Saisonkennzeichen, wann zur Zulassungsstelle?

Hallo,

folgende Situation:
ich studiere in einem kleinen Ort A, ich und mein Auto sind da angemeldet. Mein Auto steht jetzt in meiner Heimatstadt B in der Garage, ca 250km weit weg. Mein Auto ist ganzjährig angemeldet.

Ursprünglich wollte ich mein Auto in der Stadt A gar nicht ummelden, da ich sowieso bald mit dem Studium fertig werde und zurück in die Stadt B ziehe. Allerdings wie es aussieht, werde ich bis August studieren, d.h. auch im kleinen Ort A angemeldet sein.

Ich habe meine alte Versicherung gekündigt. Werde neue bis 31.12 abschliessen und den Zeitraum 04-10 angeben. Dann werde ich eine evb Nummer kriegen, mit der soll ich zur Zulassungsstelle gehen.

Was ich bis jetzt noch nicht verstanden habe, wann muss ich zur Zulassungsstelle im Ort A gehen? Wie sieht es mit dem Kfz Steuer aus? Gibt es da Fristen wie zum Beispiel bis 31.12 oder die 14 Tage nach neuem Versicherungsraum? Oder es ist mir selber überlassen, wann ich komme? Sprich ich könnte auch erst im März hin mit neuen Kennzeichen ohne Auto, da die evb Nummer 3 Monate lang gültig ist? Falls es egal ist wann ich komme, wird Kfz Steuer automatisch anhand der Versicherungsdaten ab 01.01 reduziert oder erfolgt dies erst, wenn mein Auto ordentlich umgemeldet ist?

Was wäre die richtige Vorgehensweise? Zum Beispiel nächste Woche neue Versicherung abschliessen und dann ?

15 Antworten

Wenn Du aktuelle Versicherung zum 31.12 gekündigt hast und ein Saison Kennzeichen haben willst musst Du spätestens am 2.1 mit der evB, ZB 1 und 2 und Kennzeichen in Deine Zulassungsstelle und die Änderung auf Saison beantragen.
Kannst Du aber auch schon nächste Woche machen sobald Dir die eVB vorliegt.

Dein Steuerbescheid ändert sich erst,wenn Du auf Saison hast ändern lassen.

Du könntest / solltest das mit der Zulassungsstelle direkt klären.
Ich gehe davon aus, dass du das Saisonkennzeichen vor Ablauf des Jahres besorgen mußt, denn für das normale Kennzeichen besteht ab dem 01.01.2023 kein Versicherungsschutz.
Du könntest das Fahrzeug aber auch abmelden, wenn es in der Garage steht und ohnehin nicht genutzt wird.
Die Außerbetriebsetzung kannst du bei jeder Zulassungsstelle vornehmen, dafür benötigst du die Kennzeichen und den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I.

Genau. So würde ich das auch machen.
Die EVB bleibt relativ lange gültig, ich glaube mindestens 6 Monate. Darum jetzt oder bis 31.12.22 abmelden und dann kurz vor tatsächlichem Gebrauch mit Saisonkennz.anmelden.

Vielen Dank für eure Antworten! Ich denke ich fahre einfach noch im Dezember hin. Die passenden Kennzeichen habe ich schon

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Kannst ja probieren ob es online funktioniert. Dann sparst dir die Fahrt und da die Saison eh erst im April beginnen soll, spielt die Versandzeit von Dokumenten und Plakettenträger ja keine Rolle für Dich.

Wenn du eine Ruheversicherung brauchst, solltest du das der neuen Versicherung mitteilen, das du die ab 01.01.23 möchtest. Da ja deine Versicherung erst mit der Saison ab 01.04.23 beginnt.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 11. Dezember 2022 um 18:25:57 Uhr:


Wenn du eine Ruheversicherung brauchst, solltest du das der neuen Versicherung mitteilen, das du die ab 01.01.23 möchtest. Da ja deine Versicherung erst mit der Saison ab 01.04.23 beginnt.

Habe meine alte Versicherung schon gekündigt. Braucht man die Ruheversicherung? Mein Auto steht sowieso in der Garage

Wenn nix passiert, braucht man die nicht, aber wenn die Garage abbrennt, dann schon 😉

...das ist so eine Sache mit der die Versicherer ihre Kunden knebeln & teils massiv verarschen... da wird großspurig von Ruheversicherung gesprochen, aber wenn man z.B. sowieso keine Kaskoversicherung sondern nur die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung, also die Haftpflicht hat bringt einen das nicht wirklich weiter wenn die Garage abbrennt. Da sollte man eher eine vernünftige Gebäudebrandversicherung abgeschlossen haben.

Dieser Quatsch wurde z.B. argumentativ von den Versicherern auch eingesetzt um das Wechselkennzeichen kostenmäßig ad absurdum zu führen und damit zu einer Totgeburt zu machen.

PS: ...bei Versicheurngen muß man sich wohl überlegen, was man wirklich braucht und welches Risiko man auch selbst tragen kann... im Zweifel / Ernstfall, wenns ans Zahlen geht kann man sich sowieso drauf einstellen, dass es vorbei ist mit der lächelnden Versicherung, die einem nur gutes will... sondern dass man um jeden Euro der einem zusteht mit harten Bandagen kämpfen muß.
Das zeigen etliche Fälle immer wieder... wie z.B. auch der Fall einer Barbara Pirch, die als Geschädigte nach einem Haftpflichtschaden an ihrer Lok von der HDI so lange hingehalten wurde bis sie mit ihrer Existenz am Abgrund stand und inzwischen ihr kleines Eisenbahnunternehmen aufgegeben hat. https://www.youtube.com/watch?v=J4v7p_MdElw

Von daher... jedes Risiko, das man selbst tragen kann, bei jeder Versicherung die man nicht hat, weiß man wenigsten von vorneherein woran man ist.

Zitat:

...das ist so eine Sache mit der die Versicherer ihre Kunden knebeln & teils massiv verarschen... da wird großspurig von Ruheversicherung gesprochen, aber wenn man z.B. sowieso keine Kaskoversicherung sondern nur die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung, also die Haftpflicht hat bringt einen das nicht wirklich weiter wenn die Garage abbrennt. Da sollte man eher eine vernünftige Gebäudebrandversicherung abgeschlossen haben.

Dieser Quatsch wurde z.B. argumentativ von den Versicherern auch eingesetzt um das Wechselkennzeichen kostenmäßig ad absurdum zu führen und damit zu einer Totgeburt zu machen.

Solange ein Auto 2 Jahre TÜV hat, ist es sfhon fast fahrlässig sein Auto nicht mindestens Teilkasko zu versichern. Ergo ist das Auto dann auch innerhalb der Ruheversicherung gegen Diebstahl und Brand versichert.

Und das Wechselkennzeichen wurde ganz sicher nicht von den Versicherungen verkackt....das hat der damalige Bundesfinanzminister ganz alleine geschafft. Erst mal informieren , bevor man Behauptungen aufstellt.

Und in mehr als 30 Jahren in denen ich Auto fahre hat meine Versicherung absolut immer bezahlt, wenn es Probleme gab. Mannsollte es natürlich nicht offensichtlich übertreiben.

...oh da schreibt die Versicherungslobby, sehr wohl wurde das Wechselkennzeichen zu mind. 50% von der Versicherungsbranche verkackt, indem man für jedes Fahrzeug mit der Ruheversicherungslüge annähernd volle Prämien durchgesetzt hat.

Die anderen 50% hat die Politik mit iherer Gier verbockt... fährt halt jetzt jeder das Dickschiff, das er einmal im Jahr braucht übers komplette Jahr statt den täglichen Bedarf mit einem Kleinwagen abzudecken... oder machts wie ich mit einer Mittelklasse und ggf. einer Überladung von 5-800kg, wenn der 2 oder 2,5to. Anhänger mal voll ausgelastet ist.

Ich habe rein garnichts mit Versicherungen zu tun bzw profitiere durch sie. Allerdings nutze ich einen gesunden Menschenverstand.

Egal was die Versicherung Beitragsseitig macht, solange ich für beide Autos die volle KFZ Versicherung bezahlen muß, hat es die Politik verkakt und sonst niemand. Die Steuerpflicht kommt von der Politik. Das Versicherungsgebahren beitragsseitig obliegt jeder Versicherung . Und somit gibt es dort erhebliche Unterschiede. Gilt übrigens nicht nur beim Wechselkennzeichen. Da gibt es noch ganz andere Beispiele.

...sag ich dich doch die Seite mit den Versicherungsprämien haben die Versicherer verbockt und die Steuern die Politik... sollte man mal beide Seite mal feste mit den Köpfen zusammenschlagen, aber nicht zu wenig... ob sie noch ganz richtig sind im Kopf.
Dabei hätte man nur einfach z.B. das österreichische oder tschechische Modell 1:1 kopieren müssen.

Gescheitert ist es am Finanzministerium,das für beide Fahrzeuge die volle Steuer haben wollte.
Weshalb sollten die Versicherungen auf Prämien verzichten, wenn die Steuer komplett bezahlt werden soll.

Das Ösi Modell wäre vermutlich brauchbar gewesen und auch angenommen worden, die dürfen sogar das zweite Fahrzeug im öffentlichen Raum abstellen,wenn das entsprechende Papier hinter der Scheibe liegt.
In D muss das Fahrzeug ohne gemeinsamen Teil, auf Privatgrundstück abgestellt werden.

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