Scheibenfolierung
Servus habe mir kürzlich einen BMW e46 gekauft und der Vorbesitzer hat die Scheiben folieren lassen. Die Scheiben sind echt ziemlich dunkel deswegen frage ich mich ob diese zugelassen sind. Haben eine Nummer
( ~~ D5492 ) auf der Innenseite, welche aber von Außer überhaupt nicht zu sehen sind. Die Nummern sind auf der Innenseite als Sticker draufgeklebt ist das zugelassen?
Gruß
24 Antworten
Dazu bräuchtest du die zugehörige ABG, hast du keine Unterlagen bekommen?
Falls nein, müsstest du dir die ABG dringend nachkaufen, ohne ist die Folie nicht zulässig: https://www.folienshop.cc/shpSR.php?p1=453
Ich hoffe, es sind nur die hinteren Scheiben, oder?
Was mich allerdings wundert, ist der nachträgliche Aufkleber, denn eigentlich ist die Folie selbst markiert bzw. graviert.
Zumindest gibt es eine ABG, und das wäre mir die ~8€ wert um keine Scherereien bei einer Kontrolle zu bekommen:
https://www.folienshop.cc/shpSR.php?A=308&p1=453
Und da müsste ja auch drin stehen, dass das Pz mit einem gesonderten Aufkleber anzubringen ist, den man aber auch für jede nicht zugelassene Folie anbringen könnte.
Normal ist das Pz doch in der Folie eingearbeitet?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 31. Dezember 2023 um 09:19:26 Uhr:
Und da müsste ja auch drin stehen, dass das Pz mit einem gesonderten Aufkleber anzubringen ist, den man aber auch für jede nicht zugelassene Folie anbringen könnte.
Normal ist das Pz doch in der Folie eingearbeitet?
Sehe ich genauso .
Da ist sicher was faul .
Es gibt Folien, da ist das so zulässig.
Ist auch öfter bei Werbefolien, welche geplottert werden. Die haben dann allgemein eine Bauartgenehmigung, welche hinterher gekennzeichnet wird.
Zu der hier im angebrachten Folie kann man folgendes sagen.
Die Bauartgenehmigung existiert, dort wird nur geschrieben, dass das Prüfzeichen dauerhaft angebracht sein muss.
Diese Folie kommt aus England. Ich denke mal aus diesem Grund wird / wurde für den deutschen Markt die ABG nachträglich gemacht.
Übrigens, jetzt darf die Folie nicht mehr vertrieben werden (brexit)
Also bestell dir die ABG nach, kostet 4€. Ab ins Handschuhfach und die Sache ist erledigt.
Zitat:
@GetOnMyMaxnomic schrieb am 30. Dez. 2023 um 20:9:58 Uhr:
Haben eine Nummer
( ~~ D5492 ) auf der Innenseite, welche aber von Außer überhaupt nicht zu sehen sind.
Das spielt keine Rolle, von außen muss die nicht lesbar sein.
Meine Folierung ist auch relativ dunkel - je nach Sonneneinstrahlung (siehe Bilder im Profil - die sind an einem „trüben“ Tag gemacht worden).
Ich habe Tönungsgrad 16 - geht bis 20 - so wie mir der Folierer damals (vor ca.7 Jahren) sagte…
Die Tönung mit Folie ist sowieso nur auf den hinteren Scheiben zulässig. Und da darf sie beliebig dunkel sein; im Zweifelsfall muß eben ein rechter Außenspiegel her, den aber sowieso die Autos ab 1991 haben.
@nogel tze tze nörgel..nörgel... nörgel...
"Und da darf sie beliebig dunkel sein;" ..... wo holst du immer diesen Quatsch her?
Zitat:
Die Tönung mit Folie ist sowieso nur auf den hinteren Scheiben zulässig. Und da darf sie beliebig dunkel sein; im Zweifelsfall muß eben ein rechter Außenspiegel her,
Genau, der Entwurf zum Abschnitt 3.8 der TA 29 (ja, es ist bis heute beim Entwurf geblieben, der ist seit fast 40 Jahren Grundlage für die Genehmigung von Folien) nennt keinen Mindestwert für die Lichtdurchlässigkeit. Lediglich für den Reflexionsgrad gibt es Grenzen, nämlich maximal 25% bzw. nur bei der Verwendung auf Dachgläsern maximal 50%.
im vorliegenden Fall gibt es 7 verschiedene Varianten der Folie, es ist also durchaus plausibel, dass da eine ziemlich dunkle bei ist. Und natürlich ist in der ABG auch die Auflage enthalten, dass bei der Anbringung an der Heckscheibe das Fahrzeug einen zweiten Außenspiegel haben muss, neben den anderen "üblichen" Anforderungen aus der TA29E. (Der maximale Reflexionsgrad von 25% für die Verwendung auf Seiten- und Heckscheiben wird von keiner der Varianten auch nur annähernd erreicht)
Die Art der Anbringung des Genehmigungszeichens auf der Folie wird in der ABG übrigens nicht näher spezifiziert.
Für mich sieht das jedenfalls alles nicht verdächtig aus.
Und wenn ich mir die ABG jetzt nicht extra rausgesucht hätte, wäre ich auch nicht auf die Idee gekommen, dass sie seit dem 01.01.2021 ungültig ist 😁
(ich gehe davon aus, dass die Folie auch weiterhin als vorschriftsmäßig gilt, wenn sie vor dem Stichtag am Fahrzeug montiert war. In der Praxis wird aber eh niemand groß danach fragen: Wenn das Genehmigungszeichen sichtbar ist und die Anbringung halbwegs den Regeln entspricht forscht doch niemand weiter nach...)
Zitat:
@yellwork schrieb am 31. Dezember 2023 um 19:24:35 Uhr:
@nogel tze tze nörgel..nörgel... nörgel..."Und da darf sie beliebig dunkel sein;" ..... wo holst du immer diesen Quatsch her?
Spar dir deine Beleidigungen. Mach dich lieber kundig und entschuldige dich.
Nörgel nörgel nörgel.....
die maximale Lichtdurchlässigkeit der hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens 70 Prozent betragen.
Oder machst du keinen Schulterblick und nörgelst nur rum? 😉
Alleine der klare Menschenverstand sagt einem das....
Einen anderen Ton, wenn ich bitten darf.
Zitat:
@yellwork schrieb am 31. Dezember 2023 um 20:34:12 Uhr:
Oder machst du keinen Schulterblick 😉
.
Also ich mache meinen Schulterblick aus der vorderen Seitenscheibe.
Es gibt doch auch etliche Fahrzeuge die gar keine hinteren Scheiben haben.
Wow...
Ihr wisst aber schon, das der Schulterblick dazu da ist, den Toten Winkel optisch auszuleuchten?
Ich wusste garnicht, das dieser rechts uns links vom Auto sind.
Ich dachte bis dato, das dieser ab der B Säule nach hinten verläuft...
@DB NG-80 Wir reden hier von 0815 Autos und nicht von Exoten.