Schadenfreiheitsrabatt - wer erfährt ihn?

Hallo zusammen,

wer erfährt eigentlich den Schadenfreiheitsrabatt? Der Halter (der in den Zulassungsbesch. eingetragen ist), oder der Versicherungsnehmer, der die Versicherung abgeschlossen hat?

Fahrer ist der Versicherungsnehmer.

17 Antworten

Zitat:

@PeterBH schrieb am 28. November 2016 um 19:24:38 Uhr:


Rein interessenshalber:
"Meine Schwester ist Versicherungsnehmer, mein Ex-Schwager Halter."
 "Oder muss der bald Ex-Mann da noch was übertragen?"

Er ist also bereits Ex-Schwager, aber erst bald Ex-(Ehe-)Mann?

Gefühlt Ex-Schwager, bald Ex-Ehemann aber real noch im Trennungsjahr.

Die Vers.nehmerin hat die % erfahren und ihr gehören die auch. Beim Auto ist es der der den Brief hat. Normalerweise braucht die doch nur IHRE alte Vers. Nr. anzugeben und hier steht alles drin?!

Zitat:

@Bitboy schrieb am 29. November 2016 um 09:48:59 Uhr:


Beim Auto ist es der der den Brief hat.

Das ist Unfug, was Du hier schreibst.

Es steht im alten Fahrzeugbrief und auch jetzt in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II, unter C4:

Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.

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