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Schilderkombination

Hallo, auf dem Seitenstreifen stehen immer PKW‘s. Für was ist die Zeitangabe? Danke

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35 Antworten

Zitat:

Für alle herrscht hier eingeschr. Haltverbot, aber PKW dürfen in der angegebenen Zeit auf dem Seitenstreifen parken

Unfug!

Zitat:

@nogel schrieb am 17. September 2023 um 19:07:57 Uhr:


In der tat unklar beschildert.

Aber ich noch eine Idee, was "gemeint" sein könnte (auch wenn das die Kombination nicht wirklich hergibt):

Für alle herrscht hier eingeschr. Haltverbot, aber PKW dürfen in der angegebenen Zeit auf dem Seitenstreifen parken

Unfug!

würd mich auch mal interessieren...

Für diesen Fall würde man wohl eher so beschildern:

Parkverbot
auf dem Seitenstreifen
von X bis Y
außer: PKW

So wie es da steht gibt es da in meinen Augen nicht viel Interpretationsspielraum. Das wird halt irgendwo im Industriegebiet sein, wo die LKWs an der Straße parken. Wenn dort nun PKW parken, haben die LKWs keinen Platz. Möglicherweise gibt es in der Nähe auch einen großen PKW-Parkplatz, der aber nicht von den LKWs genutzt werden kann.

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Zitat:

@phchecker17 schrieb am 18. September 2023 um 11:26:19 Uhr:


Für diesen Fall würde man wohl eher so beschildern:

Parkverbot
auf dem Seitenstreifen
von X bis Y
außer: PKW

So wie es da steht gibt es da in meinen Augen nicht viel Interpretationsspielraum. Das wird halt irgendwo im Industriegebiet sein, wo die LKWs an der Straße parken. Wenn dort nun PKW parken, haben die LKWs keinen Platz. Möglicherweise gibt es in der Nähe auch einen großen PKW-Parkplatz, der aber nicht von den LKWs genutzt werden kann.

Könnte sein. Dann macht aber die Zeitangabe keinen Sinn.
Von 6 bis 18 Uhr dürften die meisten LKW auf der Straße sein.

.....oder stehen genau dort zum Be-/ und Entladen.

Warnemünde, Richard-Wagner-Straße 54, Wohngebiet, keine Be- und Entladung, kein Discounter, keine Industrie

Danke. Der Sinn der Regelung erschließt sich mir bislang nicht.

Vielleicht soll der Seitenstreifen als "Lieferzone" für die KiTa dienen?

Dann wäre aber zu vermuten, dass eigentlich etwas wie "nur Ein- und Aussteigen erlaubt und nur PKW" gemeint war...

Oder - Elterntaxis unerwünscht :-)

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 17. September 2023 um 08:46:01 Uhr:


Ganz so klar ist das nicht.

Man kann da auch reininterpretieren, dass die Beschränkung "auf dem Seitenstreifen" nur zu der angegebenen Zeit gilt.

Streng nach Schema F gilt das Zusatzschild jeweils nur für das direkt darüber befindliche Schild.

Wirklich Sinn macht das hier aber nicht (so wie es vermutlich gemeint ist, müssten die drei Zusatzschilder in einem Vereint werden).

Gruß Metalhead

Dieses Schema F gibt es nicht. Das wird immer wieder behauptet, auch in Urteilen. Tatsächlich gibt es aber bundesweit mehrere Varianten, die diesbezüglich alle nicht einheitlich gelesen werden können. Hier ist der Verordnungsgeber gefragt, in der StVO für Klarstellung zu sorgen.

Gibt's dazu eine Quelle?
STVO §39 (3):
Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. ... Sie sind in der Regel unmittelbar under dem Verkehrszeichen angebracht, auf das sie sich beziehen.

Gibt zwar noch eine blöde Formulierung, aber weiter ist IMHO nix definiert.

Gruß Metalhead

Die Quelle ist die Realität auf unseren Straßen. Und damit meine ich jetzt nicht exotische Kombinationen, sondern z.B. die klassische Kombination eines Hauptzeichens mit zwei oder drei verschiedenen frei-Zusatzzeichen. Streng nach der vermeintlichen Leseart würden sich die frei-ZZ nämlich nur auf das darüber befindliche frei-Zusatzzeichen beziehen. Tatsächlich sollen sich die Zusatzzeichen aber jeweils einzeln auf das Hauptzeichen beziehen.

Und dann gibt es noch "logische Blöcke" z.B. aus zwei Zusatzzeichen, die sich auf ein Hauptzeichen beziehen. Ein weiteres Zusatzzeichen schränkt dann wieder die gesamte Kombination ein.

Und übrigens: Wenn du die StVO zitierst, dann bitte richtig 😁
Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

...wenn man jetzt die Einschränkung weglässt, merkt man schnell, wie sauber die StVO formuliert ist. Dann steht dort nämlich:

Sie sind unmittelbar [...] angebracht.

Die vermeintlich einzig wahre Leseart ergibt sich übrigens nur aus der Kombination mit der Festlegung, dass auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind. Daraus wird dann abgeleitet, dass sich die unteren Zusatzzeichen ausschließlich auf das darüber befindliche Zusatzeichen beziehen (wenn mehrere ZZ angeordnet sind).

Und wo wir gerade dabei sind: Die gern verwendete Aussage "Verkehrszeichen werden immer von oben nach unten gelesen" ist zwar grundsätzlich richtig, hilft aber nicht immer dabei, die VZ richtig zu interpretieren. Das in Deutschland übliche ZZ-Baukastensystem wird von den Behören sehr unterschiedlich angewandt, so dass es "die eine Leseart" schlichtweg nicht gibt.

Ja wie? Einfach Realität? Das ist ja genausogut wie "Gesunder Menschenverstand". Der gilt doch hier nicht. 😁

Gruß Metalhead

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