Saubere Luft einklagbar
Moin,
lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist es jetzt möglich vor seiner Haustür "saubere Luft" gerichtlich einzuklagen, was haltet Ihr von einem solchen Urteil?
http://www.focus.de/.../feinstaub-urteil_aid_134308.html
Grüße
14 Antworten
Schwierig, das dürfte zu Mieterhöhungen führen 😛
Schliesslich sind Wohnungen an Bahnstrecken, Hauptverkehrsstrassen etc. nicht ohne Grund günstiger als andere. Schwer zu sagen wo das hinführen soll. Rein verkehrs- und umwelttechnisch macht es Sinn den Verkehr in der Stadt auf wenige möglichst gut fliessende Hauptachsen zu bündeln und die Wohngebiete weitgehend vom Durchgangsverkehr frei zu halten. Bedeutet gute Luft und wenig Verkehrslärm in denselben, dafür halt mit Nachteilen an den Hauptstrassen.
Was macht jetzt eine Stadt? 3mal mehr feucht die Strasse reinigen um sagen zu können "wir tun doch was"? Fahrverbote und vergraulen Kunden und Touristen aus der Stadt was zu mehr Geschäften auf der grünen Wiese und im Endeffekt noch mehr Verkehrsaufkommen führt?
Mal abwarten wie das Urteil umgesetzt wird. War aber als Folge dieser EU-Richtlinie zu erwarten, die Richter müssen sich mit ihrem Urteil an die Rechtslage halten.
Gruß Meik
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, entstand das Urteil aufgrund einer Klage einer Gemeinschaft von Anwohnern gerade einer solchen Hauptverkehrsader. Zunächst wurde geklagt, daß die Stadt an mehreren Stellen diese "Luftmessgeräte" aufgestellt hatte, nicht jedoch an gerade dieser Straße. Ferner ist seit Jahren der Ausbau der Straße in Planung, wird jedoch durch Klagen der Anwohner ständig blockiert, was dazu geführt hat, daß der Zustand der Straße ausgesprochen schlecht ist. Weitere Klagen gegen den nächtlichen LKW-Durchgangsverkehr führten zur Einführung von Tempo 30 während der Nacht.
Resultat: der LKW-Verkehr kann NICHT einfach umgeleitet werden, darf aber auch nicht mit Tempo 50 des Nachts fahren, da durch die Erschütterungen aufgrund des Straßenzustands die Substanz der Häuser leiden könnte, quält sich also mit Tempo 30 mehrere Kilometer durch die Straße, in deren Mitte zudem noch Straßenbahngleise sind. Sanierungsarbeiten wurden nicht vorgenommen, da die Strasse laut Plan inclusive Straßenbahntrasse umgebaut werden soll, was jedoch gerade von den Anwohnern bisher blockiert wird. An jeder Änderung des Bebauungsplans gab es bisher was zu meckern. Und eben diese Anwohner klagen jetzt auf saubere Luft, wohl wissend, daß der Verkehr nicht einfach umgeleitet werden kann (es gibt keine weiteren Straßen in der Nähe, die ein solches Verkehrsaufkommen aufnehmen könnten), und das gerade diese Straße seit vielen Jahren eine DER Hauptverkehrsadern der Stadt ist. Da kann auch niemand sagen, "ich bin gerade hierher gezogen und hab das nicht gewusst". Es gibt schon seit über 30 Jahren dort keine "ruhige" Minute, auch nicht des nachts.
Das Urteil ist IMHO an Realitätsferne kaum noch zu überbieten.
Sorry - ich hab mich übrigens geirrt. Der Kläger kam wohl aus München. Ich hatte da eher an eine Bürgerinitiative einer weiter nördlich gelegenen Stadt gedacht. Aber ist ja wohl letztendlich auch egal ...
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Könnte man glatt ein Geschäft draus machen: ich kaufe einige heruntergekommene, russgeschwärzte Häuser in entsprechender Lage, klage dann auf saubere Luft, und erfreue mich anschliessend der gestiegenen Preise für den "verbesserten Wohnwert".
Da gibt es sicherlich einige Zeitgenossen, die dieses Urteil gnadenlos zur Maximierung des eigenen Profits nutzen. Hier wird der Umweltschuts quasi pervertiert.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Da gibt es sicherlich einige Zeitgenossen, die dieses Urteil gnadenlos zur Maximierung des eigenen Profits nutzen. Hier wird der Umweltschuts quasi pervertiert.
nix neues, oder?
Nein, neu ist das sicherlich nicht. Es zeigt aber mal wieder exemplarisch, wie man mit einer Entscheidung wieder das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich erreichen wollte.
Könnte man glatt ein Geschäft draus machen: ich kaufe einige heruntergekommene, russgeschwärzte Häuser in entsprechender Lage, klage dann auf saubere Luft, und erfreue mich anschliessend der gestiegenen Preise für den "verbesserten Wohnwert"
Ich hoffe nur, dass niemand in Essen das versucht. Wenn das klappt hat diese Stadt ein weiteres Problem.
Ich denke mal, das gilt nicht nur für Essen, sondern für jede Stadt in Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Schwierig, das dürfte zu Mieterhöhungen führen 😛
Wäre ein gerichtlich festgestellter Mangel nicht ein willkommener Anlaß für eine Mietminderung?
Ich hasse diese Mieter!
Das sind die gleichen, die in die Nähe eines Flughafen ziehen, weil die Mieten günstig sind und hinterher beschweren sie sich über der Fluglärm! Aber mehr Miete bezahlen will auch keiner...
Wenn man saubere Luft will, soll man aufs Land ziehen!!!!
Zitat:
Original geschrieben von Nalge
Ich hasse diese Mieter!Das sind die gleichen, die in die Nähe eines Flughafen ziehen, weil die Mieten günstig sind und hinterher beschweren sie sich über der Fluglärm! Aber mehr Miete bezahlen will auch keiner...
In diesem Fall ist es anders. Der klagende Anwohner wohnt in München an der hochbelasteten Landshuter Allee und ist aufstrebender Funktionär bei den "Grünen/Linken". Ob er überhaupt Mieter ist, sei mal dahingestellt. Darüber ist jedenfalls nichts bekannt. Das Gerichtsverfahren ist zunächst politisch motiviert und dient dem Kläger zur Profilierung.
Die Landshuter Allee wiederum führt durch die Stadtteile Neuhausen / Nymphenburg / Gern, die mit zu den teuersten Wohngegenden von München zählen. Ich wohne selbst hier und die Kaltmiete beträgt über 10€/qm. Es ist definitiv falsch anzunehmen, man könne hier eine Wohnung günstig anmieten, um sich anschließend noch über den Verkehrslärm zu beschweren.
Im Umkehrschluß finde ich aber den Gedanken ganz interessant, ob die angeblich oder tatsächlich so bedrohliche Feinstaubbelastung nicht einen objektiven Mietmangel darstellt.
Oliver
Kann man die Urteilsbegründung zu dem Münchener Urteil irgendwo in vollem Wortlaut nachlesen? Ich konnte im Internet nichts Entsprechendes finden.