Schaden auszahlen lassen, wie hoch ist der Betrag?
Hallo,
mein Auto wurde parkend beschädigt. Der schuldige hat dies auch der Polizei gemeldet, worüber ich auch sehr froh und dankend bin.
Ich habe auch direkt Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufgenommen, dann ein Kostenvoranschlag bei der Werkstatt erstellen lassen und wollte mit den Betrag auszahlen lassen.
Wie hoch wird der Betrag sein?
Zieht die Versicherung noch ein Prozentsatz ab von dem, welcher auf dem Kostenvoranschlag steht?
Ich kenne das bisher so, dass sie den Betrag des Kostenvoranschlags auszahlt, ohne die 19%, welche erst bei einer Reparatur nachgezahlt werden.
Kann man das irgendwo nachlesen? Ich habe bisher noch keine eindeutige Aussage gefunden.
Ich habe nur folgende Aussage gefunden:
https://carright.de/.../#hfaq-post-7243Zitat:
Bei der fiktiven Abrechnung wird grundsätzlich keine Mehrwertsteuer erstattet. Der Gesetzgeber hat dies nach einer Gesetzesreform so in das Gesetz geschrieben. Mehrwertsteuer wird nur daher nur dann erstattet, wenn nachgewiesen worden ist, dass sie auch tatsächlich angefallen ist.
Danke 🙂
23 Antworten
@Wikinger0815
Alles ok sonst ? Manchmal ist nichts schreiben definitiv die bessere Idee 🙄
Richtig. Das gilt aber hier für dich selber. Den Rest deines profunden fachkudigen Beitrages kann man getrost unter Gesülze eines Ahnungslosen verbuchen.
Tipp für dich:
Mach dich hier im Versicherungsform erst einmal schlau, bevor du hier -mit Amateurwissen- meinst anderen Ratschläge geben zu müssen........
Im Prinzip ist ja alles richtig was ihr hier so schreibt.
Traurig ist aber dass man keinen noch so einfachen, unstrittigen, lapidaren Schaden ohne Anwalt abwickeln kann, weil man garantiert von der Versicherung über den Tisch zu ziehen versucht wird.
D.h. Kostenvoranschlag reicht nicht, ein Gutachter und ein Anwalt muss ran. Beide kassieren, eigentlich for nothing, nur weil der Kostenvoranschlag vieeeel zu hoch ist.
Am Ende ist alles für die Assekuranz viel teurer und Anwälte und Gutachter haben verdient. Da muss ich dem TE schon ein bischen Recht geben.
Der Gelackmeierte ist immer der, der es ohne Anwalt versucht und dann ohne Abrechnung der Versicherung irgendeinen Phantasiebetrag überwiesen bekommt.
Das wurde doch schon fadenübergreifend zigfach diskutiert. Der VN ist der VS erstmal "schutzlos" ausgeliefert. Auch wenn der VN meint, oberschlau zu sein. Das richtige, hier empfohlene, Verfahren mit eigenem Anwalt/eigenem GU wird doch seit Jahren auch von den Gerichten empfohlen.
Für die VS rechnet es sich nur noch, weil viel zu viele oberschlau sein wollen oder schlichtweg ahnungslos sind. 🙂
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Zitat:
@Gerry0309 schrieb am 20. August 2021 um 22:10:20 Uhr:
Der Gelackmeierte ist immer der, der es ohne Anwalt versucht und dann ohne Abrechnung der Versicherung irgendeinen Phantasiebetrag überwiesen bekommt.
Und das sind 95 % der Geschädigten.
Nur knapp 5 % der Schadensregulierungen laufen mit anwaltlicher Unterstützung.
Jeder hat heutzutage die Möglichkeit, in wenigen Minuten herauszufinden, wie die einzig sinnvolle Durchführung einer Schadensregulierung funktioniert.
Wer das ignoriert und glaubt, aus welchen Gründen auch immer, einen anderen Weg gehen zu müssen, darf sich hinterher nicht beschweren, dass er betrogen wurde...
@Gerry0309
Deine % hast du aber gewürfelt,
schau mal wie viele VR haben und die lassen auch regeln.
Zitat:
@manvo schrieb am 21. August 2021 um 00:16:54 Uhr:
@Gerry0309
Deine % hast du aber gewürfelt,
schau mal wie viele VR haben und die lassen auch regeln.
In meinem Beitrag sind keine %-Angaben enthalten.
Erst mal richtig lesen und dann meckern.
Wenn die Versicherungen korrekt abrechnen würden - gibt schließlich jede Menge obergerichtliche Urteile - müssten die Geschädigten keinen Anwalt beauftragen.
Aber - als einfaches Beispiel - die Versicherung reguliert nach dem von ihr eingeholten Restwertangebot mit der Begründung, der Geschädigte hätte ihr Gelegenheit geben müssen, ein überregionales Restwertangebot vorzulegen. Gibt zwar ein BGH-Urteil von 2016, wonach der Geschädigte das eben nicht muss, aber das interessiert die Versicherung nicht. Die Gutachterrechnung wird als überhöht gekürzt.
Die gleiche Versicherung zieht bei fiktiver Abrechnung die allgemeine Kostenpauschale von 25,- € ab, dazu die Verbringungskosten, sind ja noch nicht angefallen. Welche Positionen bei der fiktiven Abrechnung sind denn schon angefallen? Stimmt, keine, ist ja eine fiktive Abrechnung.
Ist übrigens nicht die HUK. Ergebnis wird dann wohl die Klage über den Differenzbetrag sein.
Genau so läuft es. Wenn du nicht von Anfang an einen Anwalt eingeschaltet hast dann versuch mal einen zu finden der wegen den paar Kröten Lust hat tätig zu werden.
Da findest du allenfalls einen drittklassigen Advokaten der sonst keinen Auftrag bekommt.