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Schaden, Kostenvoranschlag, von Versicherung auszahlen lassen?

Mercedes
Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 9:27

Hallöchen.

Sorry, ich hab nicht sooo viel Zeit, deshalb etwas kurz:

 

- Mir fuhr jemand auf einem Parkplatz rückwärts rein. Schuldfrage gibts nicht. Alles ok.

- Kleine Delle bei mir + diverse Kratzer an der Tür.

- Ließ beim :) über einen unabhängigen Gutachter einen Kostenvoranschlag machen. 4500€.

- Danach fragte ich mal bei einer freien Lackierer/Karosserie Werkstatt an. 1150€.

- Mein Auto ist ca. 6,5 Jahre alt mit 300.000km. Lohnt sich also meiner Meinung nach nicht das beim :) machen zu lassen.

 

Meine Frage ist nun natürlich: Wie läuft das nun? ;)

Kann ich mir den Betrag des Kostenvoranschlags auszahlen lassen? Oder gibts nur das was es tatsächlich kostet? Muss ich bei der Gegnerversicherung erfragen was ich bekomme aufgrund des Kostenvoranschlags? Geht das Ganze überhaupt?

Ich bin etwas hilflos und will mich nicht von der Versicherung, dem :) oder sonstwem bequatschen lassen. Deshalb dachte ich ich frag am besten mal mir völlig Fremde Menschen in einem Forum. ;) ... War nur Spaß. Ihr habt mir schon oft sehr geholfen. So hoffe ich auch auf dieses Mal.

 

Liebe Grüße

penance

Beste Antwort im Thema

...weil beim Auszahlen (nicht reparieren) keine Mehrwersteuer anfällt! Wird später laut Ursprungskostenvoranschlag repariert, zahlt die Versicherung die Mehrwersteuer an dich nach!

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Das ist schon mal gut, trotzdem solltest du dich drauf einstellen das die Versicherung die arbeitskosten auf ein Mittelwert kürzt, sofern dies im Gutachten nicht berücksichtigt wurde.

Hallo,

der Beitrag von Oliver Sy wurde glaube ich falsch verstanden. Gehen wir davon aus, dass ein Fahrzeug einen Wert von 10000,-- € hat. Jetzt entsteht ein Schaden, geschätzt von einem Gutachter von € 4500,--. Restwert wäre rechnerisch € 5500,--. Der Wagen könnte aber locker noch um € 8000,-- verkauft werden. In dem Fall wird die Versicherung versuchen nur € 2000,-- als Abfindung zu bezahlen. mfg

Zitat:

@penance schrieb am 30. Oktober 2014 um 12:45:23 Uhr:

Interessant.. ich kann mich demnach also nicht auf den Wert des unparteiischen Gutachters beziehen,..

Aber die Frage ist dann: Wieso könnte hier die Versicherung nicht das Gleiche behaupten? :confused:

Versicherungen versuchen viel aber sie haben sich an das Gutachten eines VEREIDIGTEN Gutachters zu halten. Wenn du garantiert keine Schuld an dem Unfall oder Rechtsschutz hast lautet mein Rat: Ab zum FACH-Rechtsanwalt. Der macht alles nötige.

Zitat:

@Simba1707 schrieb am 30. Oktober 2014 um 14:16:38 Uhr:

Hallo,

der Beitrag von Oliver Sy wurde glaube ich falsch verstanden. Gehen wir davon aus, dass ein Fahrzeug einen Wert von 10000,-- € hat. Jetzt entsteht ein Schaden, geschätzt von einem Gutachter von € 4500,--. Restwert wäre rechnerisch € 5500,--. Der Wagen könnte aber locker noch um € 8000,-- verkauft werden. In dem Fall wird die Versicherung versuchen nur € 2000,-- als Abfindung zu bezahlen. mfg

So ein quatsch.

Die Versicherung rechnet mit dem zeitwert, nicht dem restwert.

Wenn der schaden über einer Grenze liegt wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Dann bezahlt die Versicherung die Differenz zwischen restwert und wiederbeschaffung.

Zitat:

@zonki101 schrieb am 30. Oktober 2014 um 15:09:45 Uhr:

Zitat:

@Simba1707 schrieb am 30. Oktober 2014 um 14:16:38 Uhr:

Hallo,

der Beitrag von Oliver Sy wurde glaube ich falsch verstanden. Gehen wir davon aus, dass ein Fahrzeug einen Wert von 10000,-- € hat. Jetzt entsteht ein Schaden, geschätzt von einem Gutachter von € 4500,--. Restwert wäre rechnerisch € 5500,--. Der Wagen könnte aber locker noch um € 8000,-- verkauft werden. In dem Fall wird die Versicherung versuchen nur € 2000,-- als Abfindung zu bezahlen. mfg

So ein quatsch.

Die Versicherung rechnet mit dem zeitwert, nicht dem restwert.

Wenn der schaden über einer Grenze liegt wäre es ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Dann bezahlt die Versicherung die Differenz zwischen restwert und wiederbeschaffung.

Die Versicherung zahlt bei einem wirtschaftlichen Totalschaden maximal 130% von dem vom Gutachter festgestellten Zeitwert ohne Schaden, wenn das Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird.

MfG

Sy

Hallo,

ich rede hier nicht von einem wirtschaftlichen Totalschaden, sonder vielmehr davon (was ich leider schon selbst erlebt habe), daß manche Versicherungen wenn man Bargeld möchte nur die Wertverminderung des Fahrzeuges bezahlen (möchten). Ich persönlich hatte damals die Wahlmöglichkeit zwischen einen verminderten Betrag in bar oder die Reparatur in der Werkstatt. Ob die Versicherung im Recht war, kann ich selbst nicht beantworten. mfg

Themenstarteram 3. November 2014 um 9:21

Hallo miteinander. :)

Also ich hab jetzt mal das gemacht was mir geraten wurde bzw. ich hätte von Anfang an machen sollen (!?), und zwar einen Termin beim Anwalt machen. Muss ich mich nicht rumschlagen.

Ich erzähl euch dann wie es ausging. Danke aber schonmal.

Zitat:

@penance schrieb am 3. November 2014 um 10:21:49 Uhr:

...und zwar einen Termin beim Anwalt machen.

Eine weise Entscheidung.

Der Abzug der Kosten "Fachwerkstatt" zu "Freier Werkstatt" ist nur dann zulässig, wenn das Fahrzeug älter als 36 Monate ist und NICHT regelmäßig in einer Vertragswerkstatt des Herstellers gewartet und repariert wurde.

Sprich: immer bei MB zur Inspektion? Prima, dann die Rechnungen direkt mitnehmen zum Anwalt, evtl. auch das Serviceheft kopieren.

War er nicht immer bei MB, so ist der Ansatz der Versicherung legitim zu sagen, dass du ja auch "sonst" immer in einer freien Werkstatt warst und somit die Abzüge rechtmäßig sind.

Hab das schon x-fach durchexerziert ;)

am 30. August 2017 um 21:09

Hallo. Ich muss jetzt auch mal blöd fragen. Wird der Arbeitslohn von der Versicherung denn auch abgezogen wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse?

Nein nur die Märchensteuer.

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