Savannah Felgen
Hallo,
ich habe vor meinen Tiguan mit Savannah´s auszurüsten.
Hat jemand eine ABE oder ein Teilegutachten ?
Da VW mir keins besorgen kann.
Gruss
amerikanlady
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Rainman08
Danke Rainer!Also muss ich unbedingt diese Radhausverbreiterungen nachrüsten?
Obwohl es ja auch schon einige Tiguan Besitzer gibt, bei denen die Räder ohne eingetragen wurden?
Ist wohl ein Lotterie- Spiel, welchen Tüv- Prüfer man gerade erwischt?!
Oder aufziehen und so fahren?
Zu dem Punkt Sportfahrwerk. Hat der Sport und Style das nicht schon? Fragen über Fragen.... 😉
Hallo Rainman08,
- Es gibt einige FL mit nachträglich montierten Savannah ohne Radhausverbreiterung. Ist wohl von der TÜV-Stelle und Tagesform des Prüfers abhängig.
- Der S&S FL hat kein Sportfahrwerk serienmäßig und es ist mit 19" Felgen nicht bestellbar.
- Der FL kann auch mit Savannah und DCC bestellt werden.
Beste Grüße
Rainer
Gut, Rainer!🙂
Kommt also auf einen Versuch an?
Meiner ist von April 2009, hab da etwas gelesen von Federwegbegrenzer?
Gruß, Reimund
Zitat:
Original geschrieben von Rainman08
Gut, Rainer!🙂
Kommt also auf einen Versuch an?
Meiner ist von April 2009, hab da etwas gelesen von Federwegbegrenzer?Gruß, Reimund
Hallo Reimund,
Es sollte auch ohne Federwegbegrenzer gehen.
http://www.motor-talk.de/.../mein-tiger-ist-da-t2261723.html?...
Beste Grüße
Rainer
Wenn ich den Film bei den Produktbroschüren sehe, dann ist die Savannah auch ohne Verbreiterung machbar?! Und wenn die Verbreiterung Pflicht wäre, kann VW doch nicht den Werbefilm ohne diese machen, oder?
http://www.volkswagen.de/.../catalogue.html
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Au weia, das hab ich wohl überlesen bei der Suche.
Danke dir für die Mühe, Rainer. 🙂
Gruß, Reimund
Zitat:
Original geschrieben von Dyna-Tom
Wenn ich den Film bei den Produktbroschüren sehe, dann ist die Savannah auch ohne Verbreiterung machbar?! Und wenn die Verbreiterung Pflicht wäre, kann VW doch nicht den Werbefilm ohne diese machen, oder?http://www.volkswagen.de/.../catalogue.html
bin gerade dabei mir Savannahs zu bestellen, bekomm ich die jetzt als VW Originalzubehör ohne Verbreiterungen und Begrenzer trotz DCC eingetragen?
Oder muß ich die überhaupt eintragen lassen?
Habe gehört das DCC kein Auschlußkriterium mehr ist.
Oder ist das vielleicht ein Lotteriespiel kann oder auch nicht, abhängig vom FL, würde mir gerne welche bestellen, wer hat das schon probiert.
Fahre MJ 2011.
Konnte trotz Suche noch keinen klare Aussagen finden
Danke für jede Antwort und Tipps
MFG
gente
Hi,
also ich habe seinerzeit - als ich mir Bosten-Felgen montiert habe (ich weiß, sind schlichte 17er, mit den Savannah's nicht zu vergleichen...) - nur 'mal so beim TÜV gefragt.
Ruckzuck hat der nette Mensch im Rechner geschaut und ich habe anschließend einen Ausdruck in die Hand bekommen, auf dem die von VW werkseitig montierten unterschiedlichen Reifen-/Felgenkombinationen aufgeführt sind - und die sind unter normalen Bedingungen nicht eintragungspflichtig. Der Ausdruck liegt im Auto in der Garage. Ich schaue morgen 'mal rein.
Zudem ist infolge der Liberalisierung der Zulassungsbestimmungen ein 'Erlöschen der Betriebserlaubnis' wie es früher war, kaum noch möglich und den Verstoß gibt es in der neuen FZO so garnicht mehr.
Damit man versicherungstechnisch jedoch auf der sicheren Seite ist, sollte man vorher richtigerweise Erkundigungen einholen, was man unter welchen Umständen fahren darf.
Ich melde mich morgen, was in dem Schreiben drin steht und vor allem ob dort auch Auflagen/Beschränkungen für die Savannah formuliert sind.
Munter bleiben
Suvy
Hi,
wie war der Tag?
Habe das TÜV-Schreiben mit 'reingebracht und eingescannt.
Es sieht tatsächlich die zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen vor, ohne diese an Auflagen oder Beschränkungen etc. zu knüpfen.
Für Interessierte befindet sich im Anhang die Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung des VW 5N. Das Interessante steht im Kasten.
Munter bleiben
Suvy
Zitat:
Original geschrieben von Suvy
Es sieht tatsächlich die zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen vor, ohne diese an Auflagen oder Beschränkungen etc. zu knüpfen.Für Interessierte befindet sich im Anhang die Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung des VW 5N. Das Interessante steht im Kasten.
Ist irgendwie kurios ... während VW selbst ganz strikt zwischen Fahrzeugen mit und ohne Verbreiterungen bzw. Sportfahrwerk unterscheidet und das auch in den jeweiligen COC individuell differenziert, greift der TÜV offenbar auf verallgemeinerte Daten zurück, die alles in einen Topf werfen.
Da wundert mich nicht, dass viele die großen Räder auch ohne die werkseitigen Auflagen eingetragen bekommen. Im Sinne des Herstellers jedenfalls wird das nicht sein. Nicht umsonst sagt Volkswagen Zubehör: nur i. V. mit Verbreiterung und Federwegbegrenzer.
Zitat:
Original geschrieben von BigWolf
Ist irgendwie kurios ... während VW selbst ganz strikt zwischen Fahrzeugen mit und ohne Verbreiterungen bzw. Sportfahrwerk unterscheidet und das auch in den jeweiligen COC individuell differenziert, greift der TÜV offenbar auf verallgemeinerte Daten zurück, die alles in einen Topf werfen.Zitat:
Original geschrieben von Suvy
Es sieht tatsächlich die zugelassenen Rad-/Reifenkombinationen vor, ohne diese an Auflagen oder Beschränkungen etc. zu knüpfen.Für Interessierte befindet sich im Anhang die Bestätigung der serienmäßig zulässigen Bereifung des VW 5N. Das Interessante steht im Kasten.
Da wundert mich nicht, dass viele die großen Räder auch ohne die werkseitigen Auflagen eingetragen bekommen. Im Sinne des Herstellers jedenfalls wird das nicht sein. Nicht umsonst sagt Volkswagen Zubehör: nur i. V. mit Verbreiterung und Federwegbegrenzer.
...die werkseitigen Auflagen gibts doch nur um noch etwas zu verkaufen und daran zu verdienen, oder sich ganz einfach bei einem neuen auto abzusichern. Bei allen Teilegutachten steht in den Reifenbedingten Auflagen auch:
"Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen (wenn nötig). Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein."
Und bei der Savannah mit 255er passt das halt ganz genau, wieso soll ich da verbreiterungen ran bauen und der Federweg ist ganz einfach nicht zu groß um einen Kontakt zu ermöglichen (schau dir mal die Riesengroßen Radkästen an da mußte schon in total unwegiges gelände um das zu schaffen,, aber wer macht das schon mit einem Tiguan und solchen Felgen)und nur das prüft der TÜV. Und mit DCC schon gar keine 19 Zoll Felgen hats mal geheißen aber das ist auch schon Schnee von gestern laut VW, auch im neuen Konfigurator auswählbar und im neuen werbevideo fährt der mit Savannahs auch ohne Verbreiterungen)
Kenn einige die haben die Tomason mit 8,5J und ET30 eingetragen und die tragen nur 3mm weniger auf.
Also wieso Bördeln oder verbreitern wenns einfach nicht nötig ist.
MFG
Gente
Zitat:
... großen Räder auch ohne die werkseitigen Auflagen eingetragen bekommen...
Es kommt ja noch dazu, dass ich die Reifen-/Felgenkombination noch nicht 'mal eintragen muß: es reicht die Bestätigung, die ich vom TÜV bekommen habe und jeder andere bekommen sollte, und schon kann ich gesetzeskonform die dicken Schlappen ohne Verbreiterung fahren??!!!
Munter bleiben
Suvy
Zitat:
... großen Räder auch ohne die werkseitigen Auflagen eingetragen bekommen...
Es kommt ja noch dazu, dass ich die Reifen-/Felgenkombination noch nicht 'mal eintragen muß: es reicht die Bestätigung, die ich vom TÜV bekommen habe und jeder andere bekommen sollte, und schon kann ich gesetzeskonform die dicken Schlappen ohne Verbreiterung fahren??!!!
Munter bleiben
Suvy
Hey,
ich habs getan.Die Savannah`s gekauft,draufgezogen und mit dem Schreiben von Suvy zum TÜV.
Der freudliche Mann sagte mir es würde reichen es mitzuführen.
Werde sie aber trotzdem eintragen lassen,sicher ist sicher.
So jetzt muss ich nur noch meine Davenport los werden damit ich noch Reserve habe falls noch Nachbesserungen kommen.
Bis bald
Amerikanlady
Frohe Ostern,
danke für die Rückmeldung, sag(schreib) ich doch, dass es auch ohne Verbreiterung und 'Fahrwerksschnickschnack' geht.
Munter bleiben
Suvy
Ich denke jetzt mal nicht, daß VW das macht, um die Leute vom Leder zu ziehen.
Es mag da vielleicht zweierlei Ansichten geben:
Einmal die vom Gesetzgeber, der bestimmte Mindestmaße vorschreibt, um sicherzustellen, daß das Fahrzeug immer lenkbar und beherrschbar bleibt.
Auf der anderen Seite die des Herstellers, der "sein Auto" besser kennt, und von möglichen Problemen weiss, die vielleicht nicht so sehr sicherheitsrelevant sind, aber unter Umständen kostenintensiv für den Halter sind, weil da etwa andere unerwartete Schäden auftauchen, die der Gesetzgeber gar nicht berücksichtigt...
Jeder kann sein Auto im Rahmen der Gesetzgebung umbauen, wie er will.
Doch sollte jeder, der das tut, und sich dabei nicht an die Empfehlungen des Herstellers hält, wenn etwas schiefgeht, sich nicht über den Hersteller beklagen; Garantie einfordern oder sonstwas...
Der Hersteller garantiert unter Umständen gewisse Eigenschaften des Fahrzeugs, die im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen gar nicht erreicht werden können...
Um diese Eigenschaften ermöglichen zu können, sollte man sich schon auf die Angaben des Herstellers verlassen.
So long...
Falls jemand Interesse an Savannah Felgen mit Sommerrädern hat.... siehe Marktplatz