Schaden auf schaden, wo melden?
Guten abend zusammen.
Ich versuche mich kurz zu fassen.
Beim Orkan vor 2 Wochen ist mein Auto beschädigt worden. Einmal an der Windschutzscheibe einmal an der Seite. Beide Teile gehörten zum Gebäude meines Vermieters, besser gesagt der Garage vor der ich gerade mein Auto geparkt hatte.
Die Windschutzscheibe hat einen 25cm langen Kratzer....
Der Kotflügel hatte bereits eine leichte Delle, jetzt fehlt- weil ein teil 2cm neben dem alten schaden geflogen ist, auch noch ein großes Lack- Stück. Vermutlich ist die Delle auch tiefer, aber das lässt sich schlecht beweisen....
Natürlich habe ich es meiner Kfz Versicherung gemeldet. Mein Lebenspartner ist letztes jahr verstorben und ich habe große finanzielle Schwierigkeiten derzeit. Das Auto ist quasi das teuerste was ich besitze. Damit ich mir die Versicherung leisten kann, musste ich auf teil- Kaskoversicherung runter gehen. Aber der schaden passierte vor ende Januar!!!!!! Folglich war ich zum Zeitpunkt noch vollKasko- versichert! Allerdings mit 500Euro selbstBeteiligung .
Am Montag soll ich in der Werkstatt einen kosten- voranschjag einholen. Termin steht. Aber vermutlich muss ich 500Euro selbst bezahlen oder? Und warum übernimmt das nicht die teil- Kasko? Die liegt bei mir auf 300Euro selbstBeteiligung ....
Jetzt kommt noch was hinzu. Alle bekannten sagen, das muss die Versicherung vom Vermieter zahlen?! Denn ich meiner Nebenkosten- Abrechnung zahle ich für eine Gebäude- Haftpflichtversicherung und eine WohnGebäude- Versicherung. Und alle sagen das muss die übernehmen und ich hätte somit keine selbstBeteiligung!
Wer kommt jetzt dafür auf?
Und die andere frage, jetzt liegt der neue Lack - schaden am Heck genau neben dem alten.... Ein Mechaniker sagte, lass das als einen Schaden gleich mit machen. Da muss mal einer mit dem Einkaufs - wagen dran gekommen sein. Auf jeden Fall war nach einem tag Shoppen am abend ne Delle drin. Natürlich keiner ne Nachricht hinterlassen....
Ich hoffe ihr habt Rat - ich stehe mit dem rücken zur wand. Wenn es wirklich mit 500Euro selbstBeteiligung ist, kann ich den Schaden nicht reparieren lassen. Ich habe das Geld nicht. Sämtliche Rücklagen sind bei Anwälten, Notar und der Beisetzung verschlungen worden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@27239 schrieb am 28. Januar 2018 um 07:44:36 Uhr:
Ist ja durch den Sturm kein neuer Schaden hinzu gekommen, Kotflügel war schon beschädigt.
Du hast Dir eine kleine Delle in den Kotflügel Deines neuen Autos gefahren. Als Du noch daneben stehst und Dich ärgerst, komme ich vorbei und trete mit voller Wucht in Deinen Kotflügel.
Als Du mich entgeistert anschaust, sage ich nur: "Was willst Du, war doch schon beschädigt!"
Bleibst Du immer noch bei Deiner Meinung?
31 Antworten
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Januar 2018 um 22:29:35 Uhr:
Nochmal, wegen des Vorschadens würde ich auf der Entsendung eines Gutachters bestehen.
Den Vorschaden unbedingt wahrheitsgemäß benennen, sonst gibt es möglicherweise großen Ärger.
befolge diesen Rat;
evtl. fragst du deine Werkstatt mit welchem Gutachter die zusammen arbeiten; sei dann dabei!, sprich mit dem Gutachter und erkläre ihm die Situation und frage nach deinen Optionen.
Um die 300€ SB kommst du nicht herum.
Alles Gute!
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 28. Januar 2018 um 11:56:59 Uhr:
Zitat:
@Oetteken schrieb am 27. Januar 2018 um 22:29:35 Uhr:
Nochmal, wegen des Vorschadens würde ich auf der Entsendung eines Gutachters bestehen.
Den Vorschaden unbedingt wahrheitsgemäß benennen, sonst gibt es möglicherweise großen Ärger.@Mira4
befolge diesen Rat;
evtl. fragst du deine Werkstatt mit welchem Gutachter die zusammen arbeiten; sei dann dabei!, sprich mit dem Gutachter und erkläre ihm die Situation und frage nach deinen Optionen.Um die 300€ SB kommst du nicht herum.
Alles Gute!
Nein Mira, du fragst NICHT deine Werkstatt mit welchem Gutachter die zusammen arbeiten, da das ein Teilkasko schaden ist und nur Deine Versicherung bestimmt, was passiert.
Wenn du dir von der Werkstatt einen Gutachter bestellen lässt, bezahlst du den selber!!!
Sorry...stimmt. .. Sause hat recht!
Dennoch sollte sie dabei sein und möglichst in der Werkstatt. .. 🙂
mach was die versicherung sagt und fahr zur werkstatt und lass dir einen kostenvoranschlag geben. sag denen, das du einen vorschaden hattest und gut ist.
wieso eigentlich sb 300 ? üblich ist doch 150€ sb teilkasko...
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Hallo zusammen,
So- ich war heute in der Werkstatt und habe einen Kostenvoranschlag bekommen. Habe dem offen gesagt das ein vor - schaden bestand- ich aber wirklich keine Chance hab mm genau abzugrenzen was vorher da war, und was nicht.
Der voranschlag beläuft sich auf etwas über 2000Euro.
Er hat gesagt er kann den Schaden an der Seite mit rein rechnen oder lassen. Hälfte geht nicht. Ich habe ihn mit rein rechnen lassen. Er würde das nicht bewerten.
Und nu? Einfach das Ding an die Versicherung schicken wie sie es wollten? Noch was dazu schreiben?
Kommt im jeden Fall noch jemand von der Versicherung raus zum prüfen oder wie muss ich mir das jetzt vorstellen?
Gott sorry Leute. Ich musste noch nie was der Versicherung melden. Ist alles neu. Ich hoffe ihr könnt weiter licht ins dunkle bringen ??
du hast nen kostenvoranschlag wie die versicherung wollte. schick das teil denen und guck, was passiert.
reden ist silber, schweigen ist gold. solange du sie nicht anlügst, kann dir keiner was böses. je weniger du also schreibst, desto besser.
also
"Sehr geehrte bla blubb,
anbei finden Sie den Kostenvoranschlag, so wie im Schrieb vom xxxxxx angefordert. Ich bitte zeitnah um Klärung der nächsten Schritte. MFG "
Blöde Frage, warum sollte sie einen kleinen Vorschaden der vermutlich nie Versicherungstechnisch abgerechnet wurde der Versicherung unbedingt mitteilen??
Ich vertrete hier auch die Meinung Reden ist Silber Schweigen ist Gold.
Zitat:
@Truckbaer schrieb am 31. Jan. 2018 um 02:15:48 Uhr:
Blöde Frage, warum sollte sie einen kleinen Vorschaden der vermutlich nie Versicherungstechnisch abgerechnet wurde der Versicherung unbedingt mitteilen??
Weil es an sonsten streng genommen den Straftatbestand "Versicherungsbetrug" erfüllt.
Zitat:
@guruhu schrieb am 31. Januar 2018 um 09:07:23 Uhr:
Weil es an sonsten streng genommen den Straftatbestand "Versicherungsbetrug" erfüllt.
Streng genommen gibt es einen solchen Straftatbestand gar nicht.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 31. Jan. 2018 um 09:32:14 Uhr:
Streng genommen gibt es einen solchen Straftatbestand gar nicht.
Streng genommen habe ich deshalb auch das Wort Versicherungsbetrug zwischen zwei ganz besonderen Satzzeichen platziert.
Wenn Du in die Suche dieses Wort eingibst, bekommst Du mehrere hundert Ergebnisse.
Man sollte solche falschen Begrifflichkeiten nicht auch noch befeuern...
Nur weil es den "straftatbestand Versicherungsbetrug" nicht gibt, sollte man jetzt aber nicht so tun als ob bewusst falsche Angaben keinerlei Konsequenzen haben könnten.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 31. Jan. 2018 um 10:21:01 Uhr:
Wenn Du in die Suche dieses Wort eingibst, bekommst Du mehrere hundert Ergebnisse.
Man sollte solche falschen Begrifflichkeiten nicht auch noch befeuern...
Möglich. Spielt aber in meinen Augenkeine Rolle.
Jeder weiß, was (mit dem Vorgang) gemeint ist, jeder versteht, dass eine betrügerische Handlung, also eine Straftat vorliegt. Ist genau das gleiche Spiel wie mit der "Beamtenbeleidigung". Gibt es als solche nicht, Ist jedoch ein gängiger Begriff im deutschen Sprachgebrauch.
Zitat:
@guruhu schrieb am 31. Januar 2018 um 10:26:14 Uhr:
Jeder weiß, was (mit dem Vorgang) gemeint ist, jeder versteht, dass eine betrügerische Handlung, also eine Straftat vorliegt.
Was ist denn gemeint?
Der Betrug von Anspruchstellern gegenüber Versicherungen?
Oder der Betrug von Versicherungen gegenüber Anspruchstellern?
Beides existiert jeweils in Milliardenhöhe, ist gegensätzlich und wird unter dem selben Begriff zusammengefasst?
Ich halte die Differenzierung schon für wichtig...
Zitat:
@rrwraith schrieb am 31. Jan. 2018 um 10:42:14 Uhr:
Was ist denn gemeint?
Na wer will (bzw. wem wird hier geraten) denn hier einen Anspruch an jemanden stellen, den er eigentlich nicht hat?
Zum 2. Teil deiner Aussage: ja auch Versicherungen "betrügen" ihre Kunden. Betrügen steht hier wiederum in Anführungszeichen, da ein unsittlichen/unmoralisches Verhalten noch lange keinen Betrug darstellt. Aber das sei an der Stelle auch nicht wichtig für die Diskussion.
Fakt ist: gibt man Versicherungsbetrug bei Google ein, muss man ziemlich lange blättern, bis man auf Themen stößt, in denen es um Betrug am Kunden geht und nicht um Betrug an der Versicherung. Der versierte Leser kann sich also denken, was mit dem Wort "Versicherungsbetrug" gemeint ist. Aber du kannst natürlich gerne für dich weiter differenzieren. Ich würde dir ebenfalls mal die Definition des Wortes (bspw. vom Duden) nahelegen.