Scheinwerferwechsel nach Steinschlag

Hallo,

bei meinem 190er hat es bei einem Scheinwerfer durch einen Steinschlag das Glas zerlegt.
Habe bei meiner Versicherung angerufen und die haben den Schaden aufgenommen und mir eine Schadennummer mitgeteilt.

Nun bin ich zur Mercedes Benz Niederlassung gefahren und habe dort in Auftrag gegeben den Schaden zu reparieren.
Dort haben die mir einen neuen Scheinwerfer eingebaut.Ich sollte lediglich einen Abtretungserklärung unterschreiben und die Schadennummer angeben.

Heute war ich wieder dort und der Chef kam mit einem Schreiben meiner Versicherung, die dort mitteilt das das Scheinwerferglas einzeln zu bekommen ist und deswegen nur ein Teilbetrag bezahlt wird.

Nun soll ich die Differenz von 300 Euro selber bezahlen.
Ist es nicht Sache der Werkstatt zu wissen, das man das Glas einzeln bekommt.Warum bauen die einen ganzen Scheinwerfer ein, wenn ich denen mitgeteilt habe das ich den Schaden über Teilkasko regeln möchte.

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Das Glas ist einzeln immer noch lieferbar.

Es kostet 131 Euro zzgl. 19% MwSt. 

Die Versicherung wird hier nur das Glas bezahlen, dass steht schon mal fest. 

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Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Tja, in dem Basis-Kasko-Tarif wird ohnehin ein Abzug Neu für Alt gemacht und der 190er dürfte bestimmt schon 20 Jahre auf dem Puckel haben.

Himmel, was ist das denn für eine abenteuerliche These?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten für einen Abzug neu für alt.

Ein defektes Scheinwerferglas gehört nicht dazu.

Über die Lieferbarkeit würde ich mir mal keine Sorgen machen. Bei Mercedes gibt es auch noch Gläser von 1950 🙂

Als Kunde kann ich ja nicht wissen ob der Scheinwerfer neu muss oder ob man das Glas ersetzen kann.

Ist es nicht so das die Werkstatt sich um die Regulierung mit der Versicherung kümmert wenn eine Abtretungserklärung unterschrieben wurde ?

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Als Kunde kann ich ja nicht wissen ob der Scheinwerfer neu muss oder ob man das Glas ersetzen kann.

Ist es nicht so das die Werkstatt sich um die Regulierung mit der Versicherung kümmert wenn eine Abtretungserklärung unterschrieben wurde ?

Nein, das weiß der normale Kunde vermutlich nicht. Aber es ist auch völlig egal, denn wenn der Scheinwerfer getauscht werden muss, dann muss er eben getauscht werden. Das hat aber absolut nichts damit zu tun, wer am Ende den Deckel zahlt. 

Versichert ist in der Kasko der Schaden durch Glasbruch. Der wird erstattet, aber eben nicht mehr, solange das Glasteil einzeln lieferbar ist. 

Ob das ganze abgetreten ist oder nicht, ist ebenfalls egal. Der Auftraggeber zahlt.

Wenn aber, wie hier, die Werkstatt einen Scheinwerfer austauscht, der gar nicht defekt ist, hat sie das Problem...

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