Schaden durch Baumaschine. Wer haftet??

Hallo,

mein Auto wurde durch eine Baumachine (kleiner Bagger) welche selbst nicht Versichert ist beschädigt. Der Mitarbeiter hat nicht nach hinten gesehen uns ist losgefahren.

Bei meinem Auto ist ein erheblicher Schaden entstanden. Zum Glück ist es noch Fahrbereit und mein Anwalt kümmert sich gereade um eine klärung. Die Problematik soll folgende sein:

Generalunternehmer A (selbst auf der Baustelle tätig) mieitet sich oben genanntes Gerät. A beautragt zur Verstärkung einen Subunternehmer B welcher wiederrum einen Subunternehmer C beauftragt.

Vom Subunternehmer C dessen Fahrer ist mir nun mit dem von A geliehenem Gerät ins Auto gefahren. Er wurde von A beauftrag die Baumaschine zu führen ohne das er dazu befugt war.

Die Baumaschine ist auch durch den Verleiher nicht versichert.

Nun dreht man sich im Kreis welche Betriebshaftpflicht nun aufkommen muss. Für mich währe Logisch die Versicherung von A als Generalunternehmer. Die kann sich ja im Regressfall das Geld woanders wiederholen. Der Fahrer ist mittlerweile untergetaucht.

Wie schätzt Ihr die Sache ein. Ich konnte keine vergleichbaren Fälle finden.

Gruß
StiloMatrix

Beste Antwort im Thema

Soo es ist ein Kleines Licht am Ende des Tunnels sichtbar. A hat sich bei mir gemeldet und mitgeteilt das Sie den Schaden an ihrer Versicherung weitergeben zur Regulierung und die sich dann Intern weiterstrieten können. Wenn das nun wirklich so klappt dann kann mein Auto wohl bald repariert werden. Mein Anwalt ist auch an der Sache dran.
Ich halte euch auf den laufendem.

Gruß
StiloMatrix

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A schiebt die Verantwortung zu B. B wiedrrum meint A ist zuständig und C will davon garnichts wissen und meint B ist zuständig. A meinte auch noch das sie es Ihrer Versicherung melden aber die die Zahlung ganz sicher verweigern werden.

Na herzlichen Glückwunsch

Gruß m

Dann mußt du es dir halt vom Fahrer der Baumaschine holen. 😉

Gruß Metalhead

Mit einer Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung wird Druck aufgebaut. Der Verursacher hat sich zu kümmern wer für den Schaden aufkommt. Wenn keine Versicherung bezahlen will, bleibt ihm nichts anderes übrig als den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen und das Geld beim Versicherer selbst einzuklagen. Diese "Bürokrate" demjenigen zuzumuten, der den Schaden nicht verursacht hat, finde ich eine Unart.

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Zitat:

@StiloMatrix schrieb am 15. November 2017 um 12:35:33 Uhr:


A schiebt die Verantwortung zu B. B wiedrrum meint A ist zuständig und C will davon garnichts wissen und meint B ist zuständig. A meinte auch noch das sie es Ihrer Versicherung melden aber die die Zahlung ganz sicher verweigern werden.

Der Angestellte von C ist der Verursacher, also richtet man als erstes schriftlich die Schadenersatzforderungen an Firma C und wartet schriftliche Antwort ab.

@StiloMatrix Hast du ne Vollkasko? Moeglichkeit wäre ja noch das du vorerst über diese den Schaden behebst.... Ich denke die setzen ganz andere Hebel an wenn die ihr Geld wieder haben wollen...

Oder seh ich das falsch...frage ich die Experten hier....

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. November 2017 um 14:14:48 Uhr:


Der Angestellte von C ist der Verursacher, also richtet man als erstes schriftlich die Schadenersatzforderungen an Firma C und wartet schriftliche Antwort ab.

Zitat:

 Der Fahrer ist mittlerweile untergetaucht.

Schrieb der TE schon im ersten Post. Hauptsache es war ein Angestellter. Und kein freischaffender Helfer

Gruß m

Zitat:

@Karliseppel666 schrieb am 15. November 2017 um 14:56:13 Uhr:


@StiloMatrix Hast du ne Vollkasko? Moeglichkeit wäre ja noch das du vorerst über diese den Schaden behebst.... Ich denke die setzen ganz andere Hebel an wenn die ihr Geld wieder haben wollen...

Oder seh ich das falsch...frage ich die Experten hier....

Die eigene Versicherung setzt da bestimmt keine Hebel an.

Schaden über VK abgerechnet, der VN wird zurück gestuft, fertig.

Au man son Murks wünscht man keinem...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. November 2017 um 15:56:18 Uhr:


Schrieb der TE schon im ersten Post. Hauptsache es war ein Angestellter. Und kein freischaffender Helfer

Ja und? Firma C ist aber doch bekannt, oder? 😕

Das hörte sich Anfangs eher nach freischaffendem Künstler an.... C is untergetaucht und so....

Kann mir das gut vorstellen. Ein Gemenge aus Bauherr Subs und Sub vom Sub. Und wenn was passiert zeigt jeder auf jeden

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. November 2017 um 16:55:04 Uhr:



Zitat:

@windelexpress schrieb am 15. November 2017 um 15:56:18 Uhr:


Schrieb der TE schon im ersten Post. Hauptsache es war ein Angestellter. Und kein freischaffender Helfer

Ja und? Firma C ist aber doch bekannt, oder? 😕

Wer sagt, dass Firma C das zugibt? Bei drei involvierten Firmen weiß schlussendlich keiner wer gefahren ist.

@TE
Hattest Du die Rennleitung gerufen?

Gruß M

Meine Meinung:

Einer ist aber garantiert involviert und zwar A, welcher den Minibagger gemietet hat.

A hat dafür zu sorgen, das kein Unbefugter mit dem Gerät arbeitet oder Dumfug treibt und wenn der nicht nachweisen kann oder will, wer den Bagger gefahren hat, ist er in der Haftung.
Wenn er grob fahrlässig gehandelt hat, so zahlt er aus eigener Tasche.

Dürfte auch die BG und vor allem den Zoll intressieren, wer sich denn da alles so an der Baustelle rumtreibt oder auch nicht.😉

Guten Morgen,

also C der sub Sub sein Angestellter ist mir ins Auto gekracht. Aus anweisung von A sollte er die Maschine bedienen was der nicht durfte.
Mit C hatte ich auch schon kontakt und der meint B trägt als sein Generalunternehmer den Schaden.

Die Polizei wurde gerufen. Die ahebn aber nur Daten getauscht. Dort steht der Fahrer der Machine drauf der nun untergetaucht ist.

Vollkasko habe ich leider nicht. Meiner meinung müsste der Schden durch die Versicherung von A ersteinmal reguliert werden welche sich dann ggf. das Geld bei B oder C wiederholt.

Gruß
StiloMatrix

Zitat:

@StiloMatrix schrieb am 16. November 2017 um 07:30:49 Uhr:


Aus anweisung von A sollte er die Maschine bedienen was der nicht durfte.

Warum sollte er das nicht dürfen. Klar hätte der Fahrer sagen können "du bis nicht mein Chef, du hast mir nix zu sagen", aber das hat doch nix mit irgendwelchen StVo-Vorschriften zu tun?

Gruß Metalhead

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