Schadenfreiheitsklasse mitnehmen, bei Wechsel?!?

Hallo,

ich wollte nach dem Ablauf fragen zu folgender Thematik:
Meine Freundin fährt ein Auto der als Zweitwagen auf ihren Vater angemeldet ist bei der Mecklenburgischen Versicherung.

Jetzt wird sie die nächsten Tage ein neues gebrauchtes Auto kaufen und will dieses auf sich das erste mal zulassen, sowie zum allerersten Male eine KFZ-Versicherung auf sich laufen lassen. Es wird wohl die HUK24 werden.

Sie hat jetzt bei der aktuelle Versicherung einen Satz der Schadenfreiheitsklasse von 70% erlangt. Bei der HUK24 muss ein Formular ausgefüllt werden, dass der Vater unterschreibt damit die Prozentpunkte auf sie übertragen werden.

Jetzt ist die Frage, wie lang vorher dass Formular ausgefüllt werden muss. Geht dass zum Beispiel so:

Morgens am PC Versicherung online bei der HUK24 fertigmachen, Deckungskarte per E-Mail erhalten, Formular zur Schadenfreiheitsklasse Übertragung ausfüllen vom Vater unterschreiben lassen dieses der HUK24 per Post zukommen lassen. Mit der Deckungskarte zur Zulassungstelle fahren. Altes Auto abmelden und gleich neues Auto anmelden, neue Kennzeichen abholen und fertig?

Habe ich alles bedacht?
Danke für die Antworten!

Beste Antwort im Thema

Witzige Formulierung:

Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt.

Das bedeutet, dass sie dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr und den Schaden, allerdings die unbelastete SF-Klasse mitteilen. Da der Nachversicherer aber den SFR nach Rabattgrundjahr ermitteilt, fällt der Schaden somit nicht unter den Tisch.

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Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 22. Juni 2016 um 16:16:06 Uhr:



Zitat:

@Greeko89 schrieb am 22. Juni 2016 um 15:14:11 Uhr:


2. Wenn mein Vater das Angebot annimmt und in einem Jahr SF3 ist (er hat ja mit SV2 gestartet) und dann die Versicherung wechselt, kann er dann die SF3 beim neuen Versicherer anrechnen oder nur SF1?

Zur Qualität der Versicherung kann ich nichts sagen aber zum Punkt 2 das ich momentan keine Versicherung kenne die Ihre Sondereinstufungen, Rabatt Geschichten etc. an den neuen Versicherer weitergibt. Es wird nur das selbst erfahrene weiter gemeldet. Ansonsten hilft ein Blick in die Geschäftsbedinungen.

Danke, das habe ich mir fast schon gedacht. Macht an sich Sinn.

Zitat:

@Abbuzze2000 schrieb am 22. Juni 2016 um 16:16:06 Uhr:


Zur Qualität der Versicherung kann ich nichts sagen aber zum Punkt 2 das ich momentan keine Versicherung kenne die Ihre Sondereinstufungen, Rabatt Geschichten etc. an den neuen Versicherer weitergibt. Es wird nur das selbst erfahrene weiter gemeldet. Ansonsten hilft ein Blick in die Geschäftsbedinungen.

Doch, die gibt es durchaus.

z.B. die DirectLine mit dem "Nichts passiert" Tarif.

Auch bei Schäden im Rabattretter wird oft der passive SFR weitergegeben.

Interessant. Thema für das BaFin, da es sich um einen eklatanten Verstoß gegen die geschäftsplanmäßige Erklärung handelt. Echt schick! Kann der Folgeversicherer die Differenz aus dem fehlenden Beitrag bei der DL geltend machen

welche Erklärung wäre dass genau?

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Du bist doch der von der Generali mit allen Vollmachten ausgestatteter Makler. Lass Dir doch von denen einfach einmal die gegenüber dem BaFin abgegebene geschäftsplanmäßige Erklärung zuschicken. Du weißt doch sogar, dass die DL bewusst dagegen verstößt.

Wenn ich hier was schreibe kommt doch von Dir nur: "Glaube ich nicht"
Aber es doch einfach für Dich, den relevanten Passus aus den AKB der DL zu zitieren.

Vollmacht Generali? Makler? Hä?

Sorry, wenn ich das verwechselt habe. Aber zitiere bitte trotzdem einmal den Passus der AKB.

https://www.directline.de/.../...Line_Bedingungen_Kfz-Versicherung.pdf

L.5.4.2

Letzte Zeile

Witzige Formulierung:

Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt.

Das bedeutet, dass sie dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr und den Schaden, allerdings die unbelastete SF-Klasse mitteilen. Da der Nachversicherer aber den SFR nach Rabattgrundjahr ermitteilt, fällt der Schaden somit nicht unter den Tisch.

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 22. Juni 2016 um 20:38:46 Uhr:


https://www.directline.de/.../...Line_Bedingungen_Kfz-Versicherung.pdf

L.5.4.2

Letzte Zeile

Ich verstehe da was anderes. Hier ging es doch darum, ob man Sondereinstufungen mitnehmen kann.
Hier steht dazu: "Sondertarife nach L.1.3 werden bei unserer Auskunft nicht berücksichtigt."

Also kann man auch von der DL keine Sondereinstufung mitnehmen.

Steht aber auch noch ein weiterer Satz unter dem von dir zitierten!

Hallo Greeko89,

ich vermittle schon seit Jahren die VHV und kann bis heute nichts negatives sagen, ich würde die VHV empfehlen und in drei bis vier Jahren mal schauen, ob der Vertrag nicht von Freundin übernommen werden kann.
Von einer früheren Übertragung würde ich zum jetzigen Zeitpunkt abraten.

P:S.: Schaut bitte nicht immer nur auf die Prämie einer Versicherung, sondern auch mal auf die Bedingungen.
Das sind die, die euch durch einen Schaden tragen oder euch daran verzweifeln lassen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 22. Juni 2016 um 20:55:53 Uhr:


Witzige Formulierung:

Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 fallen, werden bei unserer Auskunft als nicht rückstufungsrelevant berücksichtigt.

Das bedeutet, dass sie dem Nachversicherer das Rabattgrundjahr und den Schaden, allerdings die unbelastete SF-Klasse mitteilen. Da der Nachversicherer aber den SFR nach Rabattgrundjahr ermitteilt, fällt der Schaden somit nicht unter den Tisch.

mittlerweile heißt der Passus:
"L.5.4.2 [...] Schäden, die unter den Schutz der Regelung nach L.4.1 ("Nix-Passiert-Tarif"😉 fallen, werden bei unserer Auskunft als rückstufungsrelevant berücksichtigt"

s. https://www.verti.de/info/legal/akb_auto.pdf

Das bedeutet, dass das entscheidende "nicht" anscheinend mal locker flockig weggefallen ist.
Also bringt der Nix-Passiert-Tarif genauso wenig, wie die anderen Rabattschutz Tarife, da man immer an die Versicherung gebunden bleibt und die sich im Laufe der nächsten Jahre dann die Kohle durch höhere Tarife bei Dir zurück holen.

Beste Grüße

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