Saisonkennzeichen, wann zur Zulassungsstelle?

Hallo,

folgende Situation:
ich studiere in einem kleinen Ort A, ich und mein Auto sind da angemeldet. Mein Auto steht jetzt in meiner Heimatstadt B in der Garage, ca 250km weit weg. Mein Auto ist ganzjährig angemeldet.

Ursprünglich wollte ich mein Auto in der Stadt A gar nicht ummelden, da ich sowieso bald mit dem Studium fertig werde und zurück in die Stadt B ziehe. Allerdings wie es aussieht, werde ich bis August studieren, d.h. auch im kleinen Ort A angemeldet sein.

Ich habe meine alte Versicherung gekündigt. Werde neue bis 31.12 abschliessen und den Zeitraum 04-10 angeben. Dann werde ich eine evb Nummer kriegen, mit der soll ich zur Zulassungsstelle gehen.

Was ich bis jetzt noch nicht verstanden habe, wann muss ich zur Zulassungsstelle im Ort A gehen? Wie sieht es mit dem Kfz Steuer aus? Gibt es da Fristen wie zum Beispiel bis 31.12 oder die 14 Tage nach neuem Versicherungsraum? Oder es ist mir selber überlassen, wann ich komme? Sprich ich könnte auch erst im März hin mit neuen Kennzeichen ohne Auto, da die evb Nummer 3 Monate lang gültig ist? Falls es egal ist wann ich komme, wird Kfz Steuer automatisch anhand der Versicherungsdaten ab 01.01 reduziert oder erfolgt dies erst, wenn mein Auto ordentlich umgemeldet ist?

Was wäre die richtige Vorgehensweise? Zum Beispiel nächste Woche neue Versicherung abschliessen und dann ?

15 Antworten

Wenn ihr euch doch weitgehend einig seit braucht es gegenseitiges Köpfehauen auch nicht.
Also Ruuuuuhig, alles gut. 🙂

Moorteufelchen Moderator

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