Schadenminderungspflicht : Reparaturauftrag ohne Deckungszusage beginnen
Hallo zusammen,
ich hatte vor inzwischen über 2 Monaten ein Unfall den ich nicht verursacht hatte ( Gegner rückwärts in den fließenden Verkehr, in mich, gefahren )
Ich habe fast einen Monat gewartet bis ich das Auto zum Freundlichen gebracht habe, da ich nicht das Geld für die Reparatur habe und die Deckungszusage abwarten wollte. Ich dachte mir jedoch, noch länger warten ist bestimmt nicht richtig, aber da wusste ich noch nichts von dieser Schadenminderungspflicht und der unverzüglichen Reparatur.
Beim Freundlichen habe ich in Erwartung der baldigen Deckungszusage ein Häckchen gemacht bei "falls keine Kostenübernahme bei Fertigstellung vorliegt, zahlt Kunde selbst".
Bis heute warte ich auf die Deckungszusage, trotz anwaltlichen Beistandes.
Meine Frage ist nur, welche andere Möglichkeit gäbe es denn in der Vergangenheit, den Schaden reparieren zu lassen ? Denn aus meiner Logik heraus, kann ich nicht reparieren lassen, wenn ich kein Geld habe. Auf der anderen Seite bin ich doch verpflichtet den Schaden unverzüglich zu reparieren-> Schadenminderungspflicht. Ist das richtig ? Oder wollte mir der Freundliche diese andere Option nicht erläutern ? Oder gibt es diese doch nicht ? Hätte ich nicht zugesagt, selber zu zahlen, hätte der mich doch mit dem Wagen wieder weggeschickt oder Wagen wäre so lange auf deren Hof geblieben, bis die Deckungszusage gekommen wäre ( Gutachter stellte eine Verkehrsuntauglichkeit bei meinem Auto fest )
Jedenfalls habe ich für die Dauer der Reparatur eine Nutzungsausfallentschädigung vom Anwalt zugesprochen bekommen. Da das Auto aber nun weiterhin beim Freundlichen bleibt, müsste diese nicht auch für diesen Zeitraum bis zur Deckungszusage der Versicherung weiterbestehen oder habe ich durch mein Kreuz bei " Kunde zahlt selbst " dies verwirkt ?
Der Anwalt hat letzte Woche, als die Reparatur bereits seit einer Woche erledigt war, der gegn. Versicherung mitgeteilt, dass ich "mittellos" bin, eine Kreditaufnahme ist mir auch nicht möglich, dies habe ich heute von meiner Bank erfahren.
Meine Fragen in kurz:
Kann / muss ich ein Auto ( als Haftpflichtgeschädigter ) reparieren lassen auch ohne Geld zu haben, weil es meine Pflicht ist ?
Kann ich für den Zeitraum, der verwirkten Kreditaufnahme bis zum Zeitpunkt der Deckungszusage trotz meiner Zusage "Kunde zahlt selbst", eine Nutzungsausfallentschädigung fordern ( über die eigentliche Reparaturdauer hinaus ).
Grüße
Zitat:
OLG Hamm v. 18.01.1984:
Die Schadensminderungspflicht verbietet dem Geschädigten, das wirtschaftliche Risiko eines zu erteilenden Kfz.-Reparaturauftrags dadurch auf den Schädiger abzuwälzen, dass er von dessen Haftpflichtversicherer zuvor eine Kostenübernahmeerklärung zu erlangen sucht.
oder auch
Zitat:
OLG Brandenburg v. 09.11.2006:
Unternimmt der Geschädigte ungeachtet seiner Verpflichtung zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrages nichts, sondern wartet einfach so lange ab, bis der Versicherer signalisiert, die Reparaturkosten würden übernommen, muss er sich einen Verstoß gegen seine Schadensminderungspflicht vorhalten lassen, zumal ansonsten auch sein Nutzungswille, der grundsätzlich Voraussetzung für die Zuerkennung einer Nutzungsausfallentschädigung ist zweifelhaft sein kann.
Beste Antwort im Thema
Es ist einfach gesünder im Rahmen seiner Möglichkeiten zu bleiben.
Wenn ich mir kein Auto leisten kann, kaufe ich keins.
Habe ich kein Geld für eine Reparatur, dann gebe ich die nicht in Auftrag.
Will man Stress, ignoriert man den gesunden Menschenverstand oben...
28 Antworten
Anwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Das ist ein Unterschied ungefähr wie zwischen
Zahnarzt und Proktologe.
Gibt`s Zeugen?
Kannste von denen eine Aussage an die Versicherung weiterleiten?
Oder Fotos, wie die Wagen inneinanderstecken...
Ansonsten dem Anwalt Beine machen...
Zitat:
@onzlaught schrieb am 7. September 2016 um 12:22:05 Uhr:
Anwalt oder Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Das ist ein Unterschied ungefähr wie zwischen
Zahnarzt und Proktologe.
...
Sorry, aber das ist nicht richtig. Viele Anwälte haben einfach keine Lust, den formellen Kram auf sich zu nehmen, um sich den Fachanwaltstitel an die Wand zu bammeln. Wichtig ist, dass sich der Anwalt mit dem Verkehrsrecht gut auskennt und das hängt eben nicht an dem Fachanwaltstitel.
Hallo,
ja, das stimmt wohl.
Womit dann auch klar wäre,
dass es alles andere als einfach ist,
im Bedarfsfall einen versierten RA
aus dem Autorecht zu finden.
Und selbst wenn man Einblick in die Materie hat,
kann es einem noch widerfahren,
dass derjenige RA,
dem man zutraute,
einen bestmöglich zu vertreten,
nicht mehr gewillt ist,
Einzelfälle zu bearbeiten.
Sch... Spiel das ... 🙂
Für Stammkundschaft wird sicherlich auch mal ein wirtschaftlich nicht so interessanter Fall erledigt 😉
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Kein Geld, kein Kredit, ok. Dann kannst du nur eins machen, dies der Versicherung mitteilen. Entweder sie übernehmen vorläufig die Reperaturkosten oder du verkaufst den Bock zum Restwert. Und nimmst einen Mietwagen oder kaufst einen anderen, je nach Wert. Der Geschädigte hat das Recht, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert.
Wichtig ist nur den Versicherer zu informieren, dann hat er ja die Wahl.
Und dein Anwalt ist ein ziemlicher Idiot, wenn du mich fragst.
Ich will bzw. wollte aber nicht in Vorkasse gehen ( notgedrungen mussten wir, da unser BMW wegen Getriebeproblemen in der Werkstatt stand ).
Eine Frechheit, dass man heutzutage den Schaden nicht meldet. Dafür sind wir doch versichert. Immerhin ein Schaden über 6000€, Schweller wurde teilweise rausgeschweißt, und das erste was man mir beim Abholen vom reparierten BMW sagt "Sieht aber gar nicht danach aus .. ich wette, ist nur gespachtelt" Waaa ? Reparatur direkt bei Renault!
Und was soll mein Anwalt denn noch machen ? Zwischen Erstkontakt und Klage, die heute an die Admiral ging, liegen nur 30 Tage. Mache sowas aber auch zum ersten Mal mit und hab keinen Vergleich.
Naja, kann ja mal schreiben, wann gezahlt wurde.