Schadenrückkauf Ja oder Nein
Hallo Freunde,
ich habe jemandem einen Kratzer ins Auto gemacht.
Die Kosten der Regulierung haben € 1.800 betragen, ein Schadenrückkauf würde sich rechnerisch bis € 1.400 lohnen. Ich würde nun von SF13 in SF6 zurückgestuft werden. Reiner Haftplfichtfall, bei mir am Fahrzeug is nix.
Könnte es u. U. trotzdem sinnvoll sein den Schaden zurückzukaufen, z. B. wenn nun nochmal etwas passieren sollte wäre ich SF1.
Was würdet ihr machen?
Vielen Dank.
Gruß
bw
Beste Antwort im Thema
http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2527232
2.4. Rueckkaufkosten eines verursachten Schadens
Beim Rückkauf müssen nur die reinen Schadenskosten zurückbezahlt werden:
-Reparaturkosten
-ggf. Wertminderung
-Kostenpauschale
-Kosten für Mietwagen
-Nutzungsausfallentschädigung
-Kosten für Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld)
Nicht bezahlt werden müssen die Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten
-Anwaltskosten
-Kosten des Gutachters.
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56 Antworten
Zitat:
@betriebswirt83 schrieb am 15. Mai 2015 um 18:57:45 Uhr:
Also mein Leben würde danach auch ganz normal weitergehen. Ich müsste da auch auf nichts verzichten oder mich sonst irgendwie einschränken, allerdings ist es auch nicht so, dass ich vor lauter Cash meinen Kontostand nicht mehr überblicke.😉
aso ich dachte schon ich hätte einen leidesgenossen :-(
wenn ich die bank geh, rennen erst einmal alle in den keller und holen das din a3 papier für den kontoauszugsdrucker nach oben, da sonst die nullen nicht auf das papier passen. fraglich jetzt nur ob ich die auf haben oder soll seite meine :-)
gruß und gute nacht
phaeti
Meine Meinung: nicht zurück kaufen!
Begründung:
1. Die hypothetische Berechnung des Versicherers geht häufig zu weit in die Zukunft. Ich würde hier maximal fünf Jahre als Grundlage heranziehen.
2. Auch wenn Du Dein Fahrzeug behältst, hast Du nur einen Parameter als Indiz, dass dieses Kriterium für eine genauere Berechnung herhält, ändert sich jedoch die Typklasse, hilft das nichts.
3. Geld das man hat, hat man und wenn Du es wirklich für was Unvorhergesehenes brauchst, ärgerst Du Dich im Nachhinein, weil der Versicherer kauft den Schaden sicher nicht ein zweites Mal zurück.
So ein Schaden ist ärgerlich, aber freu Dich doch, dass nichts ernsthaftes passiert ist und das Dir der Versicherer den Schaden bzw. die Rückstufung stundet...
Zitat:
@Mimro schrieb am 17. Mai 2015 um 23:13:06 Uhr:
3. Geld das man hat, hat man und wenn Du es wirklich für was Unvorhergesehenes brauchst, ärgerst Du Dich im Nachhinein, weil der Versicherer kauft den Schaden sicher nicht ein zweites Mal zurück.
So ein Schaden ist ärgerlich, aber freu Dich doch, dass nichts ernsthaftes passiert ist und das Dir der Versicherer den Schaden bzw. die Rückstufung stundet...
Danke erstmal für die weiteren Meinungen!
Zu 3. Warum sollte der Versicherer nicht nochmal zurückkaufen? Es hat doch nur Vorteile für ihn, wenn ich zahle. Er hat meine Beiträge und muss trotzdem nicht regulieren.
Klar freue ich mich, dass nichts passiert ist, aber von SF12 in SF5 ist für diese "Lapalie" einfach bitter.
Gruß
bw
Gemeint ist, dass wenn Du einmal den Schaden zurückgekauft hast, dass Du Dich nicht mehr anders entscheiden kannst.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 17. Mai 2015 um 23:27:19 Uhr:
Gemeint ist, dass wenn Du einmal den Schaden zurückgekauft hast, dass Du Dich nicht mehr anders entscheiden kannst.
Ok verstehe, danke.
Allerdings könnte man genauso gut sagen, dass ich mich grün un blau ärgern würde, den Schaden nicht zurückgekauft zu haben, wenn es in Zukunft mal "richtig krachen" sollte...
Aber so alles in allem scheint ja die Mehrheit bis jetzt dazu zu tendieren nicht zurückzukaufen...
Gruß
bw
Das Problem bei dir ist wohl das die Summe um die es hier geht für dich etwas attraktiv ist weil sie wohl für dich nicht zu hoch ist und in den Budget passen "würde". Von SF 12 auf 5 herab ist auch ein großer Fall immerhin 7 Jahre.
Ich sag mal so wenn du es dir leisten kannst dann mach es weil du ehh wohl dahin tendierst. Wenn du ehh nachher vorhast dicke Karren zu fahren wirst du mit der besseren SF-Klasse günstiger fahren. Man weiss nie was die Zukunft bringt vielleicht kannst du ja die % von Paps später übernehmen.
Zitat:
@carbonix schrieb am 18. Mai 2015 um 00:03:17 Uhr:
Das Problem bei dir ist wohl das die Summe um die es hier geht für dich etwas attraktiv ist weil sie wohl für dich nicht zu hoch ist und in den Budget passen "würde".
Exakt so ist es!
Ich kann mir das sehr gut vorstellen deswegen hab ich bei mir Rabatschutz um nicht so zu enden genau für solche Zwischensumme. Für dich ist diese Option leider zu spät.
Aber trotzdem haben meine Vorposter alles gut dargelegt die Entscheidung für dich heisst 50/50= ja oder nein und das kann dir hier keiner abnehmen.
Langsam wird's lächerlich.
Nimm einen Würfel und bei eins bis drei kaufst du zurück, bei vier bis sechs nicht.
Hallo,
ich habe eine kleine Frage und möchte deswegen kein Thread extra aufmachen.
Stimmt es, wenn ich den Schaden bei der Versicherung zurückkaufe, muss ich
die Gutachterkosten nicht bezahlen?
mfg
http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2527232
2.4. Rueckkaufkosten eines verursachten Schadens
Beim Rückkauf müssen nur die reinen Schadenskosten zurückbezahlt werden:
-Reparaturkosten
-ggf. Wertminderung
-Kostenpauschale
-Kosten für Mietwagen
-Nutzungsausfallentschädigung
-Kosten für Personenschaden (z.B. Schmerzensgeld)
Nicht bezahlt werden müssen die Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten
-Anwaltskosten
-Kosten des Gutachters.