schaden: verursacher will nicht zahlen
liebes forum,
ich habe folgendes Problem:
An meinem Wagen wurde ein Schaden verursacht: Beule am linken Kotflügel. Ich hatte ungünstig geparkt, der andere hat beim Ausparken die Beule verursacht.
Der andere ist mein Nachbar, das erfuhr ich im Nachhinein. Er und ich wissen, dass es so war.
Doch er will den Schaden (ca 1500,-) nicht über die Versicherung laufen lassen und hat alles abgestritten. Er hat mir angeboten, die Beule auf seine Kosten schwarz machen zu lassen, doch das will ich nicht.
Ich hatte damals die Polizei eingeschaltet: Zunächst Anzeige gegen unbekannt. Dann drei Tage später, erkannte ich das auto wieder, es gab Lackspuren von meinem Wagen, alles total eindeutig.
Doch auf Polizei-Ebene ist auch nach drei Monaten nichts passiert.
Hier meine Frage:
- ich will dass die Versicherung (oder wer auch immer) den Schaden übernimmt, doch die Versicherung beruft sich auf meinen Nachbarn, der offiziell leugnet, und die Polizei, deren Ermittlungen noch nichts ergeben haben.
- Inoffiziell hat mein Nachbar mir gegenüber aber eingestanden, dass er es war. es ist wirklich ganz eindeutig.
Was kann ich tun?
danke!
betha
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Dann ab zum Anwalt.Das Verhalten der Versicherung kann nicht angehen.
Die Rechtslage in Deutschland ist dergestalt, dass jemand, der eine Forderung erhebt (also der TE) zu dieser Forderung den sog. Vollbeweis zu führen hat - Er muss den Schaden sowohl zum Grunde (Verursachung), als auch zur Höhe beweisen können.
Was ist bisher geschehen?
Der TE meldet sich (mit Hilfe des Zentralrufes) bei der Versicherung des Nachbarn und sagt: " Der hat mir das Auto kaputt gefahren".
Versicherung fordert Schadenanzeige beim Nachbarn an und der sagt: Keine Ahnung, was der Spinner da behauptet - ich habe nichts kaputt gemacht".
Was soll also der Versicherungssachbearbeiter nun tun?
Bei Unfallflucht besteht regelmässig sog. öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, d.h. die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf.
Also fordert der Sachbearbeiter die Ermittlungsakte an.........und bekommt sie nicht, weil das Ermittlungsverfahren noch läuft.
Was genau kann an diesem Verhalten (angesichts der Rechtslage) nicht angehen?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
wenn technisch Beweisbar ist, dass es sich eindeutig um das Fahrzeug vom Nachbarn handelt, dass den Schaden verursacht haben muss (Z.B. eben Lackspuren), dann darf die Versicherung die Regulierung nicht ablehnen.
Diesen Beweis hat aber der TE zu führen - von A bis Z.
Da offensichtlich nicht einmal Polizei und Staatsanwaltschaft zu einem eindeutigen Ergebnis kommen, stellt sich schon die Frage, wie der TE hier den ihm obliegenden Beweis führen soll.
Ohne jegliche Schwarzmalerei und ganz realistisch betrachtet, sieht das hier nicht wirklich gut aus für den TE - man könnte schon sagen: Richtig mies.
Was soll hieran die "Wunderwaffe" Anwalt ändern können?
Sollten die polizeilichen Ermittlungen nun noch im Sande verlaufen, so kann der TE wohl den Schaden bei sich "ausbuchen" - und auf ein weiterhin "gutnachbarschaftliches Verhältnis" hoffen.
15 Antworten
Die einzige Vorgehensweise, wenn man nicht einen Haufen Geld verbrennen will, ist im vorliegenden Falle abwarten.
Abwarten, ob die Polizeilichen bzw. Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen etwas ergeben.
Wenn die Polizei es mit ihrer Kriminaltechnik nicht schafft, die Täterschaft des Nachbarn nachzuweisen, wie sollte der TE dies dann ganz alleine schaffen?
Sollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, dann gilt sowieso das in meinem letzten Posting Gesagte: Schaden ausbuchen.