Schaden durch Gabelstapler>Privat HaftpflichtvVersicherung
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit meiner Versicherung.
Es geht sich um folgendes:
Ich habe mit dem Gabelstapler, eines Freundes, einen abgestellten Tank beschädigt. Dies habe ich so meiner Privat Haftpflicht gemeldet.
Jetzt schreibt die Versicherung mir nach 2 Monaten das kein Versicherungsschutz besteht, weil Folgendes nicht Versichert ist:
"Schäden durch den Gerauch eines Kraftfahrzeuges. Da der Stapler schneller als 6 km/h fährt und es sich nicht um eine selbstfahrende Arbeitsmaschine handelt, ist der Stapler als Kraftfahrzeug einzustufen"
Das seh ich ja soweit noch ein.
Hab daraufhin aber meine Versicherungspolice durchgeguckt und da steht noch folgendes:
"Versichert ist jedoch die Haftpflicht wegen Schäden die verursacht werden durch den Gebrauch von
1. Kraftfahrzeugen,
- die nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzenverkehren ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit und Anhängern;
-mit nicht mehr als 6km/h und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h
-nicht versicherungspflichtigen Anhängern
Für diese Kraftfahrzeuge gelten nicht die Ausschlüsse gemäß Ziffer 1.2 2 und 2.4 3 der Haftpflichtversicherungsbedigungen."
Hab jetzt auch schon eine Email an die Versicherung geschrieben mit dem Verweiß auf diese Sätze, die lehnen aber imernoch ab.
Hab ich da noch irgendeine chance, oder versteh ich den Text nicht richtig und bin wirklich nicht in diesem fall versichert?
Im Anhang ein nochmal Scan von der Entsprechenden Seite aus der Police.
Würde mich freunen wenn mir hier jemand etwas hoffentlich positives sagen kann.
Gruß Simon
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@masseyferguson_deutz schrieb am 5. Februar 2015 um 15:12:22 Uhr:
Ja der Tank gehört meinem Freund sowie der Stapler und der Grund und Boden wo es passiert ist.
^^
16 Antworten
Klar. Mag gut möglich sein.
Trotzdem würde ich die ja schon vorliegende Schadenmeldung einfach mal zu denen schicken.
Ist ja kein Aufwand mehr.
Für mich wäre es auch ein Eigenschaden.
Die Nutzung ist mit Genehmigung des Eigentümers geschehen, egal ob durch steckenden Schlüssel oder sogar mündliche Zusage. Mal von abgesehen das man solche Fahrzeuge ohne Stablerschein nicht nutzen sollte.
Natürlich nur auf privaten Grund, für öffentliche Plätze bedarf es eine Zulassung und weitere Umbauten, wie eine Rundumleuchte und Warnhupen. Dann wird der Stapler auch ganz normal zugelassen, weil der Landkreis eine 100Mio Deckung für Sachschaden fordert und die Betriebshaftpflicht oft nur 3 Mio hat.