Schaden durch Baumaschine. Wer haftet??

Hallo,

mein Auto wurde durch eine Baumachine (kleiner Bagger) welche selbst nicht Versichert ist beschädigt. Der Mitarbeiter hat nicht nach hinten gesehen uns ist losgefahren.

Bei meinem Auto ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zum Glück ist es noch Fahrbereit und mein Anwalt kümmert sich gereade um eine klärung. Die Problematik soll folgende sein:

Generalunternehmer A (selbst auf der Baustelle tätig) mieitet sich oben genanntes Gerät. A beautragt zur Verstärkung einen Subunternehmer B welcher wiederrum einen Subunternehmer C beauftragt.

Vom Subunternehmer C dessen Fahrer ist mir nun mit dem von A geliehenem Gerät ins Auto gefahren. Er wurde von A beauftrag die Baumaschine zu führen ohne das er dazu befugt war.

Die Baumaschine ist auch durch den Verleiher nicht versichert.

Nun dreht man sich im Kreis welche Betriebshaftpflicht nun aufkommen muss. Für mich währe Logisch die Versicherung von A als Generalunternehmer. Die kann sich ja im Regressfall das Geld woanders wiederholen. Der Fahrer ist mittlerweile untergetaucht.

Wie schätzt Ihr die Sache ein. Ich konnte keine vergleichbaren Fälle finden.

Gruß
StiloMatrix

Beste Antwort im Thema

Soo es ist ein Kleines Licht am Ende des Tunnels sichtbar. A hat sich bei mir gemeldet und mitgeteilt das Sie den Schaden an ihrer Versicherung weitergeben zur Regulierung und die sich dann Intern weiterstrieten können. Wenn das nun wirklich so klappt dann kann mein Auto wohl bald repariert werden. Mein Anwalt ist auch an der Sache dran.
Ich halte euch auf den laufendem.

Gruß
StiloMatrix

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Zitat:

@StiloMatrix schrieb am 16. November 2017 um 07:30:49 Uhr:


Mit C hatte ich auch schon kontakt und der meint B trägt als sein Generalunternehmer den Schaden.

Das kann doch nicht so schwer sein. Melde schriftlich (!) den Schaden bei C und warte eine schriftliche Antwort ab. Dein Ansprechpartner ist der der den Schaden verursacht hat, wer danach was wie übernimmt ist erstmal nicht dein Problem, du musst von A oder B und deren Rechtsverhältnissen nichts wissen. Wenn B für den Schaden eintritt - schön. Aber darum hat sich C zu kümmern.

Ansonsten verbleibt dir danach nur der Weg zum Anwalt. Das ganze rumgeeiere hier bringt dich nicht weiter. Es ist deine Aufgabe als Geschädigter deinen Schaden beim Verursacher nachzuweisen und einzufordern. Nicht bei dessen Mama, Kindergärtnerin oder sonstwem.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 16. November 2017 um 08:47:24 Uhr:



Zitat:

@StiloMatrix schrieb am 16. November 2017 um 07:30:49 Uhr:


Aus anweisung von A sollte er die Maschine bedienen was der nicht durfte.

Warum sollte er das nicht dürfen. Klar hätte der Fahrer sagen können "du bis nicht mein Chef, du hast mir nix zu sagen", aber das hat doch nix mit irgendwelchen StVo-Vorschriften zu tun?

Gruß Metalhead

- faule Ausrede

- keine Genehmigung vom Vermieter der Baumaschine

- keine Beauftragung/Einweisung vom Auftrag-/Arbeitgeber entspr. Sicherheitsvorschriften

- keine Weisungsbefugnis vom Bau-/Generalunternehmer da sonst evtl. illegale Arbeitnehmerüberlassung

- generell illegal beschäftigt

- Baumaschinenführer hat sich geirrt und war auf der falschen Baustelle😉

- generell (körperlich, geistig) nicht in der Lage eine Baumaschine zu führen

- ...

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 16. November 2017 um 09:24:01 Uhr:


- faule Ausrede
- keine Genehmigung vom Vermieter der Baumaschine
- keine Beauftragung/Einweisung vom Auftrag-/Arbeitgeber entspr. Sicherheitsvorschriften
- keine Weisungsbefugnis vom Bau-/Generalunternehmer da sonst evtl. illegale Arbeitnehmerüberlassung
- generell illegal beschäftigt
- Baumaschinenführer hat sich geirrt und war auf der falschen Baustelle😉
- generell (körperlich, geistig) nicht in der Lage eine Baumaschine zu führen
- ...

Ok, solche Internas wird der VU aber wohl dem TE nicht gleich auf die Nase gebunden haben.

Theoretisch möglich, für die Schadensregulierung aber nicht relevant.

Gruß Metalhead

Anderer Ansatz:
Wenn der Bediener angebl. nicht befugt war ist dann u.U. nicht derjenige haftbar der die Maschine nicht gegen Benutzung Unbefugter gesichert hat?

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Ich halte euch auf den laufendem.

Gruß
StiloMatrix

Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben..aber das hört sich schon mal ganz gut an

Ich würde den Vermieter und den Mieter als Verantwortliche sehen.

Zitat:

@StiloMatrix schrieb am 13. November 2017 um 10:18:48 Uhr:


Hallo,

mein Auto wurde durch eine Baumachine (kleiner Bagger) welche selbst nicht Versichert ist beschädigt. Der Mitarbeiter hat nicht nach hinten gesehen uns ist losgefahren.

Bei meinem Auto ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zum Glück ist es noch Fahrbereit und mein Anwalt kümmert sich gereade um eine klärung. Die Problematik soll folgende sein:

Generalunternehmer A (selbst auf der Baustelle tätig) mieitet sich oben genanntes Gerät. A beautragt zur Verstärkung einen Subunternehmer B welcher wiederrum einen Subunternehmer C beauftragt.

Vom Subunternehmer C dessen Fahrer ist mir nun mit dem von A geliehenem Gerät ins Auto gefahren. Er wurde von A beauftrag die Baumaschine zu führen ohne das er dazu befugt war.

Die Baumaschine ist auch durch den Verleiher nicht versichert.

Nun dreht man sich im Kreis welche Betriebshaftpflicht nun aufkommen muss. Für mich währe Logisch die Versicherung von A als Generalunternehmer. Die kann sich ja im Regressfall das Geld woanders wiederholen. Der Fahrer ist mittlerweile untergetaucht.

Wie schätzt Ihr die Sache ein. Ich konnte keine vergleichbaren Fälle finden.

Gruß
StiloMatrix

Hallo,

die sicherste Auskunft bekommst Du, wenn Du https://www.frag-einen-anwalt.de/ aufrufst.

Du bestimmst selbst, wieviel Dir die Antwort wert ist und wenn Du nicht zu knauserig bist, nimmt sich ein Anwalt Deinem Problem an und Du erhältst eine korrekte Antwort.

Das erspart Dir dann hier die rumeierei und das Zwischendenzeilenlesen.

Gruß aus Brandenburg

J.W.

klitzekleine Schanze vielleicht, besteht beim TE eine Vollkasko :-) ?

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