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Sattelschlepper

Themenstarteram 3. August 2009 um 8:58

Hallo,

ich habe heute meine praktische prüfung der klasse C bestanden, mache aber noch CE dazu.

jetzt ist meine frage, rein interessehalber, zählt ein "Sattelauflieger" als Anhänger, oder dürfte ich diesen mit der Führerscheinklasse C fahren???

ist wahrscheinlich ne blöde frage, aber hab so im internet keine antwort darauf gefunden....

Danke

Spiderwisch

26 Antworten
am 3. August 2009 um 9:13

Natürlich es ist ein Lkw+ Anhänger und über 750 kg. Deswegen brauchst du CE ! Sosnt würde ja keiner mehr der nur Sattelzug fahren würde CE machen....;)

am 3. August 2009 um 9:25

Hallo zusammen!

 

Ohne jetzt "klugscheißerisch" zu wirken: Im Beamtendeutsch heißt der eigentlich SattelANHÄNGER. Der Begriff Sattelauflieger gibt es nur umgangssprachlich.

 

Gruß

schrolf97

ja du kannst mit einem zugfahrzeug + SattelANHÄNGER deine CE Prüfung machen

du darfst aber nicht mit dem zugfahrzeug für den SattelANHÄNGER die C Prüfung machen da brauchst du einen "normalen LKW"

aber den sc hein haste ja schon

lg

am 3. August 2009 um 9:41

Zitat:

Original geschrieben von Marcel H.

ja du kannst mit einem zugfahrzeug + SattelANHÄNGER deine CE Prüfung machen

 

du darfst aber nicht mit dem zugfahrzeug für den SattelANHÄNGER die C Prüfung machen da brauchst du einen "normalen LKW"

aber den sc hein haste ja schon

 

lg

Hallo zusammen!

 

Die Fragestellung war, ob er mit dem C-Schein einen Sattelzug fahren darf, da er es anscheinend nicht wußte, das der AUFLIEGER ein ANHÄNGER ist, und somit den CE erfordert. Das Wort SattelANHÄNGER hatte ich nur benutzt, da es dann selbsterklärend ist.

 

Ja, ich habe den CE-Schein, den ich auf anhieb bestanden hatte. Der Fahrschul-Lkw war ein Atego Hängerzug mit Drehschemelanhänger. Danke der Nachfrage!

 

Gruß

schrolf97

Themenstarteram 3. August 2009 um 14:30

OK OK ich habs verstanden.....*g*

wird eh bald egal sein, da ich mit CE auch schon fast fertig bin.....:cool:

am 3. August 2009 um 14:54

Zitat:

Original geschrieben von Spiderwisch

OK OK ich habs verstanden.....*g*

 

wird eh bald egal sein, da ich mit CE auch schon fast fertig bin.....:cool:

Na denn viel Glück für dich, und lass dich nicht stressen. Lass den Prüfer nur labern, und zieh dein Ding durch. Dein Fahrleher weiß ja welcher Prüfer kommt, dann wird er dir bestimmt sagen worauf es ankommt, und was er sehen will.

 

Dabei muß ich immerzu an einen Spruch von meinm Fahrlerhrer denken: "Das heißt ANhänger, den Hänger hast du in der Hose!" oder in der Terrorie (absicht!) hat er einen Aufmerksamkeitstest gemacht mit dem Spruch: "Jeder der schläft soll sofort HINSTEHEN!" Da war immer das Gelächter groß. Ich muß anmerken, das mein Fahrlehere ein ehem. Y-Tours Offizier war. Mein Prüfer war sein Vorgesetzter, damals.

 

Viel Glück dabei!

 

Gruß

schrolf97

hey, ich weiß nicht ,ob es 100% stimmt ,aber die Sattelzugmaschine ist kein LKW , sonst würde sie ja unters Sonntagsfahrverbot zählen. Mit ner solo Sattelzugmaschine darf man ja fahren.

Zitat:

Original geschrieben von coeneman

hey, ich weiß nicht ,ob es 100% stimmt ,aber die Sattelzugmaschine ist kein LKW , sonst würde sie ja unters Sonntagsfahrverbot zählen. Mit ner solo Sattelzugmaschine darf man ja fahren.

Gehört habe ich auch schon davon, aber stimmt das wirklich und vor allem: wo steht das im Gesetz?

Und - gilt das dann auch in der EU oder nur zwischen... und...wenn... vorausgesetzt... bei...sonst...unter Berücksichtigung...blablabla wirrwarr...

wie die Gesetze eben so sind, dass man ja immer alles falsch machen muss, weil es keiner wirklich weiss ...

Anbei das Zugmaschinenpuzzle

am 7. August 2009 um 5:34

Guten Morgen,

interessante Broschüre des TÜV, kannte ich noch nicht.

Ich finde nur die Aussage, dass eine Zugmaschine mit "normalem" Anhänger unter das Sonntagsfahrverbot fallen soll/kann gesetzlich nicht begründet.

Wenn man sich die VwV zu § 3 StVO betrachtet, so steht dort was Sattelkfz sind. Die einschlägigen Kommentierungen gehen davon aus, dass ein Sattelkfz immer aus SZM und SATTELauflieger/anhänger besteht.

So auch zu erkennen in einzelnen Urteilen:

"Vom Sonntagsfahrverbot nicht betroffen sind Zugmaschinen, dies gilt auch für SZM ohne SATTELanhänger" (BayObLG DAR 93, 369).

Als Lkw zählt also m.E. nur eine SZM mit Auflieger.

Wenn meine SZM nun eine Rockingerkupplung hat und ich einen "normalen Anhänger" (Drehschemel o.Ä.) anhänge, so habe ich kein Sattelkfz, sondern eine SZM mit Anhänger.

Das Sonntagsfahrverbot aus der StVO bezieht sich aber nur auf Lkw über 7,5 t zGm und Lkw mit Anhänger. Ich habe aber vorne keinen Lkw, sondern eine Zugmaschine. Einen Lkw hätte ich ja nur zusammen mit einem Auflieger.

Nach meiner bescheidenen Meinung wäre also sonntags auch eine Zugmaschine mit Hilfsladefläche + Anhänger durchaus möglich.

Bin aber für abweichende Meinungen jederzeit offen.

mfg

Tobias

Toller Link, @ScaniaChris ... sehr aufschlussreich ... da waren auch für mich einige "Neuigkeiten" zu entdecken!

Meine bisherige "schwammige" Kenntnis, dass eine SZM bei bestimmten Gelegenheiten/Kombinationen/Ausführungen in die Kategorie "Lkw" eingestuft wird, weicht nun einem profunderen Wissen...

Deshalb würde ich dir, @TobiasE240, empfehlen, den obigen Link nochmals in Ruhe genau durchzulesen ... es ist alles bis ins Kleinste erklärt (auch wenn es ziemlich verwirrend ist und für uns "Otto Normalverbraucher" unlogisch erscheint).

 

 

Zitat:

Nach meiner bescheidenen Meinung wäre also sonntags auch eine Zugmaschine mit Hilfsladefläche + Anhänger durchaus möglich.

Ist möglich, wie auch vom TÜV Süd angemerkt - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Oder anders rum: Es kann durchaus sein, dass eine SZM sonntags nicht solo fahren darf - nämlich dann, wenn die SZM (mit Hilfsladefläche) mehr als 40% des zGG der Zugmaschine zuladen darf und über 7,5t zGG liegt (diese SZM gilt dann als Solo-Lkw und darf nur unter 7,5t zGG und nur ohne Anhänger fahren!).

Also sehr verwirrend - aber eine sehr gute Grundlage, um im Einzelfall abzuchecken, ob ich mit einem bestimmten Kraftfahrzeug (bzw. Kombination) in dieser Konfiguration unter das Sonn- u Feiertagsverbot falle oder nicht.

 

Grüsse,  motorina.

Was ich mich gerade frage.

 

Wenn eine LKW-Kombination aus SZM und Auflieger als Solo-LKW zählt, warum kann ich dann mit so einem "Solo-LKW" die CE Prüfung machen? Ist doch eigentlich unlogisch? ;)

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Was ich mich gerade frage.

Wenn eine LKW-Kombination aus SZM und Auflieger als Solo-LKW zählt, warum kann ich dann mit so einem "Solo-LKW" die CE Prüfung machen? Ist doch eigentlich unlogisch? ;)

Nein, weil der Auflieger ein Sattelanhänger ist.

ausserdem ziemlich müssig, die Überlegung - wer macht denn bitte einen C ohne E?

 

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Was ich mich gerade frage.

Wenn eine LKW-Kombination aus SZM und Auflieger als Solo-LKW zählt, warum kann ich dann mit so einem "Solo-LKW" die CE Prüfung machen? Ist doch eigentlich unlogisch? ;)

Nein, weil der Auflieger ein Sattelanhänger ist.

ausserdem ziemlich müssig, die Überlegung - wer macht denn bitte einen C ohne E?

z.B. Rettungssanitäter und Feuerwehrleute.

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