Schadensfreiheitsrabatt übertragen Frage
Mein Neffe (Sohn meiner Schwester) ist 23 und möchte einen Wagen anmelden, meine Mutter (63) und hat noch ihre niedrigen Prozente (SF 15 soviel ich weiß)
Kann man das übertragen ?
Wie wird der Neffe dann zu Beginn seiner übertragenen Versicherung eingestuft ? Der Neffe hat jetzt 4 Jahre lang den Führerschein. Ich vermute mal, das wäre dann SF4
Es geht nur um eine Haftpflicht-Versicherung für einen älteren Nissan.
Danke
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von martinkarch
Okidoki, aber welche Gesellschaft ?Wegen dem Kommen : doch, der von der Allianz und auch WWK kamen immer ... will ich aber nicht dahaben
Das sind eben keine Makler sondern Agenturisten, die ausschließlich bei 1 Versicherung tätig sind.
Der Makler arbeitet mit mehreren Versicherungen zusammen und Du bist sein Mandant (wie bei RAW und Steuerberatern). Aus diesem Grund hat er auch einen kleinen Überblick, welcher Versicherer für Dich in Frage kommen könnte.
Um mal eine konkrete Aussage zu treffen. Bei der Janitos kann ein Schadenfreiheitsrabatt auf einen Dritten (muss kein Verwandter sein) übertragen werden.
Bei der Alten Leipziger geht das ebenfalls, allerdings nur bis 12 Monate nach Nutzungsende. Also darf der Vertrag mit SF15 nicht länger als 12 Monate ruhen.
Ein Versicherungsmakler hätte dir das entweder aus Erfahrung oder nach Recherche vor Ort auch mitteilen können.
Ich meine auch bei der AXA mal einen Rabatt auf einen Enkel übertragen bekommen zu haben. Aber dafür müssen einige Verträge bei der AXA vorhanden sein.
Siehe AKB Janitos "K.6.1.2. Schadenverlauf
einer anderen Person" unter http://www.janitos.de/media/dokumente/pdfs/000830.pdf
Oder AKB Alte Leipziger "Schadenverlauf einer anderen Person
I 6.1.3" siehe Anhang (habe dazu keinen Link gefunden)
Edit: Hab grad gesehen, dass die Itzehoer ebenfalls von Großeltern auf Enkel überträgt.
AKB Itzehoer "I.6.2.3" unter http://www.itzehoer.de/.../vim_kfz_k500_2012_09.pdf