Schaden am Zaun, angeblich Schuld
Hallo,
heute habe ich einen Brief erhalten, wo drin steht, dass mein Fahrzeug angeblich gegen meinen eigenen Zaun (Parkplatz) gestossen ist. Ich bin halt mieter. Ich möchte jetzt einen Anwalt nehmen, die Frage ist, ob es als "Verkehr" gilt oder "Haus und Wohnung". Da meine Rechtsschutzversicherung für Privat, Haus und Wohnung und Beruf gilt. Kann mir da jemand helfen?
MfG
Beste Antwort im Thema
Jetzt kriegt euch wieder ein, Kinder.
Der TE hat immerhin die Eier in der Hose, uns hier Infos zu geben, die für ihn unangenehm sind. Die meisten anderen hätten sich aus dem Thread verdrückt, sobald klar wurde, dass sie doch selber schuld sind an dem Sachschaden.
Dafür meinen Respekt.
154 Antworten
Tja, musst du selbst wissen. Noch mal, es wurde oben schon geschrieben: Deine KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Zu Kostenfrage: Hol doch von einem Bau- oder GaLA-Betrieb einen eigenen Kostenvoranschlag ein und zeig den dem Vermieter. Wenn der deutlich billiger ist und trotzdem fachgerechte und qualitativ angemessene Ausführung erfolgt, muss er den nehmen. Auch ein Geschädigter hat eine Schadenminderungspflicht, unangemessen hohe Reparaturkosten (Luxusreparaturen) sind unzulässig.
Vielleicht ist es aber wirklich am einfachsten, die Ergebnisse des Lackspurenvergleichs abzuwarten. Wobei ich nicht wirklich weiß, wie lange sowas dauert. Aber du kannst mit deinem Vermieter reden oder eine freundliche E-Mail schreiben und ihn genau darum bitten. Er wird kein Interesse daran haben, dich ggf. unberechtigt unter Druck zu setzen.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 20. Februar 2017 um 00:27:19 Uhr:
Tja, musst du selbst wissen. Noch mal, es wurde oben schon geschrieben: Deine KFZ-Haftpflichtversicherung ist auch dafür da, unberechtigte Forderungen abzuwehren.Zu Kostenfrage: Hol doch von einem Bau- oder GaLA-Betrieb einen eigenen Kostenvoranschlag ein und zeig den dem Vermieter. Wenn der deutlich billiger ist und trotzdem fachgerechte und qualitativ angemessene Ausführung erfolgt, muss er den nehmen. Auch ein Geschädigter hat eine Schadenminderungspflicht, unangemessen hohe Reparaturkosten (Luxusreparaturen) sind unzulässig.
Vielleicht ist es aber wirklich am einfachsten, die Ergebnisse des Lackspurenvergleichs abzuwarten. Wobei ich nicht wirklich weiß, wie lange sowas dauert. Aber du kannst mit deinem Vermieter reden oder eine freundliche E-Mail schreiben und ihn genau darum bitten. Er wird kein Interesse daran haben, dich ggf. unberechtigt unter Druck zu setzen.
was mich aber auch sehr stutzig macht ist, dass der zaun irgendwie sehr komisch aus der halterung raus ist. also untenrum müsste er komplett raus sein aber da hängt er irgendwie. ich lad mal ein foto hoch:
Also das hier:
Zitat:
@reigns schrieb am 20. Februar 2017 um 00:06:15 Uhr:
ich bin jetzt selber etwas verwirrt. was ist, falls ich es doch unbemerkt war?
und das hier:
Zitat:
@reigns schrieb am 20. Februar 2017 um 00:56:44 Uhr:
https://www.dropbox.com/.../PicsArt_02-20-12.54.14.jpg?dl=0
passen ja irgendwie nicht zusammen.
Übrigens:
Neues Zaunelement
Anfahrt mit Pritsche
2 Mann je 2 Stunden
Mehrwertsteuer
Und schon sind 400 Euro weg.
Das sieht durchaus plausibel nach Fahrzeugeinwirkung aus. Der "Einschlag" erfolgte im linken Teil des Zaunfelds auf Stoßstangenhöhe. Der Stein unten, der bißchen vorsteht, hat verhindert, dass die unterste Querstrebe rausgerissen wird.
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Zitat:
@reigns schrieb am 20. Februar 2017 um 00:56:44 Uhr:
was mich aber auch sehr stutzig macht ist, dass der zaun irgendwie sehr komisch aus der halterung raus ist. also untenrum müsste er komplett raus sein aber da hängt er irgendwie. ich lad mal ein foto hoch:
https://www.dropbox.com/.../PicsArt_02-20-12.54.14.jpg?dl=0
Das Zaunelement ist nur rausgesprungen und lässt sich mit wenig Aufwand wieder befestigen.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 20. Februar 2017 um 01:42:22 Uhr:
[...]
passen ja irgendwie nicht zusammen.Übrigens:
Neues Zaunelement
Anfahrt mit Pritsche
2 Mann je 2 Stunden
MehrwertsteuerUnd schon sind 400 Euro weg.
Ein neues Zaunelement? Und vielleicht noch ne Vollackierung des gesamten Zauns wegen Farbanpassung? Also nee! Wenn ich das gewesen wäre, hätte ich es selbst repariert. Halbe Stunde Arbeit. Vielleicht noch mit einem bischen "Moosgrün" die Kratzer am Pfahl übertüncht.
Und warum sollte man das gemerkt haben? Ich habe schon einen Mittelklassewagen mit eingelegtem Gang beim Rückwärtsfahren weggeschoben und es (anfänglich) nicht bemerkt.🙄
Muss man dem Schadenverursacher - egal wer es letztendlich war - zugestehen, dass er ein krumm gefahrenes Zaunelement wieder reinbastelt, oder hat der Zauneigentümer nicht doch das Recht auf ein unbeschädigtes Zaunelement?
Zitat:
@f355 schrieb am 20. Februar 2017 um 09:16:46 Uhr:
Muss man dem Schadenverursacher - egal wer es letztendlich war - zugestehen, dass er ein krumm gefahrenes Zaunelement wieder reinbastelt, oder hat der Zauneigentümer nicht doch das Recht auf ein unbeschädigtes Zaunelement?
Ja, er hat Anrecht auf einen komplett neu errichteten Zaun. Und weil bei den Tiefbauarbeiten die Pflasterflächen in Mitleidenschaft gezogen werden, müssen auch diese erneuert werden. Und der Zaun hat Anspruch auf Schmerzensgeld...
… und auch Schmerzensgeld für alle Anwohner, weil sie unter dem Baulärm leiden müssen.
Im Ernst: Der Geschädigte hat Anspruch auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, nicht auf einen Neuzustand.
Hier nochmal paar Fotos. Also wenn wir mal davon ausgehen, dass ich es war, könnte ich es von einem handwerker (cousin) reparieren lassen?
https://www.dropbox.com/s/dvgskmac4vlx1zv/20170220_100606.jpg?dl=0
https://www.dropbox.com/s/cv6qoqbumz2keld/20170220_100610.jpg?dl=0
Wer der das fachgerecht macht, dann schon. Der Geschädigte hat nämlich Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur und muss sich nicht mit Pfusch am Bau zufriedengeben.
Zitat:
@reigns schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:51 Uhr:
Hier nochmal paar Fotos. Also wenn wir mal davon ausgehen, dass ich es war, könnte ich es von einem handwerker (cousin) reparieren lassen?https://www.dropbox.com/s/dvgskmac4vlx1zv/20170220_100606.jpg?dl=0
https://www.dropbox.com/s/cv6qoqbumz2keld/20170220_100610.jpg?dl=0
Bei der Aussage stelle ich mir grad immer noch die Frage, "Hast Du nun den Zaun beschädigt oder nicht ?"
Wenn Du es nicht warst, was Du ja zu Beginn des Themas bekannt gegeben hast und der Hausmeister in Dir nur einen "Sündenbock" sucht, welcher für den Schaden aufkommen soll, dann brauchst Du weder für den Schaden aufkommen, noch dich um die Reparatur und die Beauftragung eines Handwerkers vom Fach kümmern.
Ist das so schwer zu verstehen? Der TE fragt sich doch ganz eindeutig weiter oben, ob er es evtl. unbemerkt selbst gewesen sein kann. Was übrigens sehr für ihn spricht, ich habe so 'ne Zeitgenossen gefressen, die immer hundertprozentig überzeugt sind, dass sie NIE an irgendwas schuld sind, die gibt es nämlich auch.
Ja, es ist möglich, so einen Zaun einzudrücken, ohne es zu bemerken, und es ist also nicht ehrenrührig.
TE, warte doch mal wirklich die Ergebnisse der Lackspuren ab. Selbst wenn du es tatsächlich warst, hast du gute Chancen, dass die strafrechtlichen Ermittlungen (die sind, wie gesagt, das größere potentielle Problem für dich!) eingestellt werden. Es gibt genügend Urteile, dass eine Kollision mit Gegenständen bei sehr geringen Geschwindigkeiten nicht unbedingt vom Fahrzeugführer bemerkt worden sein muss.
Ob der Zaun einfach durch Richten und Befestigen repariert werden kann, wird dir hier niemand sagen können, dazu müsste man das Schadenbild genauer in Augenschein nehmen. Geringe oberflächliche Kratzer im grünen Lack wären bei einem Zaun, der schon paar Jahre steht, sicherlich hinzunehmen, aber keine Dellen oder Lackabplatzungen, an denen dann alles anfängt zu rosten. Dann würde ich als Vermieter auch Ersatz des Zaunfelds fordern. Das ist ja glücklicherweise ein Standardteil, die Kosten sollten sich in Grenzen halten.
Zitat:
@reigns schrieb am 20. Februar 2017 um 10:28:51 Uhr:
Hier nochmal paar Fotos. Also wenn wir mal davon ausgehen, dass ich es war, könnte ich es von einem handwerker (cousin) reparieren lassen?https://www.dropbox.com/s/dvgskmac4vlx1zv/20170220_100606.jpg?dl=0
https://www.dropbox.com/s/cv6qoqbumz2keld/20170220_100610.jpg?dl=0
Im Fall der Fälle sprichst Du vorher den Vermieter darauf an. Es ist sein Wahlrecht, ob er das Geld oder die Sachleistung möchte.
Mir passt der Winkel der Kratzer zur drehbewegung der Gittermatte ( um den untersten Querstab als Drehpunkt ) überhaupt nicht.