- Startseite
- Forum
- Auto
- LKW & Anhänger
- Sattelschlepper
Sattelschlepper
Hallo,
ich habe heute meine praktische prüfung der klasse C bestanden, mache aber noch CE dazu.
jetzt ist meine frage, rein interessehalber, zählt ein "Sattelauflieger" als Anhänger, oder dürfte ich diesen mit der Führerscheinklasse C fahren???
ist wahrscheinlich ne blöde frage, aber hab so im internet keine antwort darauf gefunden....
Danke
Spiderwisch
26 Antworten
Wenn man C macht, dann kann man auch gleich noch das E mit machen...
Meine Meinung
Grüsse Domi
jop das ist echt sinnvoll
aber man muss ja 2 prüfungen machen einmal für C und einmal für CE
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Wenn man C macht, dann kann man auch gleich noch das E mit machen...
Meine Meinung
Grüsse Domi
Das kommt daher das die FE Kl.C1 für diese Berufsgruppen vorgeschrieben ist.Die Ausbildungskosten werden bei den Sanis voll von der Einrichtung(ASB,Malteser,DRK)übernommen,bei den Feuerwehren ganz oder teilweise von den Komunen.Kl E ist nicht erforderlich und kaum ein Sani(50% weiblich)macht deshalb den E-Schein.
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
jop das ist echt sinnvoll
aber man muss ja 2 prüfungen machen einmal für C und einmal für CE
ich kann aber auch die andere Seite verstehen, viele Sannis fahren z.B. ne 5 Tonner Vario mit dem heutigen B nicht fahrbar, da brauch man entweder C1 oder C, die brauchen dann nicht das obligtorische ''E''
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
jop das ist echt sinnvoll
aber man muss ja 2 prüfungen machen einmal für C und einmal für CE
ich kann aber auch die andere Seite verstehen, viele Sannis fahren z.B. ne 5 Tonner Vario mit dem heutigen B nicht fahrbar, da brauch man entweder C1 oder C, die brauchen dann nicht das obligtorische ''E''
ja das stimmt auch wieder, bin nur der meinung das es ganz gut ist wenn man schon dabei ist das man den anhänger gleich mit macht....
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
ich kann aber auch die andere Seite verstehen, viele Sannis fahren z.B. ne 5 Tonner Vario mit dem heutigen B nicht fahrbar, da brauch man entweder C1 oder C, die brauchen dann nicht das obligtorische ''E''
ja das stimmt auch wieder, bin nur der meinung das es ganz gut ist wenn man schon dabei ist das man den anhänger gleich mit macht....
Ist deine Meinung.Aber versuch mal einer 19 Jährigen angehenden Rettungsassistentin zu erklären das sie zu dem gezwungenen Kl C noch ca 1000-1300 Euro für die KL.E aus eigener Tasche dazulegen soll.Das wird sie nicht machen,wozu auch.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
ja das stimmt auch wieder, bin nur der meinung das es ganz gut ist wenn man schon dabei ist das man den anhänger gleich mit macht....
Ist deine Meinung.Aber versuch mal einer 19 Jährigen angehenden Rettungsassistentin zu erklären das sie zu dem gezwungenen Kl C noch ca 1000-1300 Euro für die KL.E aus eigener Tasche dazulegen soll.Das wird sie nicht machen,wozu auch.
ja das ist kla, das macht keiner
es gibt auch kaum welche die LKW machen nur so aus spaß an der freude....
Zitat:
Original geschrieben von Marcel H.
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Ist deine Meinung.Aber versuch mal einer 19 Jährigen angehenden Rettungsassistentin zu erklären das sie zu dem gezwungenen Kl C noch ca 1000-1300 Euro für die KL.E aus eigener Tasche dazulegen soll.Das wird sie nicht machen,wozu auch.
ja das ist kla, das macht keiner
es gibt auch kaum welche die LKW machen nur so aus spaß an der freude....
Kommt aber auch vor.Pro Jahr so 5-6 Kandidaten.Habe zur Zeit einen Arbeitsmediziner der viel Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchungen macht.Er möchte CE machen um sich besser in der Materie auszukennen.Find ich super.
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
ich kann aber auch die andere Seite verstehen, viele Sannis fahren z.B. ne 5 Tonner Vario mit dem heutigen B nicht fahrbar, da brauch man entweder C1 oder C, die brauchen dann nicht das obligtorische ''E''
Seit neuesten gibt es aber dahingehend eine neuerung.
Sannis und feuerwehrleute dürfen nach ablegen einer internen fahrprüfung mit dem klasse B schein auch fahrzeuge über 3,5to fahren, sogar bis 7,5to unter bestimmten vorraussetzungen fahren, aber nur zu einsatzzwecken versteht sich.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Zitat:
Original geschrieben von tandem11
ich kann aber auch die andere Seite verstehen, viele Sannis fahren z.B. ne 5 Tonner Vario mit dem heutigen B nicht fahrbar, da brauch man entweder C1 oder C, die brauchen dann nicht das obligtorische ''E''
Seit neuesten gibt es aber dahingehend eine neuerung.
Sannis und feuerwehrleute dürfen nach ablegen einer internen fahrprüfung mit dem klasse B schein auch fahrzeuge über 3,5to fahren, sogar bis 7,5to unter bestimmten vorraussetzungen fahren, aber nur zu einsatzzwecken versteht sich.
Gruss
Maik
Das ist meines Wissens noch im Gespräch.Woher hast du die Info das das schon aktuell ist?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Seit neuesten gibt es aber dahingehend eine neuerung.
Sannis und feuerwehrleute dürfen nach ablegen einer internen fahrprüfung mit dem klasse B schein auch fahrzeuge über 3,5to fahren, sogar bis 7,5to unter bestimmten vorraussetzungen fahren, aber nur zu einsatzzwecken versteht sich.
Gruss
Maik
Das ist meines Wissens noch im Gespräch.Woher hast du die Info das das schon aktuell ist?
Gruß
In der neuen ausgebe von "FAHRSCHULE" stand da so was drin, habe das aber auch nur grob nur überflogen und mir keine einzelheiten gemerkt, kommen wird wird das aber auf jeden fall, das ist fakt.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Zitat:
Original geschrieben von gwiazda
Das ist meines Wissens noch im Gespräch.Woher hast du die Info das das schon aktuell ist?
Gruß
In der neuen ausgebe von "FAHRSCHULE" stand da so was drin, habe das aber auch nur grob nur überflogen und mir keine einzelheiten gemerkt, kommen wird wird das aber auf jeden fall, das ist fakt.
Gruss
Maik
Ja das stimmt,aber die Betonung liegt auf:...es wird kommen.Zur Zeit gibt es diese Regelung noch nicht.Deshalb ist es unklug solche Sachen in Umlauf zu bringen bevor es Fakt ist!
Gruß