1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. scheibentönung! Interessant für jeden!

scheibentönung! Interessant für jeden!

Hallo.Also würde gerne meine Scheiben vorne Tönen lassen und auch die Frontscheibe...Natürlich am liebsten in Tiefschwarz😁 - Ich weiss, dass wird wegen dem Tüv nie klappen...Ich hab da ne andere idee...

Also habe von der Folia Tec SECURLUX®-SicherheitsFolie gelesen. Die Polizei hat das auch an deren Bullis..---müsst mal drauf achten... Man muss sie nicht eintragen lassen...Dank Bauartgenehmigung.

Habe die hinteren Scheiben und die Heckscheibe schon in Tiefschwarz-

Meine Frage.: Darf man dann nur die vorderen Seitenscheiben tönen oder auch die Frontscheibe,..??Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von niceW126


Was sagt ihr denn nun dazu?!

nicht alles was eingetragen ist, ist auch gleichsam legal! 🙄

und besonders bei eintragungen vom "haustüv" des tuners ist größte vorsicht geboten!

das scheiben der vorderen seitenscheiben und der windschutzscheibe ist definitiv erlaubt! allerdings nur bis zu einem gewissen grad der tönung, und dieser wird bereits werksseitig ausgereizt!

59 weitere Antworten
59 Antworten

also bei Hauptuntersuchungen nach §29 STVZO ist es so, dass der Prüfer wohl nicht haftet wenn was passiert(zumindest ist das meine Info) .Da trifft das wohl mit dem Satz bzgl. der nicht vorhandenen Rechtssicherheit zu . Wie das nun bei Änderungsgutachten nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 19.2 StVZO und Anbauabnahmen für Fahrzeugveränderungen nach § 19.3 StVZO mit der Rechtssicherheit und der Haftung des Prüfers ist, wüsste ich auch gerne.
Ob da die Rechtssicherheit auch ausgeschlossen ist und der Prüfer aus der haftung genommen wurde, weiss ich nicht(wüsste ich aber gerne)!!!
gruß Mhob

Naja also komisch dann müsste jeder der sein Auto optisch Tunt angst haben das er Unfall baut nicht wegen dem schönen Auto😉 sonden vor den Strafen die nur für dich gelten. Dann könnte jeder sein eigenes gutachten erstellen wenn das was der TüV oder die dekra abnimmt nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Tüv mann hat schon Vorschriften und Bestimmungen an die er sich halten muss. Er besitzt aber auch einen gewissen Spielraum.
Du kannst zehn Prüfer erwischen und zehn verschiedene Meinungen bekommen .

Hatte es letztes Jahr mit meinen Rädern erlebt. War beim tüv mit Gutachten. der schaut alles an und sagt mir ich hab nen falsches Gutachten(war für ne andere Felge von der Firma). Jeder andere Tüvmann hätte mich nach Hause geschickt und gesagt ich soll wiederkommen wenn das Richtige da ist.

Ich hab ihn gefragt ob er mit seinem Computer ins Internet kann. Dann war er so nett und ist auf die Seite vom KBA gegangen und ist alle Gutachten durchgegangen die dort waren( war zum Glüch die 7te von rund 50). Hats dann eingetragen.

Im September zur HU gewesen bei ner anderen TÜV Bude. Der prüfer hat mir gesagt er hätte die Räder trotz richtigem Gutachten niemals eingetragen weil sie seiner Meinung nach vorne zu weit rausstehen.

Zitat:

Original geschrieben von mak37


Er wird aber sicher auch nicht belangt wenn er das einträgt.

richtig....!

der tüv'ler verliert höchstens seine amtliche zulassung als tüv'ler wenn er zu oft mit "gefälligleits-eintragungen" auffällt....

strafrechtlich kannst du allerdings keinen einizigen cent bei ihm wiederholen.....wenn die polizei dich wegen einer solchen eintragung anhält und dir das erlöschen der be vorwirft....die kosten musst du dann begleichen..

Ähnliche Themen

Ja das mit dem Spielraum ist richtig aber irgendwo sind grenzen das mit deinen Pellen ist ne andere sache aber wenn es bei Tönungen an der Fahrer und BFahrer seite nur max 25% sein dürfen dann ist das so und nicht 30 oder 60% wenn er sich nicht sicher ist dann nicht eintragen oder er muß messen

Er muss es ja messen. Wenn sone Abnahme 199Euro kostet glaub ich nicht das er nur schaut.
Aber wenns wegen der Sache vor Gericht kommt und der Richter ander Meinung ist.
Der Richter besitzt ja auch einen gewissen Spielraum trotz Gesetze und Vorschriften.

Zitat:

Original geschrieben von mak37


Wenn sone Abnahme 199Euro kostet glaub ich nicht das er nur schaut.

🙄

soso......

und wenn du aufm nem polenmarkt ne "rolex" für 1000€ angeboten bekommst, muss es ja zwangsläufig ne echte rolex sein, weil ne gefälschte würde ja niemals 1000€ kosten, und außerdem gibts auf dem polenmarkt ja eh keine billig-plagiate.... 😕

sorry, und genau aus dem grund, sollte man wenn das stichwort "haustüv" fällt äußerst skeptisch sein....
ich kenne mehrere fälle in versch. werkstätten wo eintragungen bzw. hu's gemacht ohne das der prüfer der das prüfprotokoll unterschrieben hat das auto jemals zu gesicht bekam......und die 199€ für die "abnahme" sind ein netter nebenverdienst für die werkstatt!

Das ist halt die Frage. Wird ein Transmissionsmessgerät benutzt oder beschissen.
Mittlerweile bieten es immer mehr Firmen an. Irgendetwas muss ja dran sein.

Am besten man verändert nichts am auto lässt es so wie es ist dann kann nichts passieren obwohl vllt gibt es bei meinem werks Opel ja auch sachen die die Opel ingeneure abgenommen haben aber die mir bei nem Unfall zum verhängnis werden weil es keine Sicherheit für abnahmen gibt.

Wenns wie vom Wer ist besitzt es doch ein Betriebserlaubnis.

Es geht ja haupsächlich um nachträgliche Veränderungen.

Es geht doch nicht um Materielle dinge ich weiß du wolltest ein Beispiel bringen aber letzten endes steht hier auch das Menschliche wohl im vordergrund😰so und nu?

Entweder man Riskierts oder nicht.
Es kann halt in die Hose gehn oder funktionieren.
Ich persönlich würds das mit den Scheiben eh nich machen.Ich will so viel wie es geht sehen.

Mal was anderes.
Wie verhält es sich bei Colorverglasung?
Die ist ja schon zu einem bestimmten Grad getönt.

Willst du jetzt wissen wieviel oder wie es dann gerechnet wird?

obs dann überhaupt noch geht. Wieviel Prozent Tönungsgrad hat sone Colorverglasung.

ich bin der meinung das man ne color verglasung auch nur hinten und die seitenscheiben hat vorne ist ne wärmeschutz verglasung die hat schon 30%

Deine Antwort
Ähnliche Themen