Schadensverjährung??
Hallo, mal eine Frage bezüglich Versicherungen.
Wenn ich beispielsweise bei Check24 einen Vergleich mache, was welches Auto bei sonstiger Versicherung kosten würde, fragen die relativ am Ende nach einer Vorversicherung, der SFK und den bisherigen Schäden in den letzten drei Jahren. Wenn ich nun 2014 einen Schaden hatte, und ich dann aber drei oder sogar vier Jahre kein Auto versichert habe, verjährt dann dieser Schaden? Z.Bsp. Schaden entstanden 2014 in SFK 1, bis 2017–> 3 Jahre, was man jetzt angeben muss bei Check24. Zwischenzeitlich keine Versicherung vorhanden: Hochstufung auf M.
Versicherungsvergleich im Januar 2018, 2018- 3 Jahre = 2015 —-> kein entstandener Schaden im Jahr 2015 = Resultat: SFK 1 weiterhin?
Oder wie darf man das bei diesen Online-Vergleichen verstehen? Warum wollen die nur Schäden aus den letzten drei Jahren?
Wäre mal interessant zu wissen 🙂
Danke für jede Antwort.
15 Antworten
Zitat:
@LissyDeLicious schrieb am 15. Dezember 2017 um 09:27:37 Uhr:
.... fragen die relativ am Ende nach
- einer Vorversicherung,
- der SFK und
- den bisherigen Schäden in den letzten drei Jahren.
Wenn ich nun 2014 einen Schaden hatte, und ich dann aber drei oder sogar vier Jahre kein Auto versichert habe, verjährt dann dieser Schaden? Z.Bsp. Schaden entstanden 2014 in SFK 1, bis 2017–> 3 Jahre, was man jetzt angeben muss bei Check24. Zwischenzeitlich keine Versicherung vorhanden: Hochstufung auf M.
Versicherungsvergleich im Januar 2018, 2018- 3 Jahre = 2015 —-> kein entstandener Schaden im Jahr 2015 = Resultat: SFK 1 weiterhin?Oder wie darf man das bei diesen Online-Vergleichen verstehen? Warum wollen die nur Schäden aus den letzten drei Jahren?
Wäre mal interessant zu wissen 🙂
Danke für jede Antwort.
Hier geht die Frage nach den Schäden durcheinander mit der Frage nach dem Schadenfreiheitsrabatt!
A) Die Frage nach den Schäden dient nicht der Ermittlung des Schadenfreiheitsrabatt sondern ist lediglich eine Frage für die Risikoselektion.
B) Du hast 2014 letztmalig ein Versicherungsvertrag gehabt. Der SFR liegt bei 1 und Du hast einen, nennen wir es mal, unberücksichtigten Schaden. Die Stufung erfolgt, wenn der SFR wieder verwendet wird. In was er gestuft wird, hängt vom neuen Versicherer ab. Vermutlich aber in die Malusklasse ("M"😉.
Ggf. kannst Du Dich neu einstufen lassen. Dann fängst Du wahrscheinlich bei SF1/2 an. Dies hängt jedoch wiederum davon ab, ob der neue Versicherer eine Neueinstufung ohne den Vorbehalt vornimmt, dass nicht bereits einen Schadenverlauf geben darf.
Gruß
Allgemeine Verjährungsfristen nach BGB sind thematisch völlig deplaziert.