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Schichtzeit bei Arbeitsbeginn vor 5 Uhr

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 13:05

Hallo zusammen

In der CAO (Tarifvertrag in NL) steht geschrieben, das man nur 10 Std Schichtzeit arbeiten darf, wenn man morgens vor 5 Uhr anfängt. Ich bin bisher davon ausgegangen, das das eine tarifliche Vereinbarung ist, die bei Kontrollen durch BAG, Polizei o.a. nicht geahndet wird.

Jetzt hat mir gerade ein holländischer Kollege erzählt, das dies eine gesetzliche Bestimmung sei, die bei Nichtbeachtung durchaus Strafen nach sich ziehen kann (vor allem in Belgien und Frankreich).

Wer weiß genaues darüber?

Vielen Dank

Gruß Christian

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2014 um 4:56

Zitat:

Original geschrieben von Christian74

Jetzt hat mir gerade ein holländischer Kollege erzählt, das dies eine gesetzliche Bestimmung sei, die bei Nichtbeachtung durchaus Strafen nach sich ziehen kann (vor allem in Belgien und Frankreich).

Wer weiß genaues darüber?

Es stimmt, es wird als Verstoß nach EG-VO 561/06 geahndet, wenn du eine Übertretung der Schichtzeit hast.

Die Schichtzeit definiert sich so:

Du musst innerhalb des 24-Stundenzeitraums ab deinem Schichtbeginn (Arbeitsbeginn) nach einer täglichen Ruhezeit wieder eine 11 stündige (verkürzt 9-stündige) Ruhezeit komplett absolvieren. Der Rest des 24- Stundenzeitraums, abzüglich dieser täglichen Ruhezeit ist deine maximale Schichtzeit.

Das bedeutet konkret: Deine maximale Schichtzeit darf pro 24- Stundenzeitraum nur 13 Stunden (bei täglicher Ruhezeit von 11 Stunden bzw. 15 Stunden bei einer 9-stündigen Ruhezeit betragen.

Innerhalb dieser Schichtzeit darfst du aber nur 10 Stunden Arbeitszeit haben, darin wiederum enthalten maximal 9 bzw. 10 Stunden Lenkzeit.

Deine Schichtzeit kann bei einem Arbeitsbeginn um 4.00 Uhr wie folgt aussehen:

4.00 bis 04.10 Uhr sonstige Arbeitszeit (Abfahrtkontrolle)

04.10 bis max. 8.40 Uhr = Lenkzeit (als Arbeitszeit)

08.40 bis 09.25 Uhr = Lenkzeitunterbrechung von 45 Minuten (das ist zwar Pause, zählt aber in dem Zeitrahmen der oben genannten Schichtzeit mit)

09.25 Uhr bis 13.45 Uhr = Lenkzeit als Arbeitszeit

Es könnten dann innerhalb deines Zeitrahmens für die Schichtzeit (04.00 Uhr bis maximal 17.00 Uhr bei beabsichtigter verkürzter Tagesruhezeit) noch Pausen oder Bereitschaftszeiten bis maximal 1:15 Std. (bei verkürzter Ruhezeit maximal 3:15 Std.) vorkommen, und deine Schichtzeit ist noch O.K.

In dem obigen Beispiel hast du deine gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden erreicht. Wenn du aber irgendwo zwischen den oben bezeichneten Zeiten noch Pausen oder Bereitschaftszeiten hattest, verschiebt sich dein Schichtzeitende um diese Zeiten nach hinten. Wohlgemerkt, nur Pausen oder Bereitschaftszeit. Deine Arbeitszeit ist an diesem Tag voll!

Du musst in dem Beispiel innerhalb des 24- Stundenzeitraums ab 04.00 Uhr deine ununterbrochene tägliche Ruhezeit von 11 (9) Stunden komplett absolviert haben. Also musst du sie als regelmäßige tägliche Ruhezeit von 11 Stunden spätestens um 15.00 Uhr und bei einer verkürzten Tagesruhezeit von 9 Stunden spätestens um 16.00 Uhr angetreten haben. Wenn nicht, ist es ein Schichtzeitverstoß.

Ach übrigens noch was: Es ist völlig egal, wann du angefangen hast zu arbeiten. Ab diesem Zeitpunkt zählen die 24 Stunden.

Also kein Truckergeschafel, oder das gilt nur in NL. Nein, das betrifft uns alle, für die die EG-VO 561/06 gilt.

Ich hoffe, es ist nicht zu verwirrend... ;)

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ich fange an irgendwann zu einer beliebigen Uhrzeit ... dann fahre ich :/ da ich weiß das ein Tag 24 Stunden hat , fahre ich so lange bis meine 9 Stunden voll sind oder eben die zwei mal 10 Stunden in der Woche . dann achte ich darauf das ich innerhalb dieser 24 Stunden meine Pause also 9 oder 11 Stunden absolviere . bis jetzt gab es bei Kontrollen noch nie Probleme ...

was mich interessiert ist wenn ich ins Büro laufe oder hinten auf der lade Fläche arbeite und oder zum Beispiel Ladungs Sicherung mache , wird das dann, wenn ich den Tacho Schreiber auf die zwei Hammer Stelle , zu meiner lenk Zeit dazu gerechnet ? und zeigt das Display in der Zusammenfassung der lenk Zeit das dann auch mit an ?

weil es ist ja auch Arbeit , oder wie :-)

also ich fange an wann ich will innerhalb dieser 24 Stunden dann mache ich je nachdem ob ich 9 oder 10 Stunde gefahren bin , meine Pause von 9 oder 11 Stunden , ganz einfach :/ ich hatte noch nie Probleme bei Kontrollen bezüglich dieser Ruhezeiten ...

was mich durch das lesen dieses Forums interessieren würde ist , das ich beim lauf zum Büro oder beim arbeiten auf der lade Fläche , am Tacho Schreiber nix verstelle und er dann automatisch auf bett geht . das ist aber demnach so nicht richtig denn ich penn ja nicht . wenn ich jetzt also das Hammer Symbol einstelle , wird das dann zu meiner lenk Zeit dazu gerechnet ? und zeigt es diese Zeit dann auch auf dem Display in der Tages Zusammenfassung an ? danke Leute und allzeit gute Fahrt ,

Zitat:

@polosmarc schrieb am 12. Juni 2015 um 21:29:48 Uhr:

 

wenn ich jetzt also das Hammer Symbol einstelle , wird das dann zu meiner lenk Zeit dazu gerechnet ? und zeigt es diese Zeit dann auch auf dem Display in der Tages Zusammenfassung an ? danke Leute und allzeit gute Fahrt ,

Ja . Mach mal nach Feierabend einen Ausdruck .

Dann kannst du doch sehen , was du den ganzen Tag gemacht hast .

Und wenn dann bei Lenken und sonstige Arbeiten mehr als 10 Std.

zusammen kommen , hast du dich überarbeitet .;)

Leutz wenn das so in dem NL Tarifvertrag steht kann und darf dich kein Staatsdiener dafür bestrafen wenn du gegen den Tarifvertrag verstösst .Was in einem Tarifvertrag steht interessiert nur die Tarifpartner aber niemals die Kontrollbehörden.

Oder sollen Polizei BAG und Co jetzt auch kontrollieren ob jemand nach Tarif bezahlt wird?

Wie bitte sollte das denn gehen denn wie wollen die kontrollieren nach welchen Tarifvertrag jemand unterwegs ist ?

Das Arbeitzeitgesetz sieht übrigens nur Strafen für den Arbeitgeber vor niemals für den Angestellten von daher geht mir das Arbeitzeitgesetz zb vollkommen am Popo vorbei.Ob ich 10 Std oder 11 Std am Tag arbeite interessiert keinen Polizisten oder BAGler das wird nur vom Amt für Arbeitschutz in einer Hauskontrolle bei den Arbeitgebern kontrolliert.

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