Schädigerversicherung will meine Versicherungsdaten
Hallo,
mein Fahrzeug wurde durch eine andere Person (ohne Kfz) beschädigt, nun möchte die gegnerische Versicherung meine Versicherungsdaten.
Kann mir jemand sagen warum sie das möchte und ob ich die Daten herausgeben muss?
Beste Antwort im Thema
Die Frage hinsichtlich der Versicherung hat einen weiteren Grund, wenn sich seit meiner aktiven Zeit nichts geändert hat.
Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem eigenen VN kann ein Haftpflichtversicherer z.B. gemäß § 158c Abs. 4 des VVG den Anspruchsteller an den seinen Kaskoversicherer verweisen.
Eine Leistung des Kaskoversicherers darf nicht zu einer Rückstufung führen.
Die Leistung, die der Kaskoversicherer nicht zahlt, (SB, Nebenforderungen u.s.w.) zahlt der Haftpflichtversicherer und nimmt dann bei dem VN Regress.
Ich sehe auch keinerlei Problem einem anderen Versicherer zu verraten, ob ich eine VK habe.
16 Antworten
ist völlig normal.
Die möchten prüfen, ob du den Schaden eventuell deiner Vollkasko- Versicherung meldest -wenn vorhanden- und zweimal abkassieren willst.........😁
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 19. August 2017 um 14:23:26 Uhr:
Die möchten prüfen, ob du den Schaden eventuell deiner Vollkasko- Versicherung meldest -wenn vorhanden- und zweimal abkassieren willst.........😁
Und ob es nicht günstiger ist, erst über Deine Versicherung abzurechnen und nur SB und ggf. Rückstufungsschaden zu ersetzen...
Als Geschädigter entscheidet man selbst, ob man die VK in Anspruch nimmt. Mit der Inanspruchnahme geht der Schadenersatzanspruch auf die VK soweit über, wie diese Zahlung leistet.
Du bist nicht verpflichtet, die Daten der VK an die private HP des Schädigers weiter zu geben.
Wenn Du allerdings klagen musst, damit die zahlen, dann kommt von denen im Prozess die Behauptung, dass Du den Schaden über die VK abgewickelt hast und da musst Du dann schon die Hose runterlassen, wenn Du den Prozess nicht verlieren willst. Im Prozess zu lügen, das wäre etwas unklug.
Zitat:
@Fiestaknechter schrieb am 19. August 2017 um 14:19:39 Uhr:
Kann mir jemand sagen warum sie das möchte und ob ich die Daten herausgeben muss?
Du musst die Daten nicht herausgeben. Das geht die garnichts an. Kommt aber halt komisch.
Ich würde mir auch immer die Gegenfrage stellen: Warum willst Du Sie nicht herausgeben? Was denkt der Versicherer wenn ich sie nicht herausgeben? Was hat das dann für Folgen usw..?
Das wird sich auch der andere Versicherer fragen und schwups landet das Ding - vermutlich unbegründet - in der Betrugsabteilung und zieht sich in die Länge, was Dir nicht wirklich hilft.
Aber es ist ja auch an Dir einfach mal anzurufen und zu fragen, was dir damit wollen. Die wollen ja was, also müssen auch die die Hosen runterlassen (nicht nur du)
Zu allem andere wurde schon etwas gesagt.
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Die Frage hinsichtlich der Versicherung hat einen weiteren Grund, wenn sich seit meiner aktiven Zeit nichts geändert hat.
Bei Leistungsfreiheit gegenüber dem eigenen VN kann ein Haftpflichtversicherer z.B. gemäß § 158c Abs. 4 des VVG den Anspruchsteller an den seinen Kaskoversicherer verweisen.
Eine Leistung des Kaskoversicherers darf nicht zu einer Rückstufung führen.
Die Leistung, die der Kaskoversicherer nicht zahlt, (SB, Nebenforderungen u.s.w.) zahlt der Haftpflichtversicherer und nimmt dann bei dem VN Regress.
Ich sehe auch keinerlei Problem einem anderen Versicherer zu verraten, ob ich eine VK habe.
ja, gibt es heute noch in der Form des § 117 III S.2 VVG n. F.
Respekt: Soweit muss man erst einmal denken :-)
Danke für die Info. 🙂
@Fiestaknechter
Stand in der Aufforderung der gegnerischen Versicherung etwas von einer Leistungsfreiheit gegenüber dem Schädiger?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 19. August 2017 um 19:16:46 Uhr:
@Fiestaknechter
Stand in der Aufforderung der gegnerischen Versicherung etwas von einer Leistungsfreiheit gegenüber dem Schädiger?
Bin zwar nicht gefragt worden, aber aus welchem Grunde soll die Frage prophylaktisch nicht als Erstbearbeitung gestellt werden?
Kann doch nur die weitere Bearbeitung beschleunigen.
Prophylaktisch bedeutet in diesem Sinne gesehen allerdings, dass eine zu diesem Zeitpunkt nicht notwendige Datenerhebung verfolgt wird. Darauf würde ich schon prinzipiell nicht eingehen wollen. Deshalb fülle ich bei sowas auch keine Formulare aus, sondern schreibe einen Text mit dem relevanten Inhalt.
Beim Sachverhalt des TE (Schädigung des eigenen Pkw durch Dritten ohne Kfz) sehe ich auf Schuldnerseite auch keine Pflichtversicherung im gesetzlichen Sinne. Da kommt eher eine private HP in Frage und gegen die dürfte es keinen Direktanspruch des TE geben. Mithin auch kein Verweisungsrecht des Versicherers.
Ersteinmal möchte ich euch für eure zahlreichen Antworten und Informationen danken!
Zitat:
ist völlig normal.
Die möchten prüfen, ob du den Schaden eventuell deiner Vollkasko- Versicherung meldest -wenn vorhanden- und zweimal abkassieren willst.........😁
Können die ja machen, dafür haben die ja ihre H.I.S.
Zitat:
Als Geschädigter entscheidet man selbst, ob man die VK in Anspruch nimmt. Mit der Inanspruchnahme geht der Schadenersatzanspruch auf die VK soweit über, wie diese Zahlung leistet.
Du bist nicht verpflichtet, die Daten der VK an die private HP des Schädigers weiter zu geben.
Wenn Du allerdings klagen musst, damit die zahlen, dann kommt von denen im Prozess die Behauptung, dass Du den Schaden über die VK abgewickelt hast und da musst Du dann schon die Hose runterlassen, wenn Du den Prozess nicht verlieren willst. Im Prozess zu lügen, das wäre etwas unklug.
Naja, die müssten ja dann schon irgendwie anders belegen können, als "der gibt uns die Daten nicht", der will zwei Mal abkassieren"?!
Wichtig ist es mir vorerst, einfach mal diesem grundlosen Verlangen nach "Hosen runter lassen" einen Riegel vorzuschieben.
Zitat:
Du musst die Daten nicht herausgeben. Das geht die garnichts an. Kommt aber halt komisch.
Ich würde mir auch immer die Gegenfrage stellen: Warum willst Du Sie nicht herausgeben? Was denkt der Versicherer wenn ich sie nicht herausgeben? Was hat das dann für Folgen usw..?
Ich sehe es halt so, habe ich selbst die Scheibe zerbrochen oder jemand anders?
Und ich wie ich selbst mein Auto versichert hab, geht nunmal den Schädiger nichts an - ich bekomme ja auch keinen Kontoauszug oder Führungszeugnis von ihm, weil er meine Scheibe kaputt gemacht hat.
Zitat:
ja, gibt es heute noch in der Form des § 117 III S.2 VVG n. F.
Respekt: Soweit muss man erst einmal denken :-)
Zitat:
In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versicherer nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme und der von ihm übernommenen Gefahr zur Leistung verpflichtet. 2Er ist leistungsfrei, soweit der Dritte Ersatz seines Schadens von einem anderen Schadensversicherer oder von einem Sozialversicherungsträger erlangen kann.
😕 Ist nicht jedes "0815" Kfz innerhalb der Mindesversicherungssumme?
Zitat:
@Fiestaknechter
Stand in der Aufforderung der gegnerischen Versicherung etwas von einer Leistungsfreiheit gegenüber dem Schädiger?
Nein, nur das die "Ermittlungen" noch nicht abgeschlossen seien und die weitere Angaben haben wollen.
Ich habe alles gelesen aber verstehe es irgendwie nicht.
Mir fährt ein anderer Wagen ins Auto,
ich bin zu 100% nicht schuld und trotzdem
soll es der gegnerischen Versicherung möglich sein
die Schadensbegleichung an meine Vollkasko abgeben zu können?
Oder eine Privathaftpflichtversicherung die einen Schaden
durch meine Vollkasko begleichen lässt?
Warum sollte meine Vollkasko da überhaupt mitspielen wollen?
Es geht hier um ein privathaftpflichtschaden der von einer person verursacht wurde. Das was anderes als ein unfall mitn auto.
In der tat zahlt manchmal die versicherung des verursachers nicht weil die versicherung des Geschädigten das zahlen muss. Ist ziemlich komisch manchmal und verwirrend.paragraphen halt. 😉
Nehmen wir an, ich bin der geschädigte.
Der Schaden würde dann über meine vollkaskoversicherung dann abgedeckt,...
Die Versicherung des anderen zahlt mir die Beitragserhöhung,...
Und wenn ich dann die Versicherung wechseln will, kommt die Frage: Wie viele Schäden hatten sie in den letzten x Jahren.
Muss ich das dann angeben als Abgaben als Schaden, obwohl ich es nicht verursacht habe?