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Neuzulassung, ab wann beginnt der Vertrag

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 20:16

Moin und auch hier ein gesundes neues Jahr.

Ich muss bald eine Versicherung abschliessen, da ich im März mein Auto in WOB abhole. Wenn ich im Antrag die Erstzulassung auf den 09.03.2018 angebe, dann aber doch erst das Auto am 13.03.2018 zulasse, ab wann zahle ich bzw. ab wann beginnt dann die Versicherung? Ab dem Zulassungsdatum, was ja wahrscheinlich die Zulassungsstelle der Versicherung meldet oder ab dem Datum im Antrag?

Die Frage deshalb, weil ich mir ein Angebot einholen will, aber noch nicht das exakte Zulassungsdatum habe. Das pendelt sich so in einem Zeitraum von 7 Tagen im März.

Ist lang her, dass ich ein Auto zugelassen habe.

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22 Antworten

Die Preisdifferenz ist so etwa 3.488,73 € - Das kann also recht teuer werden...:D

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 20:21

Muss ich jetzt nicht verstehen :rolleyes:

War nur ein Hinweis, dass die Differenz vermutlich nicht der Rede wert ist. Aber um die Frage zu beantworten, üblicherweise beginnt der Vertrag mit Zulassung des Fahrzeuges.

Sollte aber auch in den Vertragsbestimmungen stehen.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 20:26

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Januar 2018 um 21:24:24 Uhr:

War nur ein Hinweis, dass die Differenz vermutlich nicht der Rede wert ist. Aber um die Frage zu beantworten, üblicherweise beginnt der Vertrag mit Zulassung des Fahrzeuges.

Sollte aber auch in den Vertragsbestimmungen stehen.

Jetzt hat es klick gemacht :D

Ging mir auch nicht um 5 Tage, die man zahlt, da der Preis bei meiner SF schon recht gut ist.

Also kann ich das vorher machen. Danke für den Hinweis ;)

Dann entschuldige bitte meinen Sarkasmus...

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 20:32

Zitat:

@tomold schrieb am 1. Januar 2018 um 21:28:30 Uhr:

Dann entschuldige bitte meinen Sarkasmus...

Man muss mit allem rechnen :D

Finde ich aber nicht schlimm. Mache ich bestimmt auch gerne, wenn es passt, so wie hier ;)

am 1. Januar 2018 um 20:33

Ich denke das solltest du einfach mit deiner Versicherung absprechen.

Für die Zulassung musst du sowieso eine evb Nummer haben.

 

Die Zulassungsstelle teilt es der Versicherung mit, indem du mit dem Kfz Schein zu deiner Versicherung gehst und diesen dort vorlegst.

 

Gruß

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 20:38

Der Autokauf beinhaltet in meinem Fall auch den Versicherungswechsel. Die EVB bekomme ich vorab. Und abschliessen tue ich das über ein Vergleichsportal. Hatte bisher noch nie den Fahrzeugschein vorgelegt. Das ging immer automatisch über die Zulassungsstelle.

Gut das letzte Mal ist länger her, aber es ist nicht komplizierter geworden seitdem.

Vergiss nicht, dir den Kaskoschutz ab Zulassung bestätigen zu lassen.

Ich hab gerade mal in drei Verträgen nachgesehen, begannen immer mit Zulassung des Fahrzeuges. Ich weiß natürlich nicht mehr, ob das genaue Zulassungsdatum im Antrag bereits angegeben war.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 20:53

Danke für den Hinweis.

Ich habe gerade geschaut, wenn ich jetzt ein Datum eingebe und 3 Tage später zulasse, geht das erst ab diesem Tag.

In dem Antrag steht ja drin, dass die VK incl. ist. Meinst Du das damit? Ich kenne noch den Begriff "vorläufige Deckung". Da die Abbuchung ja erst etwas später erfolgt als am Zulassungstag.

Mach auf jeden Fall den Vertrag bevor du den Wagen abholst

Eventuell hast du bei Fahrt mit der EVB-Nr. keine Deckung in der VK

Genau, du hast erst nur vorläufige Deckung und das durch die eVB nur im Haftpflichtbereich. Die "richtige" Deckung ist erst ab Annahme des Antrages und Zahlung der Erstprämie in der festgelegten Frist. Per Einzugsermächtigung muss das Konto also den Einzug zulassen.

Dass die vorläufige Deckung auch im Kaskobereich gelten soll, muss schriftlich festgelegt sein. Steht manchmal im Schreiben mit der eVB, wenn es dort nicht steht, nachhaken.

Themenstarteram 1. Januar 2018 um 21:03

Das werde ich tun. Es sieht so aus, dass ich das Fahrzeug am 09.03. zulasse und dann am 12.03. abhole. In der SMS, die ich von der Versicherung sollte dann stehen, dass auch die VK incl. ist? Und Einzugsermächtigung erteile ich sowieso. Hab kein Interesse daran, dass ich aus Versehen mal zu spät überweise. Das sollen die mal lieber abziehen, gerade bei der KFZ Versicherung könnte das versäumte Zahlen schnell ein Problem werden, wenn mal was passiert.

Hier steht dann folgendes:"Um Ihr Fahrzeug zulassen zu können, benötigen Sie die 7-stellige eVB-Nummer. Bei vielen Versicherungen sehen Sie diese eVB-Nummer sofort nach dem Antrag. Sie erhalten die eVB zudem sofort per E-Mail und auf Wunsch per SMS. Andere Versicherungen benötigen dafür bis zu 24 Stunden."

Stimmt, in der SMS sollte es stehen. Oder in der E-Mail, die ich bevorzugen würde. Die lässt sich besser ausdrucken.

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