Schadenrückkauf Frist

Hallo

ich hatte Anfang 2020 einen Verkehrsunfall mit dem Auto meines Vaters. Dabei habe ich die hintere Stoßstange eines vorderen Fahrzeugs touchiert.

Der Schaden wurde der Versicherung gemeldet. Die gegnerische Seite wollte angeblich 2000€, die Versicherung meines Vaters hat nur 1000€ bezahlt. Mein Vater meinte ist scheißegal was die Versicherung zahlt da er eh einen Rabattschutz hat.

Jetzt will sowohl er, als auch ich und mein Bruder die Versicherung wechseln weil sie zu teuer geworden ist. Mein Vater ist aber 2020 von SF 32 damals auf SF 16 runtergerutscht. Im nächsten Versicherungsjahr hätte er falls er wechselt nur eine SF von 18 in der Haftpflicht.

Angeblich hat mein Vater eine Frist von 12 Monaten um den Schaden von der Versicherung abzukaufen und so die alte SF zu behalten.

Allerdings hat man die Schadenssumme meinem Vater nicht mitgeteilt. Weder per Brief noch per Mail. Man hat ihm auch die Option des Schadenrückkaufs nicht genannt. Lediglich sein Versicherungsbetreuer hat ihm die Summe am Telefon genannt.

Kann mein Vater den Schaden noch zurückkaufen um die alte SF zu behalten?

16 Antworten

Ltd GDV sind es 6 Monate nach Abschlussmeldung. Vertraglich kann es anders geregelt sein.

Rabattretter sind doch eher ein Auslaufmodell, Woher hast Du die Info, dass die Generali den noch hatte?

Aus deren AKB.

Mit der Umstellung im Juli 2020 auf die SF 50 Staffel ist der dann auch bei der Generali weggefallen.

Aber von 2012 bis 2020 gab es den noch in der SF 35 Staffel.

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