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Schaden 2.000 € - Für Anwalt lukrativ?

Themenstarteram 20. September 2012 um 17:30

Hallo zusammen,

ein Familienmitglied hatte heute einen unverschuldeten Parkunfall gehabt. Bei dem Familinangehörigen standen die Räder still, weil er auf dem Parkplatz einen Fußgänger passieren ließ. In dem Moment parkte ein anderer aus und fuhr in das Auto. Der Unfallverursacher war sich keiner Schuld bewusst, weil er der Auffassung war, dass es sich um ein Firmengelände handeln würde und mein Familienmitglied da nichts zu suchen hätte und daher hatte er von sich aus die Polizei verständigt. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und auch dem anderen als den Verursacher qualifiziert. Auch gab die Polizei dem Verursacher mit auf den Weg, gegenüber seiner Versicherung den Sachverhalt auch ja richtig dazustellen, weil es "sonst Ärger" geben könnte.

Wie dem auch sei, wir als Laien schätzen den Schaden ganz grob auf ca. 2.000 € ein. Das Auto ist auf jeden Fall fahrbereit sowie noch verkehrssicher und muss eigentlich nur zur Reparaturdauer in die Werkstatt.

Da der Unfallverursacher so schon leichtes Theater gemacht hat, neige ich dazu, gleich von Beginn an einen Anwalt einzuschalten. Man weiß ja nie, ob der noch im Nachgang irgendwie versucht, die Schuldfrage nochmals klären zu lassen. Auch habe ich eigentlich wenig Lust, den ganzen Papierkram etc. zu erledigen [in meiner Familie bleibt das immer an mir hängen ;-)]. Vor allem mache ich mir auch leichte Sorgen, dass die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt noch Theater macht, z. B. am Gutachten rumkürzt o. ä. (sofern überhaupt ein Gutachten erfolgen soll).

Ich frage mich jetzt, ob es sich für einen "Wald- und Wiesen"-Anwalt lohnt, auch schon bei ca. 2.000 € Schaden tätig zu werden. Ich glaube, so viel bleibt da ja wirklich nicht für ihn hängen, wenn er nach der Gebührenordnung abrechnet. Ich will mich eigentlich nicht lächerlich machen, wenn ich wegen der geringen Summe beim Anwalt anrufe und er mir vielleicht dann sagen muss, "Sorry, lohnt sich nicht für uns".

Jetzt erst abwarten und schauen, ob die Versicherung sich irgendwann quer stellt, ist ja auch nicht so sinnvoll. Wenn es dann nämlich nur noch um Teilaspekte und ein paar hundert Euro geht, lohnt sich das für einen Anwalt ja erst recht nicht mehr...

Hat jemand damit Erfahrung?

Beste Antwort im Thema

Ich hab bis jetzt jeden Schaden, egal ob 3000 oder 300 Euro dem Anwalt übergeben. Mein Gutacher gibt das direkt seinem Hausanwalt und der schreibt die gegnerische Versicherung an und ich muss nur warten. Die kürzen da oft was oder brauchen ewig, wenn nicht etwas Druck da ist.

Und nur weil ihr auf dem Firmengelände nichts zu suchen habt, darf er euch nicht einfach rammen, da hätte ja auch ein berechtigter stehen können, was ist denn das für ne blöde Aussage. Ich ramme ja auch kein Auto weg, dass in meiner Einfahrt oder zweiter Reihe steht...

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Moin,

ich habe hier einige Beiträge, welche unseriös waren, entfernt.

Grüße

Steini

Nahezu jeder Auftrag ist für einen RA lukrativ

2-5 Sätze ins Diktaphon gesprochen, den Rest macht die Tippse, welche eh den ganzen Tag bezahlt werden muss.

Leicht verdientes Geld auch mit kleinen Magen.

Themenstarteram 23. September 2012 um 18:31

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

Nahezu jeder Auftrag ist für einen RA lukrativ

2-5 Sätze ins Diktaphon gesprochen, den Rest macht die Tippse, welche eh den ganzen Tag bezahlt werden muss.

Leicht verdientes Geld auch mit kleinen Magen.

Naja, ich habe das mehrfach schon anders erlebt, gerade auch bei Verkehrsunfällen. Die Anwaltsschreiben können schnell 'mal 3-4 Seiten lang werden und benötigen trotz Textbausteinen einer sorgfältigen Kontrolle bzw. Anpassung auf den Einzelfall. Und ein Telefonat mit einem Mandanten dauert schnell 15 Minuten - und das mitunter mehrmals.

Oft muss man dann auf die Bearbeitung der Versicherung nochmals reagieren und am Ende bringt der Mandant nochmals Belege für Zulassung etc. die nochmals weitergeleitet werden müssen.

Also wenn ein Anwalt sorgfältig einen Verkehrsunfall bearbeitet, macht der schon etwas für sein Geld bzw. er bekommt es garantiert nicht hinterher geworfen.

Die hier angesprochenen 230 € bzw. 250 € bei 2.000 € Schaden sind einfach nicht viel Geld, wenn man es auf einen Stundenlohn herunterbricht. Kanzleimiete, Angestellte, Versicherung und Steuern wollen davon auch noch bezahlt werden. Und wenn man dann dem Anwalt einen angemessenen Akademikerlohn zugesteht, weiß man, dass 230 € nicht viel sind.

Nur zur Klarstellung: Ich habe mit den Anwälten nicht viel Mitleid. Aber wie schon in einem anderen Beitrag erwähnt, habe ich schon im Hinterkopf, was ein Anwalt an meinem Fall verdient. Da weiß man dann auch, was man verlangen bzw. erwarten darf. Selbstverständlich sollte ein Anwalt ein gewisses Mindestniveau natürlich nicht unterschreiten. Bei 250 € Umsatz kann man allerdings nicht verlangen, dass ein Anwalt eine hohe Motivation hat, stundenlang für den eigenen Fall zu recherchieren oder elendslange Schreiben aufzusetzen usw.

Klar ist es nicht viel Geld, aber um Leerlauf zu stopfen immer gut.

Den Leerlauf hat nahezu jeder Anwalt und jede Kanzlei.

Verrechnen kann sich dann auch mal ne Kanzlei und drauf zahlen aber die meisten Fälle lohnen sch eben

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