Schadenregulierung
Guten Tag,
ich habe einen Fahrzeugschaden und weiß nun nicht was der beste Weg ist.
Ein Mann hat letzte Woche mein Motorrad angefahren und dieses ist umgekippt.
Am nächsten Tag sah ich nur, dass mein Spiegel auf den Boden lag.
Zuerst dachte ich den hat mir einer abgehauen.
Unter der Plane sah ich dann den Schaden:
- Spiegel abgebrochen
- Bremshebel abgebrochen
- Seitenverkleidung zerkratzt und Halter gebrochen
- Gehäusedeckel zerkratzt
Dies sind nur ein paar Schäden.
Zum Glück habe ich dann einen Zettel gefunden, wo ich mich doch bitte melden sollte.
Ich hatte da noch einen Kennzeichen aus einem anderen Bundesland, sodass die Person wusste, dass ich nicht aus der nähe komme. Die Person hat bis jetzt noch nicht mal die Polizei kontaktiert.
Meiner Meinung nach liegt hier doch schon eine Fahrerflucht vor oder?
Ich will hier jetzt auch eigentlich nichts gegen machen aber so ganz korrekt finde ich das nicht.
Die Versicherung wurde erst auf Druck von mir heute morgen informiert, da der Schaden für mich schon ein wenig größer aussieht.
Das Motorrad hat einen Wert von knapp 2000€
Alleine die Seitenverkleidung kostet gut 700€ und wenn dann noch was lackiert wird usw. kommt da sicher eine gute Summe bei rum.
Das Motorrad ist vor knapp 1500km auf die andere Seite gefallen in Folge dessen wurde alles komplett lackiert, Spiegel, Brems- und Kupplungshebel ausgetauscht usw. Zum Glück gab es davor auch ein Gutachten welches alle Vorschäden dokumentiert 🙂
Damals lag schon ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Wenn ich mir jetzt nur mal kurz die Preise der Teile anschaue, könnte es ähnlich sein.
Die Versicherung wollte mich nun zu einer Werkstatt zwecks KVA schicken, da das Motorrad aber mit abgebrochen Bremshebel nicht Fahrbereit ist, sollte ich auch die Abholung bezahlt bekommen.
Die genannte Werkstatt kann aber für die Marke keine korrekten Preise ermitteln?!
Wollte nach der ganzen Aktion ungern noch mehrere Werkstätten/Händler anrufen oder einen Gutachter von der Versicherung nehmen!
Wie kann ich jetzt vorgehen, soll ich mir einfach einen Gutachter suchen und dieser rechnet direkt mit der Versicherung ab?
Schadennummer habe ich, muss ich in Vorkasse treten?
Das Motorrad kann ich jetzt schon seit ein paar Tagen nicht nutzen, gibt es da vom Schadenzeitpunkt bis zum Abschluss des Gutachten/Behobung des Schadens eine Ausfallentschädigung?
Schuldfrage ist ja auch geklärt, notfalls würde ich noch eine Anzeige erstatten und einen Anwalt einschalten, dies wollte ich mir aber erstmal sparen.
Vielen Dank für Antworten.
22 Antworten
Sag mal hast du schlecht geschlafen oder was ist los?
Ich habe doch gar nicht gesagt, dass ich es verkaufen will oder?
Eher habe ich gefragt, wie ich einen Restwert bekommen kann.
Und jetzt mal ohne scheiß, warum soll ich mich um alles kümmern, wenn jemand mein Motorrad umfährt?
Wenn der Gutachter/Versicherung nicht richtig agieren können, kann das ja wohl nicht mein Nachteil sein.
Nachher verkaufe ich das Teil für 150€ und die Versicherung zieht mir z.B. 800€ Restwert ab?
Wer weiß wie das verläuft, daher solltest du nicht direkt so ansprigen, wie du evtl. agieren würdest.
Hoffen wir einfach mal, dass dir keiner deiner Opel kaputt fährt und du 3 Wochen warten musst, bis sich was tut.
Meinen Rat habe ich bereits gepostet. So läuft das eben. 😉
Und nun keine pöhsen Worte mehr in Richtung Opel. Opels gehen nie kaputt und haben auch niemals einen Unfall ... 😁
Ja alles gut dafür bin ich dir auch dankbar.
Ach so ist das, deswegen ist mein Opel wohl schon so oft beim FOH gewesen.
Alles gut 🙂
Die können teilweise auch nur verkaufen. Neulich war im Teileverkauf ein Kunde vor mir, der in seinem (gleichen) Omega B eine AHK verbaut hat und nun mit der Elektrik nicht klar kam (Bremslicht wollte nicht). Zwei Meister beim FOH meinten, er soll die Kabelbäume der Heckleuchten mit Stromdieben anzapfen ... 🙄 ... eine ganz tolle Idee. Dabei hat das Modell in der Reserveradmulde einen Kabelbaumstecker für den E-Satz von der AHK und an der A-Säule einen Steckplatz für ein Relais/Dummy für das Bremslicht (separate +Leitung mit Sicherung), damit der CAN-Bus im Hängerbetrieb keine Anfälle bekommt. Ach, wo man hinschaut ... 🙂
Ähnliche Themen
Natürlich ist das saublöd und würde auch mich zur Weißglut bringen.
Ich frage mich trotzdem immerzu, und habe mit "Geheimniskrämerei" dies auch angedeutet, warum Du so ein Geheimnis um Dein Mopped machst.
Vielleicht hätte schon jemand einen fruchtbaren Tip gehabt wenn er nur etwas wüsste.
Hier sind viele hilfsbereite User, die quetschen die Suchmaschinen des i-Net aus um zu helfen. Aber wenn Du nichts preis gibst kann das nicht funktionieren.
Gerade wenn man ein anscheinend seltenes Stück besitzt, was ich mir bei der Marke HONDA irgendwie schlecht vorstellen kann.
Du fragst nach Ideen zur Restwertermittlung, dann wirf Köder. Oder, zum 2. mal der selbe Tip: frage in einem speziellen Motorrad-Typforum, da sind sehr häufig auch Motorradwerkstätten angemeldet.
Danke, auch ich wünsche Dir immer eine unfallfreie Fahrt, das ist mit nem Motorrad ja noch deutlich wichtiger als wenn man in seinem Bürgersarg unterwegs ist 😁
Ich kenne das eine (Motorrad) wie das andere (PKW) schon, nur im OPEL bisher noch nicht.
Hallo
zu deiner Frage wegen dem Nutzungsausfall hast du schlechte Karten, weil Nutzungsausfall in der Regel dann entsteht, wenn du etwas nicht mehr nutzen kannst, wenn du es aber musst, da du aber ein Auto hast, fällt hier der Nutzungsausfall weg, es sei denn du könntest explizit nachweisen, dass du das Motorrad nur im Sommer benutzt und dein Auto gar nicht angemeldet bist.
Zum anderen die Frage: Wieso hat der Anwalt dir das erzählt? Wenn in dem alten Gutachten die Vorschäden aufgewiesen sind und bei dem neuen Gutachten (wo die Schäden auch noch auf der anderen Seite sind) andere Beschädigungen rauskommen, kann der Anwalt da trotzdem was machen, vor allem wenn bei Verkehrsunfällen die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten zahlt! Vielleicht nochmal eine zweite Meinung von einem Fachanwalt einholen, da du dir durch diesen die Korrespondenz mit der Versicherung ersparen kannst und der Anwalt gleich alles prüft und du außerdem 25,00 € Auslagenpauschale erhälst die dir die Versicherung so oder zahlen muss.
Ich kann mich hier Pinkyy96 nur anschließen. Entschädigung für Nutzungsausfall kann man meines Wissens nur dann geltend machen, wenn man nicht auf ein anderes Fahrzeug ausweichen kann. Da aber die verschiedenen rechtlichen Grundlagen je nach individuellem Fall greifen, ist es denke ich nützlich, wenn Du selbst einfach mal ein paar Ratgeber-Texte im Internet dazu durchliest. Du kannst wahrscheinlich am besten abschätzen, was für dich zutrifft und was nicht. Zum Thema Fahrerflucht kannst Du ja mal hiernachlesen. Es gibt natürlich tausend andere ähnliche Artikel bei Google&Co. zum Thema. Und was den Nutzungsausfall betrifft, kannst Du ja mal dortnachlesen. Wie gesagt, es gibt so viele Ratschläge, die man sich einholen kann.Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Im Notfall empfiehlt es sich immer, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dann weißt Du sicher, was Sache ist.
Habe gerade gesehen, das ich recht spät dran bin. Aber vielleicht kannst Du trotzdem noch was damit anfangen. Hast Du denn schon was herausgefunden? Wäre interessant, was sich ergeben hat.