Schadenregulierung über Gutachter

Hallo,

auf dem Firmenparkplatz hat letztens jemand mein Auto gerammt. Der Unfall wurde durch die Security aufgenommen. Ein klassischer Unfallbogen samt Skizze wurde ausgefüllt. Als ich informiert wurde war die Unfallgegnerin bereits weg. Jedoch hat sie unterschrieben die Verursacherin zu sein.

Heute war ich beim Gutachter um den Schaden schätzen zu lassen. Totalschaden!

Der Gutachter legte mir eine "Abtrittserklärung" vor die ich unterschreiben sollte. Er meinte dass ich seine Leistung nicht per Vorkasse zahlen müsste, er würde sich die Kosten fürs Gutachten dann direkt bei der gegnerischen Versicherung holen. Was kostet son Gutachten eigentlich? Darüber hat er kein Wort verloren...

Da ich die Daten von der Verursacherin nicht mit hatte, habe ich vorerst nix unterschrieben und soll die Daten demnächst vorbeibringen.

Ist das gängige Praxis oder hängt da ein Pferdefuß dran? Der Text laß sich merkwürdig... Man könnte ihn mit viel um die Ecke denken auch so interpretieren dass ich die gesamte Schadensumme an den Gutachter abtreten soll, er sich seine Kosten davon abzieht und mir den Rest zukommen lässt... Sprich: Ich schenke ihm mein Auto

Könnt ihr mich bitte aufklären ob das rechtens ist?
Bin für jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema

Naja, mit den Stahpreisen ist das so eine Sache.

Der Corsa vom TE ist ist 14 Jahre alt. Da muss man ganz lieb zum Verwerter sein, damit der den überhaupt noch kostenfei annimmt.

Ich bin wahrlich kein Freund von Restwert = 0 weil ich meine das auch bei alten Auto imer noch ein Nutzwert vorhanden ist und man das Auto unter Umständen mit ein "paar Handgriffen" so herichten kann, dass er evltl. als Winterauto oder zu ähnlichen Zwecken noch genutzt werden kann. 

Nicht immer gleich alles wegwerfen......😁

Aber mann muss natürlich auch einen haben, der den Restwert garantiert.

Und da liegen die Probleme in der Praxis.

Die  "zuverlässigen Bieter", die in den RW Börsen Gebote abgeben -es sind im übrigen immer die gleichen- holen die Auto oft erst nach Wochen (wenn überhaupt) mit einem Sammeltransporter ab.  

Und bis dahin sind in der Regel Standgeltdkosten angefallen, die den Restwert oft schnell übersteigen. 

Und dann gibt es Theater, der Aufkäufer bezahlt die natürlich nicht und fährt einfach weiter. Der Geschädigte bekommt die Standgeldkosten aufgebrummt und hat hinterher echte Probleme , die von der Versicherung zu bekommen.

Wir sind  jetzt hier mitlerweile dazu übergegangen "aufzurechnen". 

Auto bleibt beim Abschlepper, Restwert wird mit Standgeld aufgerechnet.

Das ist für alle Beteiligten eine Lösung mit der man Leben kann.

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Bei einem Totalschaden bekommst Du den Nutzungsausfall für die angegebene Dauer der Wiederbeschaffung, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht mehr fahrbeeit und verkehrssicher ist. Auch das steht im Gutachten.

Dann solltest Du Deine Ansprüche auch noch bei der Versicherung geltend machen, denn von selbst muss sie nicht tätig werden.

Also anrufen oder Mail schreiben und mitteilen, dass Du den Schaden nach dem vorliegenden Gutachten abrechnen möchtest und dass die Schadensumme inklusive Nutzungsuasusfall und Unkostenpauschale in Höhe von 25 EUR auf Dein Konto xxxx überwiesen werden soll.

Wenn Du die Abtretung der SV Kosten unterschrieben hast, musst Du Dich darum nicht kümmern. Das macht die Versicherung.

Für Dich wäre die Sache damit erledigt.

im gutachten steht dass das "auto aufgrund der beschädigung fahrbereit ist, jedoch nicht nutzungsfähig ist"
dann müsste ich die erwänten tage ja ausbezahlt bekommen?!

im gutachten steht dass der "restwert entfällt"
heißt das "restwert = 0" ?

die verursacherin hat meine daten weitergeleitet... die versicherung hat mir letztens eine sms geschrieben dass sie den fall unter nummer xy bearbeitet... bei fragen soll ich mich unter nummer sowieso melden... deute ich so dass das jetzt alles seinen gang geht und die sich wieder melden

Das soll wohl heißen, dass der Restwert 0 ist.

Ich wusste nicht, dass es noch immer Sachverständige gibt, die das in ihr Gutachten schreiben...
Bei einem fahrbereiten Fahrzeug ist das irgendwo zwischen naiv und fahrlässig.

Würde wetten, dass Du eine Abrechnung bekommst, bei der der Versicherer einen Restwert abzieht, weil er einen Käufer für das Fahrzeuig benennen kann.

An Deiner Stelle würde ich den Wagen dann auch an den verkaufen und mir einen anderen Wagen suchen. Denn wenn Du den Wagen später einmal selbst verkaufen willst, wirst Du sicher nicht mehr soviel bekommen.

Bei dem Nutzungsausfall kommt es darauf an, ob der Wagen wirklich nicht mehr verkehrssicher ist oder ob der Spezialist das auch "einfach so" in sein Gutachten geschrieben hat.

Was ist denn an sicherheitsrelevanten Teilen kaputt?

zu dem auto ist wirklich nicht mehr viel dazu... der ist vorn und hinten verkürzt. nur noch fahrbar weil der kühler heilgeblieben ist... schweinwerfer rausgebrochen usw...

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Ok, dann passt das. Sobald Scheinwerfer o.ä. dabei sind, ist eh Schicht mit der Verkehrssicherheit.

Hmm, wie wäre das jetzt wenn hier noch Entsorgungskosten für den TE entstehen?

Grüße
Steini

Dann wären die zu erstatten.
Aber wie gesagt, das ist eigentlich alles lang her.

Selbst bei Brandschäden, bei denen nur noch ein Haufen ausgeglühter Stahl übrig ist, gibt es einen, der dafür einen 10er zahlt und kostenlos abholt. Bei den Stahlpreisen lohnt sich das offenbar immer noch.

Naja, mit den Stahpreisen ist das so eine Sache.

Der Corsa vom TE ist ist 14 Jahre alt. Da muss man ganz lieb zum Verwerter sein, damit der den überhaupt noch kostenfei annimmt.

Ich bin wahrlich kein Freund von Restwert = 0 weil ich meine das auch bei alten Auto imer noch ein Nutzwert vorhanden ist und man das Auto unter Umständen mit ein "paar Handgriffen" so herichten kann, dass er evltl. als Winterauto oder zu ähnlichen Zwecken noch genutzt werden kann. 

Nicht immer gleich alles wegwerfen......😁

Aber mann muss natürlich auch einen haben, der den Restwert garantiert.

Und da liegen die Probleme in der Praxis.

Die  "zuverlässigen Bieter", die in den RW Börsen Gebote abgeben -es sind im übrigen immer die gleichen- holen die Auto oft erst nach Wochen (wenn überhaupt) mit einem Sammeltransporter ab.  

Und bis dahin sind in der Regel Standgeltdkosten angefallen, die den Restwert oft schnell übersteigen. 

Und dann gibt es Theater, der Aufkäufer bezahlt die natürlich nicht und fährt einfach weiter. Der Geschädigte bekommt die Standgeldkosten aufgebrummt und hat hinterher echte Probleme , die von der Versicherung zu bekommen.

Wir sind  jetzt hier mitlerweile dazu übergegangen "aufzurechnen". 

Auto bleibt beim Abschlepper, Restwert wird mit Standgeld aufgerechnet.

Das ist für alle Beteiligten eine Lösung mit der man Leben kann.

kurzes update und eine anschließende frage

die versicherung hat mich angeschrieben dass der restwert nicht 0 euro sondern 70 euro beträgt und ich das auto unverzüglich an firma xy verkaufen soll (klang recht bestimmend)
die angegebene frist habe ich verstreichen lassen - das auto ist mein eigentum und darüber bestimme ich. mein plan war, es als teilespender zu nutzen

anschließend kam ein weiterer brief dass die versicherung einen eigenen gutachter schicken will.

jetzt frage ich mich, was der ganze zirkus soll - dazumal ist die sache bereits über einen monat her und das auto ist nicht mehr in dem zustand wie ich es damals beim gutachter habe schätzenlassen.

ich will niemandem etwas unterstellen aber ich vermute dass der wert den der "versicherungsgutachter" ermitteln wird, deutlich unter meinem liegen wird damit die versicherung weniger zahlen muss. (wohlgemerkt geht es hier um einen uralten b-corsa und keinen maybach)

jemand einen tipp wie ich mich verhalten soll? was wäre z.b. wenn ich das auto bereits verkauft hätte? dann könnte auch nix mehr begutachtet werden... man muss ja auch zeit für solche späße haben. zeit ist bekanntlich geld

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