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Schadensverjährung??

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 8:27

Hallo, mal eine Frage bezüglich Versicherungen.

Wenn ich beispielsweise bei Check24 einen Vergleich mache, was welches Auto bei sonstiger Versicherung kosten würde, fragen die relativ am Ende nach einer Vorversicherung, der SFK und den bisherigen Schäden in den letzten drei Jahren. Wenn ich nun 2014 einen Schaden hatte, und ich dann aber drei oder sogar vier Jahre kein Auto versichert habe, verjährt dann dieser Schaden? Z.Bsp. Schaden entstanden 2014 in SFK 1, bis 2017–> 3 Jahre, was man jetzt angeben muss bei Check24. Zwischenzeitlich keine Versicherung vorhanden: Hochstufung auf M.

Versicherungsvergleich im Januar 2018, 2018- 3 Jahre = 2015 —-> kein entstandener Schaden im Jahr 2015 = Resultat: SFK 1 weiterhin?

Oder wie darf man das bei diesen Online-Vergleichen verstehen? Warum wollen die nur Schäden aus den letzten drei Jahren?

Wäre mal interessant zu wissen :)

Danke für jede Antwort.

15 Antworten

Deine SF bleibt ohne versichertes Auto so wie sie ist sprich auf M.

Bei den Schäden in den letzten 3 Jahren geht es einfach darum um das Risko abzuklären. Jemand der in den letzten 3 Jahren einen oder mehrere Schäden hatte muss ziemlich sicher mehr zahlen da das Risko grösser ist. Deshalb wird teilweise auch nach den Punkten in Flensburg gefragt.

Ich sehe hier, wenn ein anderes Fahrzeug versichert wird, ein neues Risiko und du könntest meiner Ansicht nach, wieder bei SF 0 o.1/2 beginnen.

Geschickter wäre es gewesen, bevor das Altfahrzeug abgemeldet wurde, einen kleinen Roller, mit normalem Kennzeichen, auf min. 6 Monate Nutzung im Jahr, zur Schadenfreiheitsbildung zu halten.

 

Gruß

Ihr bestehender SF bleibt trotzdem bei M.

Du behältst 10 Jahre Deinen SFR.

Nach 10 Jahren ist er komplett weg und egal ob Du in Schadenklasse "M" oder in SF 35 warst, Du beginnst neu mit Sf 1/2 oder "0".

Gemeldete Schäden bleiben bestehen, solange es den SFR gibt.

Schäden verjähren übrigens erst nach 30 Jahren. Solange kann ein Schaden gemeldet werden, war aber sicherlich nicht die Frage. ;)

Nö! Es gilt § 195 BGB ---> 3 Jahre. :)

@LissyDeLicious

Wenn Du Dich bis zum 01.01.2018 mit dem neuen Versicherungsantrag gedulden könntest, dann hast Du in den zurückliegenden 3 Jahren keinen Schaden gehabt. Den Altvertrag musst Du ja nicht fortführen. Ich würde eine neue Erstversicherung ohne Vorversicherung beantragen und abwarten, ob der Versicherer Fragen stellt. Sofern welche gestellt werden, sind die dann natürlich wahrheitsgemäß zu beantworten.

Themenstarteram 15. Dezember 2017 um 23:01

Vielen Dank für die vielen Antworten :)

Es kann sich schon lohnen so einen Altvertrag fortzuführen.

Wenn 2014 der Vertrag beendet wurde nach einem Schaden, könnte man am 27.12.2017 auf diese Vorversicherung ein Fahrzeug versichern.

Durch den Schaden 2014 wird der Vertrag z.B in SF "M" am 27.12.2017 eingestuft. Wenn ich jetzt den Ablauf 01.01. wähle, wird der Vertrag am 01.01.2018 in SF 1 eingestuft

Zitat:

@celica1992 schrieb am 19. Dezember 2017 um 20:49:41 Uhr:

Es kann sich schon lohnen so einen Altvertrag fortzuführen.

Wenn 2014 der Vertrag beendet wurde nach einem Schaden, könnte man am 27.12.2017 auf diese Vorversicherung ein Fahrzeug versichern.

Durch den Schaden 2014 wird der Vertrag z.B in SF "M" am 27.12.2017 eingestuft. Wenn ich jetzt den Ablauf 01.01. wähle, wird der Vertrag am 01.01.2018 in SF 1 eingestuft

Leider falsch. Ein Vertrag wird nur besser gestuft, wenn er im Vorjahr mindestens 6 Monate aktiv war.

Beginn zwischen 02.07. und 31.12. mit SF "M" = ab 01.01. auch SF "M".

Beginn zwischen 01.01. und 01.07. mit SF "M" = ab 01.01. in SF 1

Würde ja nicht schreiben, wenn es nicht so wäre, zumindest bei der HUK, ob das andere Versicherer machen???????

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. Dezember 2017 um 08:15:17 Uhr:

Würde ja nicht schreiben, wenn es nicht so wäre, zumindest bei der HUK, ob das andere Versicherer machen???????

Das macht kein Versicherer. Hier ein Auszug aus den Bedingungen.

I.3.4 Besserstufung bei Verträgen mit SF-Klassen ½, S, 0 oder M

Hat der Versicherungsschutz während des gesamten Kalenderjahres ununterbrochen bestanden, stufen wir Ihren Vertrag aus der SF-Klasse 1/2, S, 0 oder M bei schadenfreiem Verlauf in die SF-Klasse 1 ein.

Hat Ihr Vertrag in der Zeit vom 2. Januar bis 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Einstufung in SF-Klasse ½ oder 0 begonnen und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Versicherungsschutz, wird er bei schadenfreiem Verlauf zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres wie folgt eingestuft:

von SF-Klasse ½ nach SF-Klasse 1, von SF-Klasse 0 nach SF-Klasse ½.

*das mit dem ununterbrochen wird in der Regel mit "mindestens 6 Monate" gleich gestellt.

Dies gilt aber nur bei Ersteinstufung, für Einstufungen nach Unterbrechung von mehr als 6 Monaten gilt das nicht.

Beispiel: 2002 SF 5 Ende Vertrag 11.02.2002 ---- Beginn dann 16..11.2005 mit SF5 am 01.01.2006 dann SF6

Bei schadensbelasteten Verträgen gilt es analog

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. Dezember 2017 um 10:42:28 Uhr:

Dies gilt aber nur bei Ersteinstufung, für Einstufungen nach Unterbrechung von mehr als 6 Monaten gilt das nicht.

Beispiel: 2002 SF 5 Ende Vertrag 11.02.2002 ---- Beginn dann 16..11.2005 mit SF5 am 01.01.2006 dann SF6

Absolut falsch! Eine Weiterstufung gibt es nur, wenn der Vertrag nicht länger als 6 Monate unterbrochen war und im Vorzeitraum mindestens 6 Monate gelaufen ist.

Bei Deinem Beispiel 1.) Unterbrechung größer 6 Monate und 2.) in 2005 keine 6 Monate gelaufen = zum 01.01.2006 gleicher SFR wie in 2005. Kannst mir glauben ich arbeite in K-Betrieb! ;)

Ich auch seit 30 Jahren

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