise mit Fotos.

Schönen Gruß
Jürgen

Deine Antwort
Ähnliche Themen