Schadenregulierung über Gutachter

Hallo,

auf dem Firmenparkplatz hat letztens jemand mein Auto gerammt. Der Unfall wurde durch die Security aufgenommen. Ein klassischer Unfallbogen samt Skizze wurde ausgefüllt. Als ich informiert wurde war die Unfallgegnerin bereits weg. Jedoch hat sie unterschrieben die Verursacherin zu sein.

Heute war ich beim Gutachter um den Schaden schätzen zu lassen. Totalschaden!

Der Gutachter legte mir eine "Abtrittserklärung" vor die ich unterschreiben sollte. Er meinte dass ich seine Leistung nicht per Vorkasse zahlen müsste, er würde sich die Kosten fürs Gutachten dann direkt bei der gegnerischen Versicherung holen. Was kostet son Gutachten eigentlich? Darüber hat er kein Wort verloren...

Da ich die Daten von der Verursacherin nicht mit hatte, habe ich vorerst nix unterschrieben und soll die Daten demnächst vorbeibringen.

Ist das gängige Praxis oder hängt da ein Pferdefuß dran? Der Text laß sich merkwürdig... Man könnte ihn mit viel um die Ecke denken auch so interpretieren dass ich die gesamte Schadensumme an den Gutachter abtreten soll, er sich seine Kosten davon abzieht und mir den Rest zukommen lässt... Sprich: Ich schenke ihm mein Auto

Könnt ihr mich bitte aufklären ob das rechtens ist?
Bin für jeden Rat dankbar

Beste Antwort im Thema

Naja, mit den Stahpreisen ist das so eine Sache.

Der Corsa vom TE ist ist 14 Jahre alt. Da muss man ganz lieb zum Verwerter sein, damit der den überhaupt noch kostenfei annimmt.

Ich bin wahrlich kein Freund von Restwert = 0 weil ich meine das auch bei alten Auto imer noch ein Nutzwert vorhanden ist und man das Auto unter Umständen mit ein "paar Handgriffen" so herichten kann, dass er evltl. als Winterauto oder zu ähnlichen Zwecken noch genutzt werden kann. 

Nicht immer gleich alles wegwerfen......😁

Aber mann muss natürlich auch einen haben, der den Restwert garantiert.

Und da liegen die Probleme in der Praxis.

Die  "zuverlässigen Bieter", die in den RW Börsen Gebote abgeben -es sind im übrigen immer die gleichen- holen die Auto oft erst nach Wochen (wenn überhaupt) mit einem Sammeltransporter ab.  

Und bis dahin sind in der Regel Standgeltdkosten angefallen, die den Restwert oft schnell übersteigen. 

Und dann gibt es Theater, der Aufkäufer bezahlt die natürlich nicht und fährt einfach weiter. Der Geschädigte bekommt die Standgeldkosten aufgebrummt und hat hinterher echte Probleme , die von der Versicherung zu bekommen.

Wir sind  jetzt hier mitlerweile dazu übergegangen "aufzurechnen". 

Auto bleibt beim Abschlepper, Restwert wird mit Standgeld aufgerechnet.

Das ist für alle Beteiligten eine Lösung mit der man Leben kann.

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Hallo,

eine Abtretungserklärung mußt Du nicht unterschreiben, aber dann bekommst du als Auftraggeber die Rechnung und mußt in Vorkasse gehen.
Abtretungserklärungen sind absolut üblich.

Liebe Grüße
Herbert

also kann ich den schrieb ruhigen gewissens unterschreiben???
was trete ich dann ab? nur die kosten fürs gutachten oder die gesamte schadensumme?

wie geht das jetzt überhaupt weiter? werden die gutachterkosten von meiner schadensumme abgezogen oder werden die bei der gegnerischen versicherung extra abgegriffen?

da war doch auch was mit abgezogener mehrwertsteuer wenn die summe ausbezahlt werden soll... (reparatur lohnt nicht)
wie ist das dann wenn ich mir ein anderes auto kaufe... kann ich mir so die mehrwertsteuer "zurückholen"? dann müsste ich mich aber 2 mal an die versicherung wenden da ich ja heute nochnicht weiss was ich "demnächst" kaufen werde...

http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


http://www.motor-talk.de/faq/versicherung-q26.html#Q2005647

???

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Was ???

Da steht einiges drin, was "nach" einem Schaden so alles gemacht/beachtet werden muss...

😉

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


also kann ich den schrieb ruhigen gewissens unterschreiben???
was trete ich dann ab? nur die kosten fürs gutachten oder die gesamte schadensumme?
...

Hallo,

alles was man unterschreibt, sollte man vorher lesen.
Im Normalfall tritt man an den Gutachter die Gutachtenkosten, an die Werkstatt die Reparaturkosten und an den Mietwagenunternehmer die Mietwagenkosten ab, oder man leistet jeweils Vorkasse und holt sich das Geld dann von der Versicherung wieder.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


...
wie geht das jetzt überhaupt weiter?
...

Hallo,

wenn Dir das über den Kopf wächst, dann solltest du evtl. einen Rechtsanwalt nehmen, den die gegnerische Versicherung, wenn du keine Mitschuld hast und ausgenommen bei Bagatellschäden, bezahlen muß.

Liebe Grüße
Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken



Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


...
wie geht das jetzt überhaupt weiter?
...
Hallo,

wenn Dir das über den Kopf wächst, dann solltest du evtl. einen Rechtsanwalt nehmen, den die gegnerische Versicherung, wenn du keine Mitschuld hast und ausgenommen bei Bagatellschäden, bezahlen muß.

Liebe Grüße
Herbert

Auch, es ist sein gutes recht, auch ein Anwalt einzuschalten, wir wissen doch, dass die Versicherungen gerne mal Leistungen streichen. Im übrigen sind "Gutachten" nur Meinungen ..

VG

seit heute halt ich das gutachten in den händen...

es wurde ein totalschaden festgestellt - wiederbeschaffungswert 1500 euro

soweit ich es verstanden habe bekomme ich von der versicherung diese summe abzüglich 19% mehrwertsteuer ausgezahlt...

wenn ich angenommen in einem jahr ein anderes auto kaufe, steht mir theoretisch die mehrwertsteuer zu?! kann ich mich dann erneut an die versicherung wenden oder ist für die der fall schon längst abgeschlossen?

im gutachten steht ferner "wiederbeschaffungsdauer xx tage, nutzungsausfall xx tage"

was soll ich mit dieser info anfangen? bekomme ich diese summe ausgezahlt? wenn ja, wann? (jetzt oder zusammen mit der mehrwertsteuer wenn ich ein anderes auto aufgetrieben habe?)

Zitat:

Original geschrieben von Bimmelimm


seit heute halt ich das gutachten in den händen...

es wurde ein totalschaden festgestellt - wiederbeschaffungswert 1500 euro

soweit ich es verstanden habe bekomme ich von der versicherung diese summe abzüglich 19% mehrwertsteuer ausgezahlt...

wenn ich angenommen in einem jahr ein anderes auto kaufe, steht mir theoretisch die mehrwertsteuer zu?! kann ich mich dann erneut an die versicherung wenden oder ist für die der fall schon längst abgeschlossen?
Die Forderungen aus einem Schadenfall gelten bis zu 3 Jahren.

im gutachten steht ferner "wiederbeschaffungsdauer xx tage, nutzungsausfall xx tage"

was soll ich mit dieser info anfangen? bekomme ich diese summe ausgezahlt? wenn ja, wann? (jetzt oder zusammen mit der mehrwertsteuer wenn ich ein anderes auto aufgetrieben habe?)
Ja, steht Dir zu, jetzt.

Zitat:

wiederbeschaffungswert 1500 euro
soweit ich es verstanden habe bekomme ich von der versicherung diese summe abzüglich 19% mehrwertsteuer ausgezahlt...

Um was für ein Auto handelt es sich. Bei einem WBW von 1500,00 € kann ich mir (bei den gängigen PKWs) nicht vorstellen, daß dieses Auto überwiegend regelbesteuert (mit ausweibarer MwSt von 19 %) und auch nicht Differenzbesteuert angeboten wird. Der WBW dürfte dann auch keine Mehrwertsteuer enthalten und Du bekommst somit keine entsprechenden Steuer-Abzüge.

Das sollte im Gutachten auch entsprechend aufgeführt sein. Ansonsten halte Rücksprache mit dem Sachverständigen.

es geht um einen b-corsa, bj 99

Außerdem wird ja noch der Restwert abgezogen. Das Auto bleibt ja deins.

Zitat:

es geht um einen b-corsa, bj 99

Der ist steuerneutral, da ist keine Mehrwertsteuer im WBW enthalten.

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