Schadensgutachten der Dekra zu gering .. was tun ?

Moin,

also zu der vorgeschichte: ich habe einen Wagen Bj. 2005 welcher hier vor einigen monaten durch einen Hagelsturm ziemlich zerbeult wurde .. Versicherung (winterthur) hatte mich zu der ortlichen Dekra geschickt um ein gutachten erstellen zu lassen. Gutachten liegt nun bei 3800 € incl. Mwst. laut Dekra kann man ALLE dellen wieder rausziehen.

So, nun war ich bei Ford und habe erstmal den schaden schätzen lassen, der zuständige meinte zwischen 5000 € und 6000 € weil man einige Dellen eben nicht rausziehen kann und dementsprechend gespachtelt und gelackt werden muß.

Hab dann bei der Versicherung angerufen und denen erzählt dass Ford einen Schaden zwischen 5 und 6K € geschätzt hatte daraufhin meinte der Typ die prüfen die unterlagen und schicken mir nächste Woche Unterlagen zu weil ich nochmal bei der Dekra vorfahren soll.

Dieses Telefonnat liegt nun über 3 Wochen zurück ohne eine antwort zu erhalten .. also hab ich gestern nochmal angerufen und denen gesagt dass ich nun zu Ford möchte um dort ein Gutachten anfertigen zu lassen weil ich langsam die schnauze voll habe und den schaden reguliert haben möchte.

Da meinte der Typ dass es so net möglich ist, sondern Ford noch nen Dekra mann hinzufügen muß oder ich direkt wieder zu der Dekra soll ..

Meine Frage nun was soll ich tun ?! Die Scheiß dekra hat ja schon beim ersten mal den schaden falsch veranschlagt und wird es auch beim zweiten mal wahrscheinlich nicht besser tun. Und dass der Dekra mann nun auch noch bei ford auftaucht und denen ins gewissen redet will ich auch nicht !

Ob ich Reparieren lasse steht noch offen und kommt auf die ausgezahlte summe an , jedenfalls wäre meine wahlwerkstatt der örtliche Fordhändler und nicht irgendeine hinterhof beulenbude.

War auch schon bei einigen Leuten die sich damit auskennen (meister, kleine werkstatt) die meinten dass die 3800 € aufjedenfall zu wenig sind.

Soll ich nun zu Ford fahren und einfach nen gutachten anfertigen lassen und der versicherung zuschicken ? Denn dass die Versicherung nun alles tut um weniger zahlen zu müssen und auch bewusst fehlinfo´s gibt kenn ich schon aus eigener erfahrung .... die schrecken ja vor fast nix zurück

Beste Antwort im Thema

Hallo TE,

ich schlage Dir vor, zusammen mit dem DEKRA-Mann das Fahrzeug in Deiner FORD-Werkstatt nachbesichtigen zu lassen. Dies setzt voraus, dass Du keinen Vertrag mit Werkstattbindung hast.

Sollte es zwischen dem SV der DEKRA und Deiner Werkstatt nicht zu einer einvernehmlichen Einigung über die Höhe der Reparaturkosten und des Reparaturweges kommen, bleibt Dir nur die Möglichkeit, ein Gegengutachten auf zunächst eigene Rechnung anfertigen zulassen. (§ 14 AKB Sachverständigenverfahren)

Sollte der von Dir gewählte Gutachter (möglichst öffentlich bestellt und vereidigt) zu einer deutlichen Abweichung der Reparaturkosten kommen, so kannst Du ein Sachverständigenverfahren einleiten.

Dies bedeutet, dass sich zunächst Dein Gutachter und der Gutachter der DEKRA im Rahmen der vorliegenden Gutachten einigen sollten. Gelingt dies nicht, so wird ein Obmann bestellt, der im Rahmen der beiden Gutachten die Reparaturkostenhöhe ermittelt.

Der Weg zum Gereicht steht Dir als letzte Möglichkeit immer noch zur Verfügung.

Gruss HCING

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Zitat:

Original geschrieben von Golfsen


Kleines Update:
 
Da sich ford weigerte ein gutachten zu erstellen weil die es nicht dürfen und die dekra sich ebenfalls anfangs querstellte da ich schon ein gutachten der dekra besaß und ich die faxen so langsam echt dicke hatte bin ich da nach einigen wochen wieder hin, diesmal aber ohne das vor-gutachten zu erwähnen und es lief diesmal alles glatt.
 
Versicherung rief dann endlich vor einigen tagen an und meinte das neue gutachten liege nun vor. Die auszahlungssumme abzüglich Selbstbeteiligung (150€) liegt bei 3900 € und wollte im selben atemzug noch wissen ob sofort überwiesen werden soll. Da ich versicherungen inzwischen überhaupt nicht mehr traue habe ich natürlich abgelehnt und das gutachten erstmal angefordert ..
 
Also der Schaden laut gutachten incl. Mwst liegt nun bei etwa 5500 €, abzgl. der Mwst komme ich also auf knapp 4500 € auszahlung .. wenn ich die selbstbeteiligung abziehe 150 € weniger. Zur erinnerung, das sind nahezu 2000 € mehr als bei dem 1ten Dekra Gutachten, während des 2ten Gutachtens meinte der Prüfer dass es sich hier event. sogar um einen Totalschaden handeln könnte.
 
Mir stellen sich nun aber noch einige Fragen:
 
- Muss ich tatsächlich die selbstbeteilung beim Hagelschaden übernehmen ? War ja schließlich höhere Gewalt und nicht mein verschulden (wagen ist übrigens vollkasko versichert)
 
- Rein aus Interesse: Wie würde abgerechnet wenn es sich um einen total schaden gehandelt hätte ? Angenommen der Schaden liegt bei 6500 €, wiederbeschaffungswert bei 8000 € und Restwert bei 5000 € --> Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ergibt Auszahlungssumme ?
 
Frohe und erholsame Feiertage wünsche ich euch =)

wenn ich das richtig lese, dann hat der DEKRA sein Gutachten nachgebesert, ist das richig ?

Gruß

Delle

Also ich lese das so, dass er ein komplett neues gutachten beauftragt hat.
"...... diesmal ohne das Vorgutachten zu erwähnen....."
Wer zahlt dann eigentlich das 2. Gutachten. Die Versicherung doch sicherlich nicht.
Sehr suspekt die Geschichte.
Gruß
Frank

Das geht nicht Frank.

Wenn ein DEKRA SV einmal ein Gutachten für ein Fahrzeug erstellt hat, kann dies ein anderer SV vom DEKRA nicht noch einmal.
Das Fahrzeug ist im Zentralrechner über die FIN gesperrt.

Egal zu welcher Niederlassung man da fährt.

Und mit dem Honorar hast du natürlich auch Recht. Die Versicherung ist hier nicht so dämlich und bezahlt hier zweimal.

Gruß

Delle

Mit dem zweiten Gutachten hast du dir keinen Gefallen getan, wenn hier tatsächlich überhaupt ein zweites Gutachten erstellt wurde, was ich doch bezweifle. Mit der Beauftragung eines Gutachtens ist es wie mit den anderen Dingen im Leben: Im Zweifelsfall muss der Auftraggeber - also du - die Kosten tragen.
Mal unterstellend, dass die genannten Zahlen so stimmen, die dir übermittelt wurden, liegt die Vermutung nahe, dass hier bereits auf Totalschadenbasis abgerechnet wurde. Die Zahlen passen sonst nicht zusammen.
Totalschaden: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Echter Totalschaden (Rep. über WBW), keine andere Abrechnungsmöglichkeit. Wirtschaftlicher Totalschaden (Rep. unter WBW), wird erstmal auf Basis Totalschaden abgerechnet, die Reparatur kann aber nachgewiesen werden.
Die Selbstbeteiligung ist in jedem Fall fällig, unabhängig von der Verschuldensfrage. Es gibt im Übrigen kaum Teilkaskoschäden, die durch das Verschulden des Versicherungsnehmers eintreten.
Die Vollkasko kannst du bei deiner Betrachtung außen vor lassen, es ist ein Teilkaskoschaden.

Ebenfalls noch schöne Feiertage!

traumzauber

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Zitat:

Original geschrieben von Golfsen



der gutachter aber stellt sich einfach nur paar meter vor den wagen nuschelte sich was in den bart und notierte es sich auf seinen zettel.

Weiterhin hatte er mir auch noch die visitenkarte seines "kumpels" zugesteckt der auch beulen entfernt ... daher kam es mir alles bissel spanisch vor.

Bist du sicher, daß das der Gutachter war und nicht der Dekra Hausmeister, der mal "Gutachter spielen" wollte ? 😁😁

Aber Spaß beiseite, wieso nicht einfach reparieren lassen und dann über die Ford-Rechnung abrechnen und fertig ist die Geschichte !
Das Hin- und Her, was es kosten wird........

@Dellenzaehler

Es wurde ein komplett neues Gutachten bei einer anderen Dekra niederlassung gemacht, wenn´s man genau nimmt sogar mit grünem licht der versicherung. Hatte die Versicherung ja vorher informiert dass der Schaden laut mehreren werkstätten deutlich höher liegen wird und das Gutachten damit schlicht Falsch ist. Da meinten die ja selber ich solle nochmal bei der Dekra vorfahren oder zu Ford bringen wo dann nen Dekra mann hinzugezogen wird. Jedenfalls müsse das zweite gutachten von der Dekra sein ansonsten müsse ich die kosten für´s gutachten selbst tragen.

Ist ja nun nicht so dass ich heimlich und auf eigene Faust einfach nen zweites gutachten machen ließ =)

@Frank
Kosten für´s 2te gutachten übernimmt die Versicherung, da habe ich vorher schon bei denen nachgefragt. Ich schätze mal wenn das Gutachten genauso hoch wie das erste ausgefallen wäre, hätte ich es selbst zahlen müssen. Aber ich behielt ja recht mit meiner "vermutung" dass der Schaden deutlich höher liegt als als beim ersten Gutachten angegeben.

@ Traumzauber, warum habe ich mir damit keinen Gefallen getan ? .. ich sehe jedenfalls nur vorteile:

A: Bekomme nun fast 2000 € mehr Geld .. wobei das wort "mehr" falsch ist .. besser passt: Ich bekomme nun den WAHREN schaden ausgezahlt.
B: Kein Totalschaden, im gutachten steht bei wiederbeschaffungswert "nicht ermittelt" und auch sonst wird nix von totalschaden erwähnt.
C: Wieso sollen die Zahlen nicht passen ?!

Gutachten 1 wurde die summe nur nach smart Repair ermittelt die gesamte Summe ergibt sich nur aus Lohnkosten.

Gutachten 2 setzt sich aus Lohn- Lackierungs- und Ersatzteilkosten zusammen, quasi der ganze wagen ausgenommen beide türen und die stoßfänger werden neu lackiert, motorhaube ein kotflügel und ein rücklicht werden erneuert.

So kommt die relativ hohe differenz zustande ..

@schlodfeger, ja ich weiß .. es war schon stressig jetzt die ganze geschichte aber es hat sich gelohnt wenn ich bald den scheck in den händen halte. Reparieren kommt zumindest vorerst nicht in frage, kann das geld momentan ganz gut gebrauchen =)

Natürlich ist das zweite Gutachten für dich von Vorteil, weil die Zahlen besser aussehen. Das hätte man aber durchaus auch ohne ein komplett neues Gutachten erreichen können. Dazu kommt, dass ich mir wirklich nicht vorstellen kann, dass die Versicherungsgesellschaft im Kaskoschadenfall zweimal die Gutachterkosten zahlen wird. Die DEKRA bekommt zwar die Aufträge von der Versicherung, aber die Gutachten müssen bezahlt werden. Das sind ja keine Angestellten der Gesellschaft, die unabhängig von der Auslastung ein Gehalt beziehen.
Sollte das tatsächlich mit den Kosten so funktionieren, wäre das natürlich super für dich. Mich würde es nach 15 Jahren Erfahrung in der Schadenregulierung zwar wundern, aber nun ja...

Die Zahlen passen dahingehend nicht, weil du selbst geschrieben hast, dass die Versicherung dir nach dem zweiten Gutachten 3.900 Euro nach Abzug SB zahlen wollte und du aber weißt, dass die Rep. netto ca. 4.500 Euro sind. Oder sollten die 3.900 nur ein Vorschuss auf die Rep. sein?

traumzauber

edith ist noch was eingefallen...

Vergiss bitte bei deinen Überlegungen nicht, dass du zwar durchaus den Schaden fiktiv abrechnen kannst, aber im Gegenzug bei allen weiteren Schäden dir dieser unter Umständen gegengerechnet wird, zumindest zum Teil je nach Schaden.

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