ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Schaden Anhänger

Schaden Anhänger

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 13:54

hallo

ich bin neu hier und hoffe, es kann mir jemand helfen!

Ich habe mir für einen Umzug einen Anhänger ausgeliehen.

Blöderweise bin ich mit dem Auto beim Rangieren wegen dem Eis etwas seitlich abgerutscht, so dass sich der Anhänger dann gedreht hat, so dass er gegen ein parkendes Auto gestoßen ist. Am Auto ist jetzt am Kotflügel eine Beule und der Spiegel beschädigt und am Anhänger ist die Lichthalterung verbogen, Kratzer und auch die Plane vom Anhänger ist an den Schlaufen eingerissen (da hat sich der Autospiegel verhackt)

Ich habe jetzt nachgesehen, der Anhänger ist laut dem Vermietzettel versichert mit Teilkasko 150 Euro SB und Haftpflicht.

Wer muss denn jetzt den Schaden am Anhänger und an dem geparkten Auto zahlen??

 

Bei meinem letzten Umzug hatte ich einen Sprinter gemietet, mit 150 Euro SB oder so, da wärs mir klar, dass ich 150 Euro hätte zahlen müssen und gut ists, aber wie ist das hier?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

 

Sabine deine Versicherung ist da total draußen, die muss nichts zahlen!

Das ist leider nicht richtig. Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ist zuständig, die des Anhängers nur wenn dieser NICHT angehängt ist.

44 weitere Antworten
Ähnliche Themen
44 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von sabine76a

 

Dann meint ihr also, ich muss den Schaden am Anhänger selbst bezahlen?

Jo.

Zitat:

Original geschrieben von sabine76a

Schon blöd, bei einem normalen Sprinter, den man sich ausleiht, hat man ja auch Vollkasko... wieso ist das bei Hänger nicht so?

Vielleicht deswegen, weil du keine Vollkaskoversicherung hierfür beim Vermieter abgeschlossen hast?

 

Zitat:

Original geschrieben von sabine76a

morgen muss ich den Anhänger zurückgeben, ich hoffe, der Typ ist nicht zu verärgert.

Das dürfte wohl nicht das erste mal sein, dass dem Vermieter ein beschädigtes Fahrzeug oder Anhänger zurückgebracht wird.

Und wenn er sich ägern sollte, wird das nun auch nichts mehr an der Tatsache ändern, dass der Hänger nun einmal beschädigt ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von sabine76a

Was ist denn wenn der Typ vom Verleih sagt, ich muss ihm auch noch den Schaden erstetzen weil er ihn eine Woche nicht verleihen kann wegen Reparatur oder so?

Müsste er diesen Ausfallschaden konkret nachweisen - irgendwelche Behauptungen a la "hätte ich wohl schon vermieten können" oder in dieser Art reichen da nicht aus.

Zitat:

.......bei einem normalen Sprinter, den man sich ausleiht, hat man ja auch Vollkasko... wieso ist das bei Hänger nicht so?

.....kannst Du bei jedem vernünftigen Vermieter mit abschliessen..... Auch beim Sprinter beantragst Du das extra und es ist nicht automatisch mit dabei!

Zitat:

morgen muss ich den Anhänger zurückgeben, ich hoffe, der Typ ist nicht zu verärgert.

........kommt ein bisschen auf das Schadenbild an! Wenn der Anhänger weiterhin ohne Einschränkungen einsatzbereit ist, wird er sich vermutlich eher freuen, da er den beschädigten Anhänger weiter vermieten wird und den Schaden fiktiv mit Dir abrechnen wird. Sprich auf jeden Fall vorher mit ihm, da Du auch die Kosten der Schadenfeststellung tragen musst. Es mmacht also einen erheblichen Unterschied, ob er ein Gutachten für 500 EUR erstellen lässt oder nur einen KVA über 50 EUR....

Erkundige Dich auch, was ein vergleichbarer Anhänger wert ist, da es unter Umständen Sinn macht, ihm den Anhänger beschädigt abzukaufen und dann weiter zu verkaufen, da Anhänger einem relativ geringen Wertverlust unterliegen!

Zitat:

Was ist denn wenn der Typ vom Verleih sagt, ich muss ihm auch noch den Schaden erstetzen weil er ihn eine Woche nicht verleihen kann wegen Reparatur oder so?

.....auch um diese Frage zu beantworten, wäre es interessant zu wissen, ob der Anhänger noch einsatzfähig ist.....

Leider steht hier kein KFZ-Versicherer im Hintergrund, der die Höhe der Ansprüche prüft!

Moin moin,

ich habe folgendes Problem und zwar wollte ich gestern den Cabrio von meinem Vater von der Lackierei abholen, dafür habe ich einen Trailer (Anhänger) ausgeliehen und da mein jetziges Auto keine Anhängerkupplung hat, habe ich das Auto meines Nachbarn bekommen um diese kleine Fahrt zu tätigen. Von vorne reingesagt, habe ich diesen Transport gemacht, weil nur ich der Familie den CE Führerschein hab, den ich damals beim Bund "geschenkt" bekommen habe also So weit so gut, die Fahrt hat eigentlich ganz gut geklappt und ich war schon wieder von unserem haus, habe den Anhänger abgekuppelt und in die Parklücke orthogonal zum Fahrzeug reingedrückt, ich war mir sicher, dass ich den Anhänger gut abgesichert hatte, in der Zeit kam auch mein Nachbar raus und ich habe ihm schon die Schlüssel vo dem Fahrzeug zurückgegeben. Bloß war die Geschichte leider noch nicht vorbei, denn der scheiß Anhänger rollte zurück, in der Zeit wo ich mit dem Nachbar am Auto stand. Die Gabelstange vom Anhänger traf die hintere Stoßstange vom Nachbarsfahrzeug und die Stoßstange vom Cabrio, da sie etwa 10 cm über der Kante des Anhängers herausragte, trag den Wagen auch und hinterließ eine Delle an der linken Seitentür des Nachbarwagens. Die frischlackierte Stossstange vom Cabrio hat auch Kratzer und eine kleine Beule abbekommen. Jetzt ist die Frage, welche Versichrung wofür haftet und wofür nicht. Ich bin der Meinung, dass ich Schuld bin, da ich den Anhänger nicht richtig abgesichert habe und daher dachte ich es wäre ein Fall für meine private Haftpflichtversicherung. Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe:)

Du musst jetzt erstmal Fragen beantworten, war der Abhängevorgang abgeschlossen?

Stand der beladene Anhänger da wo er vorübergehend stehen sollte?

Die vermeintliche ausreichende Standsicherung des Anhängers aus deiner Sicht, war ab- od. nicht abgeschlossen?

 

Dann geht es weiter mit der Beantwortung.

 

(In jedem Fall ist der Anhänger in der Gefährdungshaftung, die aber nicht für die Anhängerladung gilt)

Zitat:

Original geschrieben von sabine76a

ja also der Anhänger war am Auto angehängt.

Ja, dass meine Auto Haftpflicht dann zuständig ist und nicht die des Anhängers ist mir nun klar.

Aber zahlt meine KFT Haftpflicht nicht auch den Schaden am geliehenen Anhänger?

Moin,

geliehene und gemietet Sachen sind vom Haftpflichtschutz ausgenommen.

Ausnahme, Du hast dies in Deinem Haftpflichtvertrag ausdrücklich mitversichert durch besondere Haftpflichtbedingungen.

Hier geht es doch gar nicht mehr um Sabine 76a. :D

(Letzter Beitrag und Besuch am 30. Januar 2011)

 

Immer dieses sinnbefreite Geschreibsel. :D :D :D

:D Siggi hat`s drauf :D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Du musst jetzt erstmal Fragen beantworten, war der Abhängevorgang abgeschlossen?

Stand der beladene Anhänger da wo er vorübergehend stehen sollte?

Die vermeintliche ausreichende Standsicherung des Anhängers aus deiner Sicht, war ab- od. nicht abgeschlossen?

Dann geht es weiter mit der Beantwortung.

(In jedem Fall ist der Anhänger in der Gefährdungshaftung, die aber nicht für die Anhängerladung gilt)

Moin,

danke für die schnelle Antwort. Der Anhänger war auf dem Platz, wo er die nächsten Tage stehen sollte. Der Abhängevorgang war abgeschlossen. Die Absicherung war aus meiner Sicht abgeschlossen, ich habe sogar einen kleinen Keil, der dem Anhänger beigefügt war, unter gelegt, da dieser Mist aber aus Plastik war und so mini klein war, hat er seine Funktion nicht erfüllt. Ich hätte ihn vielleicht etwas mehr reindrücken sollen, aber wie es mal so schön immer im nachhinein ist, hätte, wäre und sonst was alles;)

Die Versicherung hat mir bereits mitgeteilt, dass sie für geliehene Sachen nicht haftet, die Frage bleibt aber, ob man zu diesem Zeitpunkt noch von einem mündlichen Mietvertrag ausgehen kann, denn der Vorgang war eigentlich abgeschlossen.

Ich denke mal die Versicherung müsste auf jeden Fall den Schaden am Cabrio in Form von Kratzern übernehmen, da die ja durch mein Verschulden entstanden sind und der Wagen ja gerade frisch lackiert war. Alles andere bleibt für mich mit einem großen Fragezeichen dahinter versehen.

Danke für die Hilfe im Voraus.

Das Cabrio gehört Deinem Vater.

Wohnst Du mit Deinen Eltern in einer Wohngemeinschaft?

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Das Cabrio gehört Deinem Vater.

Wohnst Du mit Deinen Eltern in einer Wohngemeinschaft?

nein, ich studiere in Braunschweig und bin auch dort seit mehr als einem Jahr wohnhaft. Meine Eltern wohnen in Uelzen.

Hallo Nachbar, wohne im Raum Braunschweig.

Da Du studierst, gehe ich davon aus, dass Du vom Vater wirtschaftlich abhängig bist, das ist blöde, weil sonst könnte Dein Vater an Dich Schadenersatzansprüche stellen, die dann wiederrum von der KFZ Haftpflicht des Anhängers (Du als Mieter? oder Dein Vater) reguliert oder abgelehnt werden kann.

Da ich den Einzelfall nicht kenne, würde ich auf jeden Fall den Schaden am BMW der Versicherung des Anhängers melden, mal sehen was die sagen.

am 12. Juli 2011 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von sinrossii

 

Die Versicherung hat mir bereits mitgeteilt, dass sie für geliehene Sachen nicht haftet,

Damit ist hier doch alles gesagt.

Die Ablehnung der Privathaftpflicht ist (zu Recht nach dem Bedingungswerk) erfolgt - und nun sucht man hier nach Argumenten, um den Schaden nicht doch noch irgendwie bei der Privathaftpflicht unter zu bekommen.

 

Nur so viel hierzu: Die Ablehnung aus den genannten Gründen war korrekt, ausserdem liegt hier auch noch ein Kfz-Gebrauch vor (Entscheidung der paritätischen Kommission), auch, wenn der Anhänger angeblich bereits abgekoppelt war usw. usw..

 

@sinrossii,

 

Ich gehe von der Richtigkeit deiner Schilderung aus. Der Abhängevorgang war abgeschlossen, der BMW-Halter (Verleiher) hat vom Entleiher (Sohn) die Fzg.-Schlüssel zurückerhalten.

 

BMW-Schaden:

Der Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers ist der Schaden am BMW zu melden, zeitgleich meldet man Schadenersatzansprüche dem Grunde nach bei dieser an.

 

Cabrioschaden:

a) Bei Verschulden des Sohnes. Ich gehe davon aus, dass keine Transportversicherung für den Anhänger bestand, nur diese Versicherung müsste für diesen Schaden aufkommen. Formal ist es so, dass das Vater und Sohn unter sich zu klären haben. Nur am Rande sei erwähnt, dass es dabei auch auf die Beauftragung des Vaters ankommen wird/kann.

 

b)Bei Bestand einer Vollkaskoversicherung des Cabrios, wäre diese eintrittspflichtig. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, anderes Thema.

 

c) Sollte dem Sohn kein Verschulden angelastet werden können, was das Abstellen und Sichern des Anhängers angeht, ist es für mich eine spannende Frage, ob dann nicht auch der Cabrioschaden vom Haftpflichtversicherer des Anhängers zu ersetzen ist? Stichwort Gefährdungshaftung. Vielleicht weiß hier jemand mehr.

Unbedingt zu beachten ist bei solchen Schadenereignissen mit Anhängern, dass die Versicherer zunächst einmal eine hohe Unrechtvermutung gegen die Beteiligten haben. Mit fast 100 % will ich daher vorhersagen, dass der Haftpflichtversicherer des Anhängers einen Kfz-Sachverständigen zur Prüfung der Plausibilität des Schadens und des Schadenhergangs einschließlich des Nachstellens beauftragen wird.

 

Sollte der Kfz-Sachverständige dem Versicherer melden, z. B. dass kann so nicht gewesen sein, wird der Versicherer nicht für den Schaden eintreten. Zeitgleich wird er eine Rechnung für die Prüfung seiner Eintrittspflicht dem Schadenmelder in Höhe der Gutachtenkosten versenden. Gern wird der Schadenmelder dann diesen Betrag X an den Versicherer überweisen, weil dieser ihm die Zahlung so schmackhaft gemacht hat, dass er von der Erstattung einer Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges nach fristgemäßen Zahlungseingang absieht.

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

c) Sollte dem Sohn kein Verschulden angelastet werden können, was das Abstellen und Sichern des Anhängers angeht, ist es für mich eine spannende Frage, ob dann nicht auch der Cabrioschaden vom Haftpflichtversicherer des Anhängers zu ersetzen ist? Stichwort Gefährdungshaftung. Vielleicht weiß hier jemand mehr.

Das Cabrio bildete die Ladung für den Anhänger und die Haftung für Schäden an der Ladung ist von der KFZ-Haftpflicht ausgeschlossen. Egal, ob es um Haftung aus Verschulden oder aus Betriebsgefahr geht, ist das ein Risikoausschluss.

 

Das wird also nix werden.

 

a) und b) sehe ich wie Du.

 

Ergänzung:

 

Anhänger:

Für den Schaden am Anhänger haftet der Entleiher persönlich:

VK bestand nicht, zudem wäre es auch hier ein Schaden durch verrutschte Ladung, also ein Betriebsschaden, der auch von einer VK nicht übernommen würde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

 

Das Cabrio bildete die Ladung für den Anhänger und die Haftung für Schäden an der Ladung ist von der KFZ-Haftpflicht ausgeschlossen. Egal, ob es um Haftung aus Verschulden oder aus Betriebsgefahr geht, ist das ein Risikoausschluss.

  

Anhänger:

Für den Schaden am Anhänger haftet der Entleiher persönlich:

VK bestand nicht, zudem wäre es auch hier ein Schaden durch verrutschte Ladung, also ein Betriebsschaden, der auch von einer VK nicht übernommen würde.

Hier solltest Du Deine Aussage noch einmal prüfen, was aber nebensächlich bleiben sollte.

Die Ladung (Cabrio) ist doch nicht verrutscht! Zutreffend ist Deine Aussage, wenn eine verrutschende Ladung den Anhänger (das Transportmittel) beschädigt hätte. Dafür gibt es VK-Extra, VK-Zusatz usw. je nach Anbieter zur Abdeckung.

 

Logo, Haftung für die Ladung ist u. a. auch ein Risikoausschluss in den AKB. Eine Verkehrshaftungs- für den Frachtführer oder eine Transportversicherung für den Auftraggeber wären hier das Mittel zur Risikominimierung. (…mich irritierte StVG § 7)

Deine Antwort
Ähnliche Themen